Verkehrszeichen können verwirrend sein, da viele sich ähnlich sehen. Dieser Artikel erklärt die Bedeutung der Verkehrszeichen für Radfahrer und Radfahrerinnen.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen. Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.
Radwege
Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich, den Radweg zu benutzen. Ferner können Radwege selbstständig verlaufen.
Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin.
Die drei unteren Verkehrszeichen bedeuten, dass der Radweg generell benutzt werden muss. Ausnahme bei widrigen Verhältnissen siehe oben.
StVO Radweg: Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Er ist für andere Verkehrsteilnehmer, wie etwa Fußgänger und Skater, gesperrt.
StVO Gemeinsamer Geh- und Radweg: Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine waagerechte Linie getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist. Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
StVO Getrennter Rad- und Gehweg: Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine senkrechte Linie getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss, da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt. Fahrradfahrer müssen die für sie bestimmte Seite benutzen.
Radfahrer sollen also nicht gezwungen werden, auf Radwegen zu fahren, die Mängel in der Qualität oder der Verkehrssicherheit aufweisen. Daher ist es gut zu wissen, wann man den Radweg „legal“ verlassen darf - in Richtung Fahrbahn, versteht sich, nicht in Richtung Gehweg.
Bei einem benutzungspflichtigen Radweg muss an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr.
Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer.
Fahrradstraße
Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt.
Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.
In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar.
Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten.
Zusatzzeichen und Besonderheiten
Es besteht aber die Möglichkeit, Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben.
Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind.
Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger. Zum Einen kannst du von deinem Fahrrad absteigen, um dann dein Fahrrad im weiteren Verlauf des Weges zu schieben. Es gibt derzeit kein Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen, welches die Regelung “Radfahrer absteigen” aufheben könnte. Du solltest jedenfalls den gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht einfach weiter benutzen, als ob du das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” nicht gesehen hättest.
Grüne Wegweiser für Radfahrer werden zur Ausschilderung von Radrouten aufgestellt. Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Es gibt aber auch Straßen, in die du als Radfahrer nicht einfahren darfst.
Verbotsschilder
Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen. Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren. Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.
Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.
Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt das Radfahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen. Es macht den Gehweg allerdings nicht zum ausgewiesenen Fahrradweg. Das bedeutet: Radfahrer dürfen diese Wege benutzen, allerdings müssen sie ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Dieses Schild ist bekannt aus Einbahnstraßen: Die Einfahrt ist grundsätzlich verboten. Fahrräder sind erlaubt - auch ohne Zusatzschild.
Weitere wichtige Hinweise
- Radfahrer von rechts: Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen. Das Verkehrszeichen gibt es auch in der Ausführung “Fahrrad, das nach links fährt” und “Fahrrad, das nach rechts fährt”.
- Einbahnstraßen: Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden. Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
- Überholverbot: Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
- Fahrradzonen: Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Grünpfeil: Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.
Verhalten im Straßenverkehr
Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr? - Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt.
Folgende Tipps und Verhaltensregeln sollten beachtet werden:
- Nutzen Sie die Möglichkeit, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn Sie den parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen müssen. Auf der Fahrbahn werden Sie von Autofahrern besser gesehen, denn Radwege sind meist abgesetzt und parkende Kfz oder Grünstreifen beeinträchtigen dann die Sichtbeziehung zu den Autofahrern.
- Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen und langsam aneinander vorbeifahren.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
E-Bikes
Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast. S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.
Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
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