Die Bedeutung von Verkehrszeichen für Radwege

Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, begegnet man einer Menge an Verkehrszeichen. Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen. Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.

Willkommen in der Welt der Radfahrer: Gar nicht so leicht hier den Überblick zu behalten. Wer sich mit den verschiedenen Führungsformen und Verkehrszeichen auskennt, verliert nicht so schnell die Orientierung und kommt sicherer an. In diesem Artikel erkläre ich dir die Bedeutung der oben genannten Verkehrszeichen.

Radweg (Zeichen 237)

Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild.

Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet einen Radweg mit Benutzungspflicht. Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich den Radweg zu benutzen. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer, außer Elektrokleinstfahrzeugfahrer, ist dieser Weg ohne gesonderte Freigabe tabu.

Laut Bußgeldkatalog müssen sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob der Radler andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt hat, weil er der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen ist.

Ist der Radweg aufgrund von Hindernissen wie parkenden Fahrzeugen oder Baustellen unbenutzbar, darf ausnahmsweise auf die Fahrbahn ausgewichen werden - dies gilt für alle Radwege mit Benutzungspflicht. Ferner können Radwege selbständig verlaufen.

Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege:

Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. Das Verkehrszeichen muss an bzw.

Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)

Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).

Das Verkehrszeichen muss an bzw. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens.

Ein Weg für die gemeinsame Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger, der verpflichtend genutzt werden muss. Hier ist besondere Rücksicht zu nehmen, da keine bauliche Trennung oder Markierung zwischen den beiden Nutzungsgruppen besteht. Für Radfahrer gilt: Geschwindigkeit reduzieren und Fußgänger mit ausreichendem Abstand passieren. Wer seine Geschwindigkeit nicht anpasst, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro.

Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen. Es besteht aber die Möglichkeit Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben.

Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)

Möchtest du mehr darüber erfahren, wie das Ende eines gemeinsamer Fuß- und Radweges beschildert ist? Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Auch dieses Schild verpflichtet zur Nutzung des Radweges.

In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer. Hier verlaufen Rad- und Gehwege nebeneinander und sind durch eine Markierung voneinander getrennt.

Radfahrer dürfen den Gehweg nicht befahren, auch nicht zum Überholen. Vorsicht: Fußgänger könnten unerwartet kreuzen oder auf den Radweg treten, deshalb sollte auch hier vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden.

Fahrradstraße (Zeichen 244.1)

Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.

Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.

In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar. Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Sie dürfen vom Kfz-Verkehr nur nach gesonderter Freigabe genutzt werden und sind entsprechend ausgeschildert.

Solche Ausnahmen betreffen beispielsweise Anwohner oder den Lieferverkehr. Dabei darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Außerdem gilt für alle Fahrzeuge Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr sein Tempo weiter drosseln und auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Wird der Radverkehr durch andere behindert und werden Radfahrer gefährdet, ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt. Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten. Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.

Weitere wichtige Verkehrszeichen und Regeln

  • Radfahrer frei: Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild (siehe Punkt 17) erweitert werden. Hier gilt besondere Vorsicht!
  • Kinder: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw.
  • Einbahnstraßen: Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden (siehe Punkt 19).
  • Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“: Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B.
  • Bahnübergänge, Kreuzungen und Einmündungen: Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.
  • Einbahnstraßen mit 30 km/h: In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
  • Überholverbot: Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
  • Radschnellwege: Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.
  • Lastenräder: Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.
  • Fahrradzonen: Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Grünpfeil für Radfahrer: Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.

Weitere wichtige Hinweise

  • Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast.
  • S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.
  • Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind.
  • Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
  • Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Auch ist unklar, mit welchem Verkehrszeichen dieses Zusatzzeichen kombiniert werden soll oder kann.
  • Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger.
  • Zum Einen kannst du von deinem Fahrrad absteigen, um dann dein Fahrrad im weiteren Verlauf des Weges zu schieben.
  • Es gibt derzeit kein Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen, welches die Regelung “Radfahrer absteigen” aufheben könnte.
  • Du solltest jedenfalls den gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht einfach weiter benutzen, als ob du das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” nicht gesehen hättest.
  • Grüne Wegweiser für Radfahrer werden zur Ausschilderung von Radrouten aufgestellt.
  • Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren.
  • Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung für Radfahrer

Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt.

Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.

Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.

Gibt es Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind? Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
  • Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.
  • Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
  • Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an.
  • Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung.
  • Die Fahrradstraße ist aufgehoben.
  • Die Fahrradzone ist aufgehoben.

Verbotsschilder für Radfahrer

Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen. Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren.

Zusatzzeichen

Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor. mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.

Radfahrer im Straßenverkehr - Tipps für mehr Sicherheit

  • Nutzen Sie die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren, wenn Sie den parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen müssen. Auf der Fahrbahn werden Sie von Autofahrern besser gesehen, denn Radwege sind meist abgesetzt und parkende Kfz oder Grünstreifen beeinträchtigen dann die Sichtbeziehung zu den Autofahrern.
  • Bei einem benutzungspflichtigen Radweg muss an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr.
  • Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.

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