Zebrastreifen mit Radweg: Richtlinien und Verkehrsregeln

Die Sommerferien sind vorüber und die Schulen starten ins neue Schuljahr. Der Betrieb auf den Radwegen in unserer Stadt wird wieder zunehmen.

Missverständnisse und Irrtümer

Oft sind Radfahrer der Ansicht, dass sie einen Fußgängerüberweg, oder umgangssprachlich Zebrastreifen, mit dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Dies ist leider ein Irrtum. Der Irrtum einiger Radfahrer, einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren zu dürfen wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer, kann zu brenzligen Situationen führen.

Denn für andere Verkehrsteilnehmer ist es schwerer und erst spät zu erkennen, ob ein fahrender Radfahrer einen Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtslage für das Verhalten von Fahrradfahrenden an Fußgängerüberwegen, so die offizielle Bezeichnung der weißen Streifen, ist ziemlich eindeutig:

  • Über den Zebrastreifen fahren: Ist erlaubt, aber du hast keinen Vorrang vor dem Autoverkehr.
  • Über den Zebrastreifen schieben: Du giltst als Fußgänger und die Autos müssen für dich anhalten.

In der StVO (Paragraf 26) heißt es dazu konkret: "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen."

Also, wer absteigt, genießt die gleichen Rechte wie Fußgänger. Wer nicht absteigen will, muss im Zweifel auf eine Lücke im Verkehr warten, um die Straße zu überqueren. Andersrum gilt aber natürlich: Wer mit dem Rad auf der Straße unterwegs ist, muss an Zebrastreifen bremsen, um Fußgänger vorbeizulassen.

Zebrastreifen mit Radweg: Wer hat hier Vorfahrt?

Immer mehr Städte bauen ihr Radwegenetz aus - und es entstehen neue Markierungen, die bislang unüblich waren: Mittlerweile gibt es auch Zebrastreifen, die über einen Radweg führen.

Was gilt nun aber, wenn neben dem Zebrastreifen ein Radweg aufgemalt ist? Diese sogenannte kombinierente Querungsanlage findet man zum Beispiel häufig an Kreisverkehren. Der Radweg kann entweder durch eine weiße gestrichelte Linie gekennzeichnet oder farblich hervorgehoben sein.

Hier kommt es auf die Verkehrszeichen an. Haben die Autofahrer ein Vorfahrt-Gewähren-Schild und ist der Radweg als solcher gekennzeichnet, haben Radfahrer Vorrang. Gibt es keine Schilder, hat grundsätzlich der motorisierte Verkehr Vorfahrt.

Verhalten als Radfahrer

Als Radfahrer müssen Sie sich vor einem Zebrastreifen genauso wie ein Autofahrer verhalten - bremsen und anhalten. Fußgänger und Rollstuhlfahrer, die den Fußgängerüberweg nutzen wollen, haben Vorrang. Möchten Sie selbst als Radler am Zebrastreifen die Straße überqueren, sollten Sie absteigen und Ihr Rad schieben. So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern.

Ist die Straße frei, dürfen Sie auch über den Zebrastreifen radeln.

Besondere Rücksichtnahme auf Kinder

Radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das bedeutet, nur wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, gelten sie als Fußgänger und haben Vorrang.

Trotzdem spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Das bedeutet in der Praxis: Autofahrer sind angehalten, besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls zu warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren möchte.

Gerichtsurteile gegen Radfahrer

Wer fahrend einen Zebrastreifen überquert und so einen Unfall verursacht, hat vor Gericht keine guten Aussichten. Mehrere Urteile sind schon gegen Radfahrer ausgestellt worden.

In einem konkreten Fall querte ein motorbetriebener Pedelec-Fahrer sehr zügig einen Zebrastreifen, und wurde von einem Auto frontal erfasst und dabei erheblich verletzt. Trotzdem mussten die Autofahrerin und deren Kfz-Versicherung nur ein Drittel der Folgekosten tragen. Auch die Berufung war erfolglos.

Auch das Landgericht Frankenthal entschied gegen eine Radfahrerin, die plötzlich von einem Radweg abbog, auf den Zebrastreifen fuhr und dabei mit einem Auto kollidierte.

Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden.

Bußgelder bei Verstößen

Ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro droht, wenn herannahende Fahrzeugführer wegen eines kreuzenden Radfahrers ihre Fahrt verlangsamen oder unterbrechen müssen. Denn dadurch begehen Radfahrer eine vermeidbare Behinderung.

Gleiches gilt für Radfahrer, die ohne anzuhalten und mit erhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen bei gleichzeitiger Nutzung durch Fußgänger, Kranken- oder Rollstuhlfahrer befahren. Auch sie müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Überqueren Sie als Radfahrer fahrend den Zebrastreifen und behindern dabei Fußgänger, kann dies ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich ziehen.

Verstöße gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) können auch für Sie als Radfahrer empfindlich sein, besonders, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

Situation Rechte/Pflichten Bußgeld
Radfahrer fährt über Zebrastreifen Kein Vorrang -
Radfahrer schiebt Fahrrad über Zebrastreifen Vorrang wie Fußgänger -
Radfahrer behindert Fußgänger auf Zebrastreifen - 20 Euro
Radfahrer verursacht vermeidbare Behinderung - 10 Euro

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