Das 1-Euro-Fahrradticket in Bayern: Wo und wann es gültig ist

Das BaSTi (R) ist ein durch die bayerische Staatsregierung gefördertes bayernweit gültiges Tarifangebot. Es ermöglicht allen Reisenden bei Fahrten mit den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Bayern zu bestimmten Zeiten die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades und leistet somit einen Beitrag zur ökologischen Verkehrswende.

Was ist das BaSTi (R) Ticket?

Das BaSTi (R) ermöglicht die Fahrradmitnahme für 1 Euro pro einfacher Fahrt von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb des Geltungsbereichs. Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren erfolgt unentgeltlich.

Das BaSTi (R) gilt für eine Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns.

Wo ist das Ticket erhältlich?

Das BaSTi (R) ist an den Fahrausweisautomaten der teilnehmenden Verkehrsunternehmen erhältlich. Dort ist es in der Regel unter "Fahrradtickets" zu finden. Das Ticket kann auch in allen BRB-Kundencentern gekauft werden. Bei der Länderbahn kann das Ticket zudem bei den Kundenbetreuern im Zug erworben werden. Digital kann das Ticket im Onlineshop von agilis, in der App sowie im Web-Shop der BRB sowie im DB Navigator gekauft werden. Geben Sie in der App DB Navigator einfach eine Strecke innerhalb Bayerns ein, wählen Sie den Reisendentyp Fahrrad aus und suchen Sie nach einer passenden Verbindung.

Gültigkeitszeitraum und Einschränkungen

Mit dem 1-Euro-Ticket können Reisende seit dem 10. Dezember 2023 ihr Fahrrad für nur einen Euro in bestimmten Nahverkehrszügen werktags ab 9 Uhr sowie im Winterhalbjahr auch am Wochenende ganztags mitnehmen. Im Sommerhalbjahr hat das 1-Euro-Radticket auch an bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August keine Gültigkeit. Weiterhin unzulässig sind Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes. Das BASTI(R)-Ticket ist ein Einzelticket. Es gilt für eine Fahrt mit Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns. Einschränkungen bestehen beim Beförderungszeitraum sowie bei den nutzbaren Linien.

Ab 15. März gilt beim „Basti (R)“ genannten 1-Euro-Fahrradticket die Regelung für das Sommerhalbjahr. Das bedeutet: Die Radmitnahme in der Bahn wird vom 15. März bis zum 3. Oktober von Freitag, 12 Uhr bis Sonntagnacht nicht mehr für einen Euro möglich sein.

Die Bedingungen für die Radmitnahme mit dem neuen 1-Euro-Ticket verschlechtern sich weiter: Ab 15. März gilt das Radlticket nicht mehr am Wochenende. Ab dann gilt beim 1-Euro-Fahrradticket die Regelung für das Sommerhalbjahr. Die Radmitnahme in der Bahn ist dann vom 15. März bis zum 3. Oktober von Freitag, 12 Uhr bis Sonntagnacht nicht mehr für einen Euro möglich.

Zusammenfassung der zeitlichen Einschränkungen:

  • Ganzjährig: jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 3:00 Uhr bis 9:00 Uhr
  • An bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt)
  • Im Sommerhalbjahr (15.3. - 3.10.): An Wochenende (freitags ab 12:00 Uhr bis montags 9:00 Uhr

Hinweis: Fahrrad-Tageskarten erlauben zu mehr Zeiten die Mitnahme.

Doch Einschränkungen bleiben: Im Sommerhalbjahr, 15. März bis 3. Oktober, gilt es freitags nur zwischen 9 und 12 Uhr, da die Züge dann nachmittags besonders voll sind. An Wochenenden kann es ausschließlich im Winterhalbjahr, 4. Oktober bis 14. März, genutzt werden, dann aber ganztägig. An bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15.

Es bleibt aber bei zeitlichen Einschränkungen: Von Montag bis Freitag gilt das Ein-Euro-Radlticket erst ab 9.00 Uhr, also nicht in der morgendlichen Hauptverkehrszeit. Vom 15. März bis 3. Oktober gilt es zudem an Freitagen nur zwischen 9.00 und 12.00 Uhr. An Wochenenden gibt es das Ein-Euro-Ticket im Sommerhalbjahr gar nicht, sondern nur im Winterhalbjahr, konkret zwischen dem 4. Oktober und dem 14. März.

Räumliche Einschränkungen und Ausnahmen

Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes, an bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August sind unzulässig.

Auch Ausnahmen auf einzelnen Linien: Zwischen Rosenheim und Salzburg sowie Kufstein, in Direktzügen zwischen München und Hof sowie Furth im Wald und im sogenannten München-Nürnberg-Express gilt das Ein-Euro-Ticket auch weiterhin nicht.

Hinzu kommen einzelne linienspezifische Ausnahmen: Zwischen Rosenheim und Salzburg sowie Kufstein, in den Alex-Zügen zwischen München und Hof sowie Furth im Wald und im München-Nürnberg-Express ist BaSTi (R) weiterhin nicht gültig.

Doch dies ändert sich am 1. August 2024. Ab diesem Tag kommt auch das Oberland in den Genuss des günstigen Fahrradtickets für einen Euro.

Ab dem 1. August wird der Geltungsbereich ausgeweitet, wie die Bayerische Eisenbahngesellschaft BEG am Mittwoch in München mitteilte. Das Ein-Euro-Fahrradticket gilt dann auch innerhalb der bayerischen Verkehrsverbünde, unter anderem im Münchner Verkehrsverbund MVV und im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, VGM. Auch auf den Strecken nach Bayrischzell, Tegernsee und Lenggries sowie zwischen Memmingen und Lindau kann es benutzt werden.

Erweiterung des Geltungsbereichs ab August

Ab 1. August entfallen etliche Ausnahmeregelungen beim bayerischen 1-Euro-Ticket für die Mitnahme von Fahrrädern in Regionalzügen und S-Bahnen. Das BaSTi (R) genannte Ticket gilt dann auch für Fahrten innerhalb der bayerischen Verkehrsverbünde, auf den Linien des Oberlandnetzes sowie zwischen Memmingen und Lindau.

Für Fahrgäste ist insbesondere die Öffnung des Tickets für Zugverbindungen innerhalb von Verkehrsverbünden eine deutliche Verbesserung - auch vor dem Hintergrund der jüngsten Erweiterungen des MVV und des VGN. Mit den Strecken nach Bayrischzell, Tegernsee und Lenggries und der Linie zum Bodensee kommen attraktive Tagesausflugsziele hinzu.

In den Zügen von DB Regio zwischen München und Hof (RE 2) ist BaSTi (R) auch weiterhin gültig.

Was für Fahrräder dürfen mitgenommen werden?

Jede:r Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Auch Fahrräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt Leistung (Pedelecs) dürfen mitgenommen werden. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, dürfen auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Ausnahme: Mitreisende Kinder unter 6 Jahren dürfen ihr Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.

Die Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen und in Fahrradabteilen untergebracht werden. Bei Platzmangel kann die Mitnahme abgelehnt werden.

Auf Mehrzweckflächen, die z.B. auch für den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen oder Traglasten vorgesehen sind, haben Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Traglast Vorrang.

Alternativen und Ergänzungen zum BaSTi (R)

Sind Sie auch außerhalb Bayerns mit dem Fahrrad unterwegs, kommt für Sie vielleicht auch die Fahrradtageskarte Nahverkehr in Frage. Diese kostet 6,50 Euro pro Tag und Rad und ist einen Tag lang in allen Nahverkehrszügen (RE, RB und S-Bahnen) in ganz Deutschland gültig (bis 3 Uhr des nächsten Tages).

Für Touren kreuz und quer durch Hessen eignet sich das Hessenticket, bei dem die Fahrradmitnahme kostenfrei ist.

Weitere Angebote für die Fahrradmitnahme

Sollten Sie innerhalb eines Verkehrsverbundes reisen, beachten Sie bitte die dort geltenden Regelungen.

Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet zwischen 0,95 und 7 Euro je nach Strecke und ist gültig für 1 Fahrrad im Nahverkehr für Verbindungen bis einschließlich 38 km (einfache Fahrt) bzw. 17 km (Hin- und Rückfahrt).

Die Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro pro Tag und Rad und gilt in allen Nahverkehrszügen, allen Verbundsverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und in den U- und S-Bahnen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV).

Sie können aber auch das Fahrradtagesticket Nahverkehr kaufen. Wählen Sie in der App DB Navigator im Bereich "Buchen" bei "Tickets & Angebote" die Menükachel "Regionale Angebote" aus. Dort können Sie die "Fahradtageskarte Nahverkehr" kaufen. Die App erkennt auch, in welchem Verkehrsverbund Sie sich befinden. Tippen Sie im Bereich "Buchen" auf die Menükachel "Mein Verbund", dann bei "Weitere Informationen" auf den Link "hier". Bitte kaufen Sie Ihre Fahrkarte (für Sie als Person) für den Nahverkehr separat zur Fahrkarte für Ihr Fahrrad. Aktuell sind dafür zwei getrennte Buchungen nötig.

Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag.

Das FahrradTagesTicket NRW kostet 5,90 Euro pro Rad für 24 Stunden.

Informationen zur Fahrradmitnahme in anderen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten.
  • Niedersachsen und Bremen: Auf den Strecken von Norddeich-Mole nach Bremen, Leer und Emden Außenhafen werden Fahrräder in Fernverkehrszügen (nur IC/EC-Züge) zu Nahverkehrskonditionen mitgenommen.
  • Nordrhein-Westfalen (NRW): Die Fahrradmitnahme ist in den Verbünden unterschiedlich geregelt.
  • Rheinland-Pfalz und Saarland: Die Fahrradmitnahme ist von Montag bis Freitag ab 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt in den Zügen der DB Regio kostenfrei möglich. Vor 9 Uhr lösen Sie eine Fahrradkarte im Nahverkehr entsprechend den jeweils geltenden Preisen der Deutschen Bahn bzw. der Verkehrsverbünde.
  • Schleswig-Holstein: In allen Nahverkehrszügen gilt grundsätzlich der Verbundtarif Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif). Eine Fahrradtageskarte berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke (Hin- und Rückfahrten) und kostet hier 4,50 Euro.
  • Berlin und Brandenburg: Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und das VBB-Gesamtnetz gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen.

Wichtige Hinweise und Tipps für die Fahrradmitnahme

Damit alles reibungslos läuft und und Sie Ihre Radtour genießen können, hier ein paar einfache Regeln und Informationen zu den Kapazitäten. Eine Mitnahmegarantie für Fahrräder können wir daher leider nicht geben.

Gerade an Wochenenden und in der Ferienzeit im Sommer kann es zu Engpässen bei der Fahrradmitnahme in unseren Zügen kommen.

Viele Nahverkehrszüge sind mit Mehrzweck-Abteilen für Rad und Radler ausgerüstet. Das Fahrradsymbol in den Einstiegsbereichen weist Ihnen den Weg.

Sollte anstelle Ihrer eigentlichen Zugverbindung Ersatzverkehr zum Einsatz kommen, beachten Sie bitte die örtlichen Vorgaben zur Mitnahme von Fahrrädern. Aus Sicherheitsgründen können Sie in den Nahverkehrszügen nur begrenzt Fahrräder mitnehmen. Vor allem an den Wochenenden und in den Sommer-Monaten können auf stark befahrenen und touristischen Strecken Züge voll besetzt sein.

Tipp: Suchen Sie vor Ihrer Reise nach Alternativrouten oder weichen Sie ggfs. aus.

Leider übersteigt die Fahrradnachfrage auf der Gäubahn deutlich die vorhandenen Kapazitäten, wir empfehlen, auch andere Verbindungen zu nutzen.

Um in Stoßzeiten für einen reibungslosen Betriebsablauf zu sorgen, wird die BRB Radeinweiser an solchen Bahnhöfen einsetzen, an denen erfahrungsgemäß viele Fahrradfahrer ein- und aussteigen.

Deshalb werden derzeit nach und nach in allen Zügen der BRB im Oberland je sieben Klappsitze in den Mehrzweckbereichen dauerhaft ausgebaut. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Die Karte gibt darüber Auskunft, auf welchen Strecken eine hohe Auslastung erwartet wird, insbesondere an Wochenenden, Ferien und Feiertagen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, ein Fahrrad am Ausstiegsbahnhof zu leihen.

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