Die 120 km/h Motorradführerschein Regelung in Deutschland

Viele Menschen träumen davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen, und schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können. Im Folgenden werden die Regelungen zum Fahren von 125ccm-Motorrädern in Deutschland erläutert, einschließlich der verschiedenen Führerscheinklassen und der seit 2020 geltenden Möglichkeit, mit dem Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad zu fahren.

Führerscheinklassen für 125ccm-Motorräder

In Deutschland gibt es verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die mit Buchstaben gekennzeichnet sind. Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen.

  • Klasse A1: Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen.
  • Klasse B196: Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.

Mit dem Mindestalter von 16 Jahren kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa, denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet.

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen.

Voraussetzungen für die Erweiterung B196

Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Einschränkungen und Hinweise

  • Keine Erweiterung auf A2: Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern.
  • Gültigkeit nur in Deutschland: Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Kosten für den 125ccm-Führerschein

Die Kosten für den Führerschein A1 können variieren. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten.

Kosten für die Erweiterung der Klasse B (B196)

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Kfz-Steuer und Versicherung

Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben. Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Technische Details und Geschwindigkeiten

Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen.

Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). 11 KW reichen für circa 120 KM/H Höchstgeschwindigkeit.

Alte Führerscheinklassen

Wer noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren.

Über den Autor

Von Jan Frederik StrasmannLetzte Aktualisierung am: 12.

Von Murat KilincLetzte Aktualisierung am: 11.

Tabelle: Führerscheinklassen für Motorräder

Führerscheinklasse Mindestalter Merkmale
AM 15/16 Jahre Kleine E-Roller und leichte Mopeds
A1 16 Jahre Leichtkrafträder bis 11 kW
A2 18 Jahre Motorräder bis 35 kW
A 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit A2 Vorbesitz) Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

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