Schon seit einiger Zeit lässt sich ein regelrechter Boom für 125er Motorräder erkennen. Also ein motorisiertes Zweirad, das über maximal 125 ccm Hubraum verfügt. Biker, die bislang nur einen AM-Führerschein besaßen, können nun mit dem „A1“ endlich ein Motorrad mit ordentlich Power fahren können. Das alleine erklärt aber noch nicht die hohen Verkaufszahlen der 125ccm Motorräder. Denn im Jahr 2020 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft.
Seitdem können sich Autofahrer eine lang ersehnten (Jugend-)Traum erfüllen - mit dem Autoführerschein Motorrad fahren! Ja, das geht! Ausschlaggebend ist ein Gesetz vom Januar 2020, das vom Deutschen Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Im Hinblick dessen, dass es Alternativen zum Auto geben und auch die E-Mobilität vorangetrieben werden sollte, kam es zu diesem entscheidenden Schritt.
Die Regierung war der Ansicht, dass Autofahrer, die bereits über eine Fahrpraxis verfügen, keinen extra 125er Führerschein benötigen bzw. keine extra Motorrad-Führerscheinprüfung ablegen müssen.
Welchen Führerschein benötige ich für ein 125 ccm Motorrad?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen 125ccm Motorrad zu fahren:
- Führerschein der Klasse A1: Der klassische 125er Motorradführerschein.
- Führerschein der Klasse A oder A2: Berechtigen ebenfalls zum Fahren von 125ccm Motorrädern.
- Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 196: Ermöglicht das Fahren von 125ccm Motorrädern ohne zusätzliche Prüfung.
Der A1-Führerschein
Wenn du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 (= alte Klasse 1b) erwerben. Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren.
Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.
In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.
Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.
Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.
Die B196-Erweiterung: Mit dem Autoführerschein 125er fahren
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Da die Schlüsselziffer bzw. Schlüsselzahl 196 in Verbindung mit der Führerscheinklasse B explizit auf das Motorrad fahren mit Autoführerschein hinweist, bieten viele Fahrschulen die Leistung: „Fahrschulung B196“ an. Es werden mindestens vier Einheiten (je 90 Minuten) klassenspezifischer Unterricht für Motorradfahrer absolviert. Hier sind mindestens 5 Einheiten je 90 Minuten für die fahrpraktische Schulung zu absolvieren. Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr. Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden.
Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen. Hinweis: Du kannst die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchführen.
Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B: Mindestens 5 Jahre
- Fahrerschulung: 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie, 5 Praxis), je 90 Minuten
Kosten für den Führerschein
Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.
Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Von der Fahrschule erhältst du dann den Ausbildungsnachweis, mit dem ein neuer Führerschein beantragt werden kann (Passbild nicht vergessen). Für diesen bürokratischen Posten werden dann zusätzlich ca.
Für den A1-Führerschein können Sie mit Kosten zwischen 950 und 1.700 Euro rechnen. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten.
Hier eine Übersicht über die ungefähren Kosten verschiedener Führerscheinklassen:
| Führerscheinklasse | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | ca. 100 - 150 € |
| AM | mind. 700 € |
| A1 | ca. 950 - 1.700 € |
| A2 | ca. 1.600 - 3.000 € |
| A | ca. 1.600 - 3.000 € |
Die richtige Schutzausrüstung
Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die Schutzausrüstung richten. Denn es hat einen guten Grund, weshalb die Helmpflicht eingeführt wurde. Für das gemütliche Cruisen mit dem Leichtkraft-Roller ist gerade im Sommer der Jethelm eine gute Option. Hast du dir mit dem 125er Führerschein den Traum vom Leichtkraftrad erfüllt und näherst dich gerne mit ordentlich Speed dem Ziel - dann bietet ein Integralhelm den besten Schutz. Als besonders ausgeklügelt erweisen sich Modularhelme bzw. Klapphelme, denn hier erhältst du quasi zwei Helme in einem.
Versicherungskosten
Da ein mindestens 25 Jahre alter Autofahrer, der zudem seit mindestens 5 Jahren über den Autoführerschein verfügt, in der Regel eine gehörige Portion Erfahrung im Straßenverkehr mitbringt, wirkt sich das auf den Versicherungstarif aus. Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt, wie z. B.
Aufstiegsmöglichkeiten
Dabei stellt sich die Frage: „Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen?“ Nein, das geht leider nicht. Und später, auf den Geschmack gekommen, soll es dann etwas mehr Hubraum und Motorleistung sein? Dann muss allerdings der komplette Motorradführerschein für die jeweilige Klasse absolviert werden.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
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