125ccm Motorrad fahren ohne Führerschein: Ist das legal?

Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Motorrad zu fahren, ohne einen speziellen Motorradführerschein zu erwerben. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.

Motorradfahren ohne Führerschein: Die Grundlagen

Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Erwerb des Führerscheins setzt dabei üblicherweise eine Ausbildung in der Fahrschule und das erfolgreiche Abschneiden in Theorie- und Fahrprüfung voraus. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen.

Unter § 21 Abs. 1 StVG heißt es:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe. Denn ein Motorrad zu fahren, ohne den Führerschein mitzuführen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wo ist das Fahren ohne Führerschein erlaubt?

Wollen Sie ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich untersagt.

Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule. So bieten zum Beispiel Fahrschulen spezielle Schnupperkurse an, die die Begeisterung fürs Motorrad wecken sollen. Die Veranstalter stellen dabei in der Regel die Motorräder sowie die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung und vermitteln im Zuge einer Einweisung die wichtigsten Grundlagen. Anschließend können die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit dem Motorrad fahren. Wollen Sie mit einem eigenen Motorrad das Fahren lernen, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies zudem auf vielen Verkehrsübungsplätzen möglich.

Die B196-Regelung: 125er mit Autoführerschein fahren

So kann die Fahrerlaubnis für Pkw abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs bereits eine Fahrberechtigung für bestimmte Motorräder beinhalten.

  • Klasse 3 (vor 01.04.1980)A1 (Leicht­kraft­rä­der mit einem Hub­raum von höchs­tens 125 ccm und einer Nenn­leis­tung von maxi­mal 11 kW. Das Ver­hält­nis Leis­tung / Leer­masse liegt bei max. 0,1 kW/kg)

Darüber hinaus gibt es seit 2020 die Möglichkeit, eine Erweiterung zum Führen von Leichtkrafträdern bei einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Durch die Erweiterung B196 ist es demnach möglich ein Motorrad zu fahren, ohne einen neuen Führerschein zu erwerben. Allerdings beschränkt sich die Berechtigung auf das Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen.

Kosten der B196-Erweiterung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherungskosten für 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro.

Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Erfolg der B196-Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Der A1-Führerschein: Die Alternative für 125ccm-Motorräder

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren. Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an. Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Mindestalter für den A1-Führerschein

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen und Konsequenzen

Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis.

Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat.

Alternativen zum Fahren ohne Führerschein

Wer nur hin und wieder das besondere Fahrgefühl auf einem Kraftrad erleben will, scheut sich mitunter vor dem Aufwand und den zusätzlichen Kosten, die mit dem Erwerb einer speziellen Fahrerlaubnis und dem dafür erforderlichen Besuch der Fahrschule samt Prüfungen einhergehen.

Sie wollen ein Motorrad kaufen? Das Probefahren ohne passenden Führerschein kann im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat darstellen. Daher sollten Sie die Testfahrt in einem solchen Fall am besten auf einem Privatgelände durchführen. Zudem sollten Sie den Verkäufer im Vorfeld darüber informieren, dass Ihnen die Fahrerlaubnis fehlt.

Auf Privatgrundstücken kann man ohne Fahrerlaubnis fahren. Beliebt sind Schnupperfahrten oder Fahrsicherheitstrainings mit dem Motorrad. Solche Fahrten kann man beispielsweise verschenken. Diverse Erlebnis-Anbieter, Vereine oder auch Motorradhersteller selbst haben diesbezüglich spezielle Angebote. Gefahren wird dann auf abgesperrten Strecken. Passiert hier ein Unfall, haftet der Anbieter für den Schaden am Motorrad.

E-Motorräder: Was ist zu beachten?

Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an. Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.

Welche Fahrerlaubnis für welches E-Motorrad?

E-Motorräder sind vielfältig - vom E-Moped bis hin zu starken Maschinen mit über 180 km/h. Für jedes Modell gibt es klare Regeln, je nach Leistung und Maximalgeschwindigkeit. Besonders wichtig ist hier die Dauerleistung, also die Leistung, die das E-Motorrad ohne Unterbrechung für mindestens 30 Minuten halten kann.

Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt! Wenn du jedoch ein schnelleres E-Motorrad oder einen Elektroroller fahren willst, benötigst du je nach Leistung entweder einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A. Es ist daher wichtig, die Vorschriften zu kennen, bevor du losfährst, um sicher und legal unterwegs zu sein.

Vom Elektro Roller fahrbar mit dem Autoführerschein bis hin zum 11kw elektromotorrad für A1 !

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