Eine geänderte Führerscheinrichtlinie erlaubt Autofahrern unter bestimmten Voraussetzungen den Umstieg auf 125er Motorräder. Es gibt zwei Hauptwege, um einen 125er zu fahren: den klassischen A1-Führerschein und die B196-Erweiterung für Autofahrer.
Der A1-Führerschein
Voraussetzungen und Kosten
Normalerweise ist für das Fahren von Leichtkrafträdern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Um diesen zu erwerben, müssen Sie 16 Jahre alt sein. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren. Sie können den 125ccm-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen erst mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ausgehändigt.
Ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis für das Auto gilt auch beim 125er Führerschein, dass die Kosten stark von den Fähigkeiten und dem persönlichen Lernerfolg des Fahrschülers abhängen. Wer schneller lernt und das Motorrad schneller beherrscht, benötigt weniger Stunden und spart demnach auch Geld. Eine genaue Kostenaussage ist deshalb kaum möglich. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden. Zu ihnen gehören insbesondere die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.
Seit dem 1.1.2021 absolvieren Prüflinge eine „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“, die darauf abzielt, die Unfallgefahr für Fahranfänger zu reduzieren. Der Preis variiert je nach Fahrschule und Bundesland. Generell sollten Sie mit Kosten zwischen 950 bis 1700 Euro rechnen.
Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen miteinander, bevor Sie bei einer Schule mit dem Unterricht für ein Motorrad mit 125er Hubraum beginnen. Vergleichen Sie die Kosten insbesondere für die Fahrstunden und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fahrlehrer kennenzulernen und etwas über die Fahrzeuge der Schule zu erfahren. Erkundigen Sie sich unbedingt, ob die Fahrschule die erforderliche Schutzkleidung stellt oder ob Sie diese selbst mitbringen müssen.
Die Anmeldegebühr variiert zwischen den unterschiedlichen Anbietern. Die für den 125-ccm-Führerschein notwendigen Übungsfahrten kosten im Schnitt 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten schlagen mit 40 bis 60 Euro zu Buche. Theorieprüfungsgebühr: ca. 20 Euro. Sehtest-Kosten: ca. 10 Euro. Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro. Um Geld zu sparen, ist eine Führerscheinerweiterung durchaus sinnvoll.
Der Führerschein A1 für das Motorrad folgt auf die Vorgängerklasse AM, die sich auf das Fahren von einem Moped und Roller bezieht.
Fahrzeugtypen mit A1-Führerschein
Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt.
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind. Bis Januar 2013 durften Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, nur mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. In der neuen EU-Richtlinie hat sich das geändert. Nun erfolgt eine Aufteilung auf die Motorradgruppen. Hiernach dürfen Trikes bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h mit dem A1-Führerschein bedient werden.
Die Geschichte des A1-Führerscheins
In der Vergangenheit kam es oft zu Änderungen vom heutigen A1-Führerschein. Dies wurde dann durch die Einführung der Fahrerlaubnisklasse 1b abgelöst. Das „b“ stand für die darin enthaltene Beschränkung. So diente Klasse 1 dem Bedienen von Motorrädern, aber der Zusatz „b“ beschränkte diese Erlaubnis auf mindestens 16-jährige Fahrer. Außerdem durfte das Leichtkraftrad höchstens einen Hubraum von 80 Kubikzentimetern und eine Höchstleistung von 6000 u/min aufweisen. Diese Einschränkungen waren Ergebnis hoher Lautstärkebelästigungen und sie sollten mehr Sicherheit gewährleisten.
So kam es 1996 zu einer Neuregelung in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Im Februar wurde hier der maximale Hubraumwert auf 125 ccm angehoben. Am 19. Januar 2013 wurden dann die Werte von Hubraum und Leistung übernommen, allerdings fiel die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h bei dem neuen A1-Führerschein weg.
Ablauf der Ausbildung
Für den Führerschein der Klasse A1 muss der Betreffende mindestens 16 Jahre alt sein und eine Einverständniserklärung eines seiner Erziehungsberechtigten vorweisen können. Es ist möglich, sechs Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 16. Lebensjahr abgelegt werden.
Der 125-ccm-Führerschein kann per Direkteinstieg erworben werden. Das heißt, dass keine basale Fahrerlaubnis vorher vorhanden sein muss. Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt eine Prüfung und den vorherigen Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden voraus. In zwölf dieser Theoriesitzungen wird das wesentliche theoretische Wissen, der sogenannte Grundstoff, vermittelt. Im Anschluss daran kann für den Führerschein der Klasse A1 die theoretische Prüfung ablegt werden. Bei dieser erhält der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen. Bei der sogenannten Führerscheinerweiterung, also dem gleichzeitigen Erwerb zweier Führerscheine, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen.
Die praktische Grundausbildung für den 125-ccm-Führerschein unterliegt keiner strengen Regulierung. Das heißt, es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden. Es obliegt vielmehr dem Ermessen des Fahrlehrers, inwieweit die Erfahrungen des Fahrschülers vorhanden bzw. vorangeschritten sind. Der Führerschein der Klasse A1 setzt in der praktischen Ausbildung zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten voraus. Wenn alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 absolviert werden. Die praktische Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach der Theorieprüfung erfolgen.
Die B196-Erweiterung
Voraussetzungen und Kosten
Mit der Zustimmung des Bundesrats zu einem Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kurz vor Weihnachten 2019, ist der Weg frei für Autofahrer mit ihrem Führerschein ohne weitere Prüfung auch auf Motorräder mit 125 cm³ Hubraum umzusteigen. Allerdings hat der Gesetzgeber ein paar Hürden vorgesehen.
Der umstiegswillige Autofahrer muss seinen Führerschein der Klasse B schon mindestens 5 Jahre besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis. Aufgedröselt heißt das, der angehende Biker muss für den B196-Führerschein 4 x 90 Minuten Theorieunterricht absolvieren, dazu kommen zehn Fahrstunden a 45 Minuten auf dem Motorrad. Es wird keine Theorie- und auch keine praktische Prüfung fällig. Die Kosten dafür variieren je nach Fahrschule und Region. Mit etwa 700 Euro sind aber zu rechnen.
Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Um für den Aufbaukurs zugelassen zu werden, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre Fahrerfahrung mitbringen.
Die B196-Vorraussetzungen sind:
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung
- Autoführerschein (Klasse B)
Inhalte und Dauer des Intensivkurses
Das erwartet dich beim Intensivkurs:
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung
In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.
Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen.
Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden. Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich.
Die B196 Bescheinigung
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Einschränkungen und Besonderheiten der B196-Erweiterung
Allerdings hat der Gesetzgeber ein paar Hürden vorgesehen. Wer dann den begehrten Schein besitzt, muss sich allerdings auf Fahrten im Inland beschränken, denn die B196-Regelung gilt nur national. Auch der sonst im Führerscheinrecht vorgesehene Aufstieg von A1 auf A2 ist mit dem B196-Schein nicht möglich.
Übrigens: Ein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 nach § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich. Warum? Wie der Name schon sagt, ist es eher ein Führerschein-Upgrade - also eine Erweiterung der Klasse B und nicht die Fahrerlaubnis für Klasse A.
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Versicherung und Steuer
Hier kommen dem Neu-Motorradfahrer aber das Mindestalter sowie der Mindest-Füherscheinbesitz entgegen. Natürlich bieten die Versicherungen mit ihren Tarifmerkmalen viel Spielraum. Für einen Neuvertrag mit Teilkasko sind aber jährlich gut 200 Euro einzukalkulieren. Hier muss individuell kalkuliert werden.
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro.
In Sachen Steuer sind Leichtkrafträder fein raus, die 125er sind steuerfrei. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Weitere Kosten
Wer die Freiheit auf zwei Rädern genießen möchte, sollte dabei nicht auf die passende Schutzkleidung verzichten. Besitzt man die Sachen dann bereits zur Anfangsphase der Fahrschulzeit, liegt es nahe, bei den Fahrstunden das eigene Equipment zu nutzen.
Nicht zu vergessen sind auch die Unterhaltskosten. Ein Satz Reifen schlägt mit 150 bis 250 Euro zu Buche.
Aktuelle Modelle
Generell gilt: Der Hubraum darf nicht mehr als 125 cm³ betragen, die Leistung darf 11 kW (15 PS) nicht übersteigen und zudem darf das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Ein 15 PS starkes Leichtkraftrad muss also leer mindestens 110 Kilogramm auf die Waage bringen. Gefahren werden dürfen aber auch Elektromodelle. Hier gelten die 11 kW als Limit für die Dauerleistung der Maschine, wobei die Spitzenleistung hiervon abweichend auch deutlich höher ausfallen darf.
Die von uns gelisteten 125er leisten zwischen etwa 8,5 und 15 PS, damit sind zwischen 90 und 120 km/h - je nach Modell drin. Das Gewicht liegt im Mittel bei rund 125 Kilogramm.
ABS oder CBS
Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 zwischen 50 und 125 Kubikzentimetern dürfen alternativ an Stelle des ABS mit einer Kombibremse (CBS) ausgerüstet werden. Dabei müssen „mindestens zwei Bremsen, die auf verschiedene Räder wirken, mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden“, wie der Gesetzestext vermerkt. Eine spezielle Art der Bremskraftverteilung ist nicht vorgeschrieben. Ein Blockieren der Räder bei einer Schreckbremsung wird durch ein CBS-Bremssystem allerdings nicht verhindert. Das kann nur ein echtes ABS (richtig Bremsen mit und ohne ABS).
Erfolg der B196-Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Zusammenfassung der Führerscheinklassen
Hier eine kurze Zusammenfassung der relevanten Führerscheinklassen:
- Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 15 PS.
- Klasse A2: Für Motorräder bis 48 PS.
- Klasse A: Unbegrenzte Führerscheinklasse für alle Motorräder.
- B196-Erweiterung: Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B können unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder bis 125 ccm fahren, ohne eine Prüfung abzulegen.
Kostenübersicht (Beispielrechnung)
Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für die Kosten des Motorradführerscheins (basierend auf Angaben einer Fahrschule in Hessen):
| Kostenpunkt | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) | 1125 |
| Sonderfahrten (12 á 85) | 1020 |
| Übungsmaterialien | 59 |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 (vorhanden) |
| Sehtest | 0 (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 |
| Biometrisches Passfoto | 10 |
| Gesamtkosten | 3275 |
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