Kosten und Verfahren zur Motorradanmeldung in Deutschland

Ein Fahrzeug, das in Deutschland auf der Straße bewegt werden soll, muss zugelassen sein.

Allgemeine Informationen zur KFZ Zulassung

Wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden, benötigen Sie zwei Nummernschilder, anhand derer Sie als Halter identifizierbar werden. Zugeteilt wird Ihnen die für Sie vorgesehene Kombination von der Zulassungsstelle, die Ihnen ebenfalls schriftlich die Richtigkeit bestätigt. Mit diesem Schriftstück können Sie nun die Fertigung der Kennzeichen in Auftrag geben.

Halter von Motorrädern und Autos haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online beim Kraftfahrt-Bundesamt abzumelden. Alles, was es hierfür braucht, ist ein neuer Personalausweis und ein bestimmter Sicherheitscode. Letzteren entnehmen Sie der Stempelplakette bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I - dem Fahrzeugschein.

Online-Zulassung

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen:Zulassung online starten. Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte) beantragen.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde).

Voraussetzungen für die Online Zulassung

Für die online Zulassung benötigen Sie:

  • einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • ein Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
  • ein Konto der BundID
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

Erforderliche Unterlagen

Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat
  • ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
  • ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
  • ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)
  • Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen: Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle öffnen.

Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mitbringen müssen. Es muss vom zukünftigen Halter unterschrieben sein: Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind.

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen.

Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

Kosten der Motorradanmeldung

Hierfür sind nicht nur zahlreiche Dokumente nötig, der Vorgang verursacht auch Kosten bei der Zulassung von Pkw, Motorrad und Co. Es entstehen Kosten für die Bearbeitung (Verwaltungsgebühren), für die Nummernschilder und weitere Gebühren je nach Betriebserlaubnis.

Die Kosten können sich alles in allem auf bis zu 170 Euro belaufen. Diese fallen in der Regel jedoch nicht sehr hoch aus. Da es keine bundesweit einheitliche Gebührenordnung gibt, ist die Höhe der Gebühren von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig.

Wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden, benötigen Sie zwei Nummernschilder, anhand derer sie als Halter identifizierbar werden. Wünschen Sie sich ein besonderes Kennzeichen, genauer gesagt eine bestimmte Kombination, dann gilt es abklären zu lassen, ob diese noch nicht vergeben ist. Wollen Sie das Auto so anmelden, kommen Kosten in Höhe von 15 Euro auf Sie zu, die zusätzlich zu bezahlen sind. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Lieblingskombination zu reservieren. Auch, wenn Sie ein Auto abmelden, entstehen Kosten.

Gebührenübersicht

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 27,60 EUR Neuzulassung
  • ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen
  • ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung
  • ab 12,40 EUR Wiederzulassung
  • ab 7,80 EUR Außerbetriebsetzung
  • ab 11,00 EUR Änderung des Namens oder der technischen Daten

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

Gebührenänderungen ab dem 01.09.2023

Ab dem 1. September 2023 treten einige Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher.

Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.

Geänderte Gebühren-Nr. GebOSt i-kfz vor Ort:

VorgangGebührennummerOnline-GebührVor-Ort-Gebühr
Neuzulassung221.117,50€30,60 €
Wiederzulassung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen221.612,10 €23,90 €
Wiederzulassung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen221.117,50 €33,20 €
Wiederzulassung mit Halterwechsel221.117,50 €33,20 €
Umschreibung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen221.216,80 €30,30 €
Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen221.911,10 €24,50 €
Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen221.914,30 €26,80 €
Umschreibung innerhalb Münster + gleiches Kennzeichen221.814,80 €27,40 €
Umschreibung innerhalb Münster + neues Kennzeichen221.1017,10 €29,40 €
Umkennzeichnung ohne Halterwechsel221.131,20 €
Abmeldung224.12,70 €16,80 €
Tageszulassung (Neu seit 1.9.2023)221.1.214,90 €45,90 €

*Die Beträge beinhalten auch die weiteren, unveränderten Gebühren. (z.B. Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Weitere Aspekte

Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Inner­halb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevoll­mächtigte Person oder beauf­tragen einen Zulassungs­dienst. Eine formlose Benach­richtigung reicht nicht aus.

Wichtig: Wer umzieht, darf das bis­herige Motorrad-Kenn­zeichen behalten - auch, wenn der neue Wohn­ort in einem anderen Zulassungs­bezirk liegt.

Saisonkennzeichen

Nutzen Sie Ihr Motorrad nur während der Sommer­monate, ist dagegen ein Motorrad-Saison­kennzeichen sinnvoller als ein dauerndes Ab- und Wieder­anmelden. Dabei legen Sie einen Zeit­raum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

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