Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen zu sehen sind, beginnt die Zweiradsaison und Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Bereits in jungen Jahren träumen viele davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker auf ein 125ccm-Motorrad steigen - vorausgesetzt, sie haben die erforderliche Fahrerlaubnis.
Im Folgenden wird erklärt, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubik auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
Führerscheinklasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
Ab wann darf ein 125ccm-Motorrad gefahren werden? In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.
Welcher Führerschein ist für ein 125ccm-Motorrad vorgeschrieben? Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.
Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
- Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann muss man ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
- Prüfungen: Für den A1-Führerschein muss man eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
- Diese Führerscheinklasse erhält man automatisch mit dem A1-Führerschein: AM.
Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darf man dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.
Besonderheit: Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren.
Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren.
Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Die Regelung gilt seit Januar 2020. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben.
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
125er fahren ohne Prüfung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bescheinigung kann man einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass man ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darf. Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Es genügt eine Fahrerschulung, ohne theoretische und praktische Prüfung. B196 gilt nur in Deutschland.
Kosten und Versicherung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Motorradführerscheinklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
- Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
- Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Darf ich damit in Europa fahren?
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
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