125ccm Motorrad Führerschein ohne Prüfung: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Viele Menschen träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Seit Januar 2020 gibt es in Deutschland eine interessante Option für Autofahrer, die diesen Traum verwirklichen möchten: den 125ccm Motorradführerschein ohne Prüfung. Diese Möglichkeit, bekannt als B196-Erweiterung, erlaubt es Inhabern des Autoführerscheins, unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder zu fahren.

Was ist die B196-Erweiterung?

Die B196-Erweiterung ist eine Ergänzung der Führerscheinklasse B, die es erlaubt, Leichtkrafträder der Klasse A1 (125ccm) in Deutschland zu fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Dies wurde durch einen Beschluss des Deutschen Bundesrates im Dezember 2019 ermöglicht, um umweltfreundliche Verkehrsalternativen zu fördern und die E-Mobilität voranzutreiben.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Um die B196-Erweiterung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: Der Anwärter muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Führerscheinbesitz: Seit mindestens 5 Jahren muss der Führerschein der Klasse B (Autoführerschein) vorhanden sein.
  • Fahrschulung: Es sind neun Doppelstunden (90 Minuten pro Einheit) in einer Fahrschule zu absolvieren, davon vier in Theorie und fünf in der Praxis.

125er Fahren ohne Prüfung

Nach der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Stattdessen wird eine Bescheinigung der Fahrschule ausgestellt, die die erfolgreiche Schulung bestätigt. Mit dieser Bescheinigung kann man sich innerhalb von zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf dann Leichtkrafträder und -roller fahren.

Was darf man mit der B196-Erweiterung fahren?

Mit der B196-Erweiterung dürfen folgende Fahrzeuge gefahren werden:

  • Leichtkrafträder: Motorräder oder Roller mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW (15 PS).
  • Leistungsgewicht: Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
  • Dreiräder: Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen bis zu 15 kW (20 PS) Leistung haben.

Diese Fahrzeuge können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Bei Elektromotorrädern sind sogar bis zu 59 PS legal abrufbar.

Kosten der B196-Erweiterung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für den neuen Führerschein bei der Führerscheinstelle an, die etwa 40 bis 50 Euro betragen.

Versicherungskosten für 125er

Die Versicherungsprämien für 125er sind in der Regel günstiger als für leistungsstärkere Motorräder, da die Fahrer (über 25 Jahre mit Fahrpraxis) ein geringeres Risiko für die Versicherungen darstellen. Die jährliche Haftpflichtversicherung kann beispielsweise für eine Honda CBR 125 zwischen 47 und 70 Euro liegen. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Gültigkeit der B196-Erweiterung

Die B196-Erweiterung ist eine nationale Regelung und gilt ausschließlich in Deutschland. Im Ausland wird diese Erweiterung nicht anerkannt.

Aufstiegsmöglichkeiten zum Motorradführerschein

Wer nach der B196-Erweiterung auf größere Motorräder umsteigen möchte, muss eine vollständige Motorradfahrausbildung absolvieren. Anders als beim A1-Führerschein gibt es bei der B196-Erweiterung keinen vereinfachten Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A.

Erfolg der neuen Regelung

Die B196-Erweiterung hat sich als sehr beliebt erwiesen. Bis zum 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins.

Vor- und Nachteile der B196-Erweiterung

Vorteile

  • Keine Prüfung: Kein Prüfungsstress durch theoretische und praktische Prüfungen.
  • Kostengünstig: Geringere Kosten im Vergleich zum A1-Führerschein.
  • Flexibilität: Ermöglicht das Fahren von 125er-Motorrädern ohne zusätzlichen Führerschein.

Nachteile

  • Gültigkeit: Nur in Deutschland gültig.
  • Kein Aufstieg: Kein vereinfachter Aufstieg zu höheren Motorradklassen (A2, A).

Zusammenfassung der Führerscheinklassen

Hier ist eine Tabelle, die die verschiedenen Motorradführerscheinklassen zusammenfasst:

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge Mindestalter
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h 15 (teilweise) / 16 Jahre
A1 Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW 16 Jahre
A2 Krafträder bis 35 kW 18 Jahre
A Alle Krafträder ohne Einschränkung 24 Jahre (Direkteinstieg) / 20 Jahre (mit Vorbesitz A2)
B196 Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW (nur in Deutschland) 25 Jahre

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