125ccm Motorrad ohne Führerschein: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen erscheinen, beginnt die Zweiradsaison. Viele Menschen üben eine besondere Faszination auf Motorräder aus.

Schon bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können.

Im Folgenden wird erläutert, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubik auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist.

Welcher Führerschein ist erforderlich?

Wenn du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 (= alte Klasse 1b) erwerben.

  • Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein.
  • Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren.

125ccm mit Autoführerschein fahren: Die B196-Regelung

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.

Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt.

Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.

Ausschlaggebend ist ein Gesetz vom Januar 2020, das vom Deutschen Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Im Hinblick dessen, dass es Alternativen zum Auto geben und auch die E-Mobilität vorangetrieben werden sollte, kam es zu diesem entscheidenden Schritt.

Die Regierung war der Ansicht, dass Autofahrer, die bereits über eine Fahrpraxis verfügen, keinen extra 125er Führerschein benötigen bzw. keine extra Motorrad-Führerscheinprüfung ablegen müssen.

Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich ein 125-Motorrad zu fahren.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins (Klasse B)
  • Absolvierung einer Fahrerschulung in einer Fahrschule

Inhalte der Fahrerschulung

Die Fahrerschulung umfasst:

  • Mindestens vier Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten) klassenspezifischer Unterricht für Motorradfahrer
  • Mindestens fünf Einheiten (je 90 Minuten) fahrpraktische Schulung

Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr. Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden.

Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen.

Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich.

Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst.

Gültigkeit der B196-Erweiterung

Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland.

Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Kosten der B196-Erweiterung

Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen.

Von der Fahrschule erhältst du dann den Ausbildungsnachweis, mit dem ein neuer Führerschein beantragt werden kann (Passbild nicht vergessen). Für diesen bürokratischen Posten werden dann zusätzlich ca. 40 bis 50 Euro fällig.

Hier bei der Führerscheinerweiterung B196 kannst du jedoch einiges an Geld sparen. Fahrschulprüfungen (theoretisch und praktisch) sind nicht notwendig. Auch hast du hier deutlich weniger Unterrichtsstunden und den Erste-Hilfe-Kurs bereits für den Pkw-Führerschein absolviert.

Was darf mit der B196 gefahren werden?

Ist der neue Führerschein da, dürfen Sie neben den Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden.

Vor- und Nachteile der B196-Erweiterung

Für alle, die schon immer gerne Motorrad fahren wollten, aber durch die relativ hohen Führerscheinkosten abgehalten wurden, bietet die neue B196 Führerscheinerweiterung einen super Anreiz.

Hier reicht eine Fahrschulung, ohne anschließende theoretische und praktische Prüfung aus, um in das Abenteuer 125er Moped oder 125er Leichtkraftroller einzusteigen.

Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.

Allerdings: Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern.

Die richtige Schutzausrüstung

Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die Schutzausrüstung richten. Denn es hat einen guten Grund, weshalb die Helmpflicht eingeführt wurde.

Für das gemütliche Cruisen mit dem Leichtkraft-Roller ist gerade im Sommer der Jethelm eine gute Option. Hast du dir mit dem 125er Führerschein den Traum vom Leichtkraftrad erfüllt und näherst dich gerne mit ordentlich Speed dem Ziel - dann bietet ein Integralhelm den besten Schutz.

Als besonders ausgeklügelt erweisen sich Modularhelme bzw. Klapphelme, denn hier erhältst du quasi zwei Helme in einem.

Versicherung für 125ccm-Motorräder

Hier gleich noch ein weiterer Vorteil für die geübten Verkehrsteilnehmer. Bei der Berechnung des Versicherungstarifs spielt der Risikofaktor eine ganz wesentliche Rolle. Da ein mindestens 25 Jahre alter Autofahrer, der zudem seit mindestens 5 Jahren über den Autoführerschein verfügt, in der Regel eine gehörige Portion Erfahrung im Straßenverkehr mitbringt, wirkt sich das auf den Versicherungstarif aus.

Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt, wie z. B.

Aufstieg zu höheren Führerscheinklassen

Und später, auf den Geschmack gekommen, soll es dann etwas mehr Hubraum und Motorleistung sein? Dann muss allerdings der komplette Motorradführerschein für die jeweilige Klasse absolviert werden.

Für viele bedeutet das Moped oder der 125er Roller der Einstieg in eine höhere Klasse. Dabei stellt sich die Frage: „Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen?“ Nein, das geht leider nicht.

Alte Führerscheinklassen

Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren.

Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet. Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden.

Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren.

Bis zum 18.01.2013 durften mit der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Ab dem 19.01.2013 wurden diese den Klassen A1 (bis 15 kW) und A (mehr als 15 kW) zugeordnet.

Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt.

Überblick: Motorradführerscheine

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

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