Voraussetzungen für die Anmeldung eines 125er Motorrads

Endlich ist es so weit und die eigene Maschine steht vor der Haustüre. Die Freude ist groß und vermutlich kannst du es kaum erwarten endlich die ersten Runden zu drehen. Das kann jeder Motorradfan verstehen. Doch trotz der großen Freude müssen die ersten Touren erst einmal warten. Immerhin muss das Motorrad vorher zugelassen werden und dafür braucht es so einige Dokumente.

Egal ob es die erste eigene Maschine ist oder du bereits zuvor ein Motorrad zugelassen hast, es schadet nie sich vorab noch einmal gründlich über die nötigen Unterlagen für die Zulassung zu informieren. Immerhin könnten sich die Regeln in der Zwischenzeit ja auch geändert haben.

Benötigte Dokumente für die Anmeldung

Wir haben hier noch einmal alle nötigen Unterlagen für dich zusammengefasst:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag) und Typenschein (Prüfungsbefund) bei Neuzulassung
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung (evB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • Prüfbericht der letzten Inspektion vom TÜV bei gebrauchten Maschinen
  • Vollmacht, falls jemand anderes die Zulassung übernimmt (inkl. Vollmacht für das SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen (falls vorhanden)

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind die Grundvoraussetzung, was den meisten auch bekannt ist. Im Rahmen einer EU-Regelung wurden diese Papiere umbenannt und werden nun in vielen Portalen und auf Formularen als Zulassungsbescheinigung I und II bezeichnet. Ohne diese Beiden geht bei der Zulassungsstelle gar nichts.

Wer eine neue 125er Motorradzulassung durchführt, muss zusätzlich auf jeden Fall den Besitznachweis (Kaufvertrag) und den Typenschein (auch Prüfungsbefund genannt) mitführen.

Zusätzlich zu den Papieren für die Maschine musst du dich natürlich selbst identifizieren können. Ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis geht bei der Zulassungsstelle daher gar nichts. In deinem Ausweisdokument sollte auf jeden Fall bereits deine derzeitige Meldestelle eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, lohnt es sich dies vorab noch zu ändern.

In Deutschland braucht es bei jeder Zulassung außerdem den Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Ob du deine Maschine zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko versicherst, interessiert die Zulassungsstelle nicht. Darüber solltest du dir dennoch rechtzeitig Gedanken machen.

Für den Nachweis der Haftpflichtversicherung gab es vor einigen Jahren gab es noch die Doppelkarte, mittlerweile ist diese durch die evB (ein elektronischer Code) ersetzt worden.

Neben der Versicherung musst du der Zulassungsstelle auch ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellen. Mit diesem bevollmächtigst du das Finanzamt jährlich die KFZ-Steuer von deinem Bankkonto abzubuchen. Halte daher deine Kontodaten bereit.

Bei der Zulassung von gebrauchten Maschinen muss auch stets der Prüfbericht der letzten Inspektion vom TÜV vorgelegt werden. Dazu gehört auch der Abgas- und Funktionstest. Hier kann eventuell vier Monate überzogen werden.

Falls du es selber nicht zur Zulassungsstelle schaffst und deine Eltern oder Freunde für dich schickst, musst du diesen eine Vollmacht ausfüllen. Viele vergessen dabei jedoch die Vollmacht für das SEPA-Lastschriftverfahren.

Für die Zulassung kannst du dir vorab im Internet auch schon einmal dein Wunschkennzeichen aussuchen. Für einen geringen Betrag kannst du dies online reservieren lassen und die Bestätigung (Reservierungsnummer ist meist ausreichend) einfach mit zur Zulassungsstelle bringen.

Kann man ein 125ccm Motorrad ohne Führerschein anmelden?

Entgegen vieler Gerüchte kannst du deine 125ccm auch ohne Führerschein bereits anmelden. Für den Abschluss einer Versicherung und die 125er Motorradzulassung muss der Führerschein nicht vorgelegt werden. Du kannst du dein Motorrad zulassen, während du noch mit deinem Führerschein beschäftigt bist. Die Vorfreude auf den großen Tag ist dann noch größer. Immerhin wartet die eigene 125ccm nach der bestandenen Prüfung direkt vor der Haustüre.

Führerscheinbestimmungen für 125er Motorräder

In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.

Welcher Führerschein ist erforderlich?

  • Mindestens der Führerschein der Klasse A1
  • Auch die Klassen A und A2 berechtigen zum Fahren
  • Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads (nur in Deutschland)

Darf man mit dem Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad fahren?

Das kommt darauf an, um welchen Führerschein es sich handelt. Ohne entsprechende Fahrstunden dürfen mit der Klasse B oder einem der Klasse 3 ab April 1980 diese Motorräder nicht gefahren werden. Allerdings schließt die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein mit ein. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich ein 125-Motorrad zu fahren.

B196-Regelung

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Voraussetzungen für B196

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Wichtige Hinweise zur B196-Regelung

  • B196 ist nicht erweiterbar auf die Klassen A2 oder A
  • B196 wird im Ausland nicht anerkannt

KFZ-Steuer und Versicherung für 125er Motorräder

Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern (Hubraum von mehr als 50 ccm aber weniger bzw. einschließlich 125 ccm) ist zu berücksichtigen, dass diese steuerbefreit sind.

KFZ-Steuer

Wie hoch sind die Kfz-Steuern für eine 125ccm-Straßenmaschine? Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon.

KFZ-Versicherung

Wie wir oben bereits erwähnt haben, muss ein Kfz zwingend über einen Versicherungsschutz verfügen, damit Sie es zulassen können. Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der große Vorteil: Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers.

Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen.

Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Studieren Sie genau die Versicherungsbedingungen.

Saisonkennzeichen

Der deutsche Winter ist nicht immer besonders Motorrad freundlich. Das liegt zum einen an dem kalten Wetter und zum anderen auch an dem Salz auf der Straße. Dieses kann schnell gefährlich werden und greift zusätzlich auch die Maschine an. Daher gibt es viele Fahrer, die ihre 125er über die Wintermonate Einwintern. Hier lohnt es sich oft finanziell (Versicherung und KFZ-Steuer) das Motorrad über die Wintermonate abzumelden.

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet.

Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Kosten der Zulassung

Dass beim Motorrad zulassen Kosten entstehen, dürfte klar sein. Weniger präzise lassen sich die genauen Kosten festlegen, da diese von der Zulassungsstelle und Deinen Wünschen (z. B. Wunschkennzeichen) abhängen.

Für die Neuzulassung musst Du ca. 26 Euro zahlen. Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ca. 11 Euro. Ein Wunschkennzeichen schlägt mit ca. 10 Euro zu Buche.

Online-Zulassung

Ja Motorrad anmelden online ist seit dem Jahr 2019 möglich. Der Verwaltungsakt nennt sich internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Du benötigst hierzu einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein Ausweislesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser AusweisApp2.

Hinweis: Nur Motorräder deren Erstzulassung nach dem 1. Dass beim Motorrad zulassen Kosten entstehen, dürfte klar sein. Weniger präzise lassen sich die genauen Kosten festlegen, da diese von der Zulassungsstelle und Deinen Wünschen (z. B. Wunschkennzeichen) abhängen.

Wichtige Hinweise

  • Hauptuntersuchung (HU): Im Gegensatz zum Auto (3 Jahre) muss ein neues Motorrad bereits nach 2 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung (HU).
  • eVB-Nummer: Die aus früheren Zeiten bekannte (Versicherungs-)Doppelkarte hat ausgedient. Heute stellt die Zulassungsstelle über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) fest, ob für das Bike zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
  • Kennzeichen: Nein, die Kennzeichen müssen montiert sein. Es ist aber erlaubt, mit ungestempelten Kfz-Kennzeichen zu fahren, wenn die Fahrt DIREKT zur Zulassungsstelle geht.

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