Leichtkrafträder wie die Yamaha YZF-R125 mit maximal 15 PS (11 kW) dürfen Inhaber:innen des B-Führerscheins unter gewissen Voraussetzungen ohne zusätzliche Prüfung fahren. Seit Anfang 2020 ist das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich, aber es gibt bestimmte Regeln.
Die B196-Erweiterung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Anfang 2020 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Absolvierung einer Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule
Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.
Warum gibt es die B196-Erweiterung?
Ziel der Einführung der B196-Erweiterung für den Führerschein Klasse B war es, "mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.
Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab: Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds.
Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.
Entwicklung der B196-Erweiterung
Im ersten Jahr nach der Einführung der B196-Regelung wurden laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 cm³ und 11 kW (15 PS) eingetragen. In den Jahren 2021 und 2022 flachte das Interesse im Vergleich zum Premierenjahr um rund ein Drittel ab. Insgesamt erwarben in den ersten drei Jahren rund 185.000 Autofahrende die B196-Erweiterung.
Im Ländervergleich stockten in Baden-Württemberg mit 589 pro 100.000 Personen die meisten ihren Klasse-B-Führerschein auf, darauf folgen Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Eintragungen pro 100.000 Einwohner:innen. In Bremen und den östlichen Bundesländern wurde nur unterdurchschnittlich oft von der Regelung zum 125er-Fahren Gebrauch gemacht.
Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum. Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an. In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.
Kritik und Zustimmung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein
Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzt:innen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen.
"Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrende seien nicht darin geübt, mit Motorrädern umzugehen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. 125er könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei "völlig unzureichend".
Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). "Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Welcher Motorradführerschein passt zu dir? Klasse A, A1, A2 und AM im Überblick
Mit der Führerscheinklasse A und ihren Varianten A1, A2 und AM bietet Ihnen die Fahrschule die perfekte Grundlage für pures Fahrvergnügen! Erfahrene Fahrlehrer bringen Ihnen nicht nur die technischen Grundlagen bei, sondern auch den sicheren Umgang mit Ihrem Zweirad - von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreichen Prüfung.
- Klasse A: Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2 (mind.
- Klasse A2: Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW.
- Klasse A1: Gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW.
- Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern wie Mopeds oder Rollern bis 50 ccm.
Für die Anmeldung zum Führerschein benötigst du einige wichtige Unterlagen und Voraussetzungen. Dazu gehören ein bestandener Sehtest (nicht älter als 24 Monate), der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Außerdem musst du das Mindestalter für die gewünschte Führerscheinklasse erfüllen.
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Wichtige Hinweise
- Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
- Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden.
- Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr.
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