150 ccm Motorrad Führerschein: Voraussetzungen und Regelungen

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196. Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa, denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten.

Seit 1.1.2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren.

Führerscheinklassen im Überblick

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen.

  • Klasse AM: Für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, höchstens 50 ccm Hubraum und maximal 4 kW Motorleistung.
  • Klasse A1: Für Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.
  • Klasse A2: Für Krafträder mit höchstens 35 kW Motorleistung und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg.
  • Klasse A: Für Krafträder ohne PS-Begrenzung.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein (125 ccm)

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren. Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.

Ausbildungsinhalte für A1

Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier. Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen.

Die Erweiterung B196: 125er mit Autoführerschein fahren

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Voraussetzungen für B196

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Wichtig zu wissen über B196

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

Kosten für den Motorradführerschein

Der Motorradführer­schein-Preis setzt sich aus fixen Kosten (z. B. Anmelde- und Prüfungs­gebühren) und variablen Kosten (Fahr­stunden) zusammen.

Realistisch sind 20 bis 30 Fahrten. Eine 45-minütige Fahr­stunde kostet ungefähr 30 bis 50 Euro. Zusätz­lich sind zwölf Sonder­fahrten (z. B. Auto­bahn) vorgeschrieben.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Weitere Motorradführerscheinklassen

Klasse A2

Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre.

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden.

Klasse A

Mit dem "großen" Motorrad­führerschein A dürfen Sie Krafträder ohne PS-Begrenzung fahren.

Motorradversicherung

Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.

Für Motor­räder mit mehr als 11 kW Leistung schließen Sie eine reguläre Motorrad-Versicherung ab (z. B. Kfz-Haftpflicht ist für jedes Kraft­rad vorgeschrieben. Je nach Alter und Wert der Maschine lohnt sich ergänzend Teilkasko oder Vollkasko.

Kombination von Pkw- und Motorradführerschein

Fahranfänger:innen können einen Kombi-Führer­schein absolvieren, der Pkw-Fahr­erlaubnis und Motor­rad­führer­schein A1, A2 oder A verbindet. Vorteil: Ein Motorrad­führer­schein mit Auto-Fahr­erlaubnis ist für Fahrschüler:innen meist günstiger.

Dauer des Motorradführerscheins

Im Schnitt dauert es ein bis zwei Monate, um den Motorradführerschein auf regulärem Weg zu erwerben. Meist umfasst die praktische Fahraus­bildung zwischen 20 und 30 Stunden. Der Theorieteil umfasst mindestens 16 Doppel­stunden.

Tipps für den Motorradführerschein

Sinnvoll ist es, mit den theoretischen Stunden des Motorrad­führerscheins im Winter zu beginnen. Im Frühling wechseln Sie zum praktischen Teil und profitieren von witterungs­bedingt günstigen Straßen­verhältnissen. Winter­fahrten stellen gerade für Fahr­anfänger:innen ein erhöhtes Risiko dar.

Altersbeschränkungen

Egal, welchen Führerschein für Motorräder Sie machen möchten: Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Das heißt: Sie können auch mit 60, 70 oder 80 Jahren eine Motorrad-Fahrerlaubnis erwerben.

Motorradführerschein erweitern

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Sonderregelung: Klasse B mit Schlüsselzahl 196

In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern. Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.

Gültigkeit des Motorradführerscheins

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Empfohlene Motorradausrüstung

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

Zusammenfassung der Führerscheinklassen und Voraussetzungen

Führerscheinklasse Mindestalter Voraussetzungen Geeignete Fahrzeuge
AM 15 Jahre Theoriekurs, Prüfung Kleinkrafträder bis 50 ccm, max. 45 km/h
A1 16 Jahre Theorie- und Praxisausbildung, Prüfungen Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW
B196 25 Jahre 5 Jahre Vorbesitz Klasse B, Fahrerschulung (9 UE) Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW (nur in Deutschland)
A2 18 Jahre Theorie- und Praxisausbildung, Prüfungen Krafträder bis 35 kW
A 24 Jahre (Direkteinstieg) / 20 Jahre (Stufenführerschein) Theorie- und Praxisausbildung, Prüfungen (Direkteinstieg) / Praktische Prüfung (Stufenführerschein) Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

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