2 Motorräder, 1 Kennzeichen: Das Wechselkennzeichen in Deutschland

Sie haben zwei Fahrzeuge für unterschiedliche Zwecke und wollen nicht für jedes ein separates Nummernschild kaufen? Inzwischen müssen Sie das auch nicht mehr, denn es gibt das sogenannte Wechselkennzeichen. Ein Wechselkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen, das du für zwei Fahrzeuge benutzen kannst - allerdings nicht gleichzeitig.

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen gibt es in Deutschland seit dem 1. Juli 2012. Geregelt sind die Kennzeichen in § 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dort ist beispielsweise festgelegt, dass das Wechselkennzeichen bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter zugeteilt werden darf. Außerdem müssen beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören.

Wie ist das Wechselkennzeichen aufgebaut?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei separaten Teilen, die am Kfz befestigt werden. Ein Teil des Nummerschilds ist das gemeinsame Kennzeichen. Zusätzlich gibt es einen fahrzeugbezogenen Teil.

Wechselnder / gemeinsamer Teil

Der gemeinsame Kennzeichenteil ist für beide Fahrzeuge identisch. Er lässt sich demnach auswechseln. Du bringst ihn an das Fahrzeug an, das gerade bewegt werden soll.

Fester / fahrzeugbezogener Teil

Das fahrzeugbezogene, kleinere Kennzeichenteil besteht ausschließlich aus der letzten Ziffer. Dies ist die sogenannte Erkennungsnummer. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem gemeinsamen, vorangestellten Teil und einem fahrzeugbezogenen Teil. Den gemeinsamen Teil, der die Zulassungsplakette enthält, können Sie flexibel an das Fahrzeug anbringen, das Sie nutzen möchten. Der fahrzeugbezogene Teil bleibt dauerhaft am Fahrzeug befestigt und enthält die HU-Plakette.

Das Wechselkennzeichen unterscheidet sich außerdem in weiteren drei Punkten von einem normalen Kennzeichen:

  • Buchstabe W: Den Buchstaben W für „Wechselkennzeichen“ findest du an der Stelle, an der sich normalerweise die Prüfplakette befindet.
  • Fahrzeugbezogene Erkennungsnummer: Das Wechselkennzeichen besteht rechts aus einem kleineren Teil mit einer ein- bis zweistelligen Erkennungsnummer, die fest am jeweiligen Fahrzeug angebracht wird.
  • Prüfplakette: Die Prüfplakette ist auf dem kleineren, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil an beiden Fahrzeugen angebracht.

Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen

Damit du ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen fahren darfst, musst du in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen:

Gleiche Fahrzeugklasse

Die beiden mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben. Du kannst also ein Wechselkennzeichen für zwei Motorräder oder zwei Anhänger, nicht aber für je ein Motorrad und einen Anhänger verwenden. Die Kombination PKW und Campingfahrzeuge oder PKW und Oldtimer-PKW ist somit auch zulässig.

Möglich sind folgende Klassen:

  • Klasse M1 / Kfz: Fahrzeuge, mit denen du Personen beförderst und die maximal acht Sitzplätze haben (PKW und Campingfahrzeuge).
  • Klasse L / Motorrad: Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
  • Klasse O1 / Anhänger: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Beispiel: Du kannst zwei Autos mit einem Wechselkennzeichen fahren. Denn alle Autos gehören zur Fahrzeugklasse M1. Ein Motorrad und ein Auto können sich aber nie ein Wechselkennzeichen teilen, weil die Fahrzeuge unterschiedliche Fahrzeugklassen haben.

Auch Oldtimer können mit einem Wechselkennzeichen gefahren werden. Wie das normale Oldtimer-Kennzeichen ist das Wechselkennzeichen dann mit dem Zusatz „H“ gekennzeichnet.

Weitere Auflagen

Neben der gleichen Fahrzeugklasse musst du Folgendes beachten:

  • Parkplatz: Das Auto, das du gerade nicht benutzt, darfst du nicht auf öffentlichen Straßen parken. Du brauchst einen privaten Stellplatz, um das Auto abzustellen.
  • Kfz-Steuer: Für beide Fahrzeuge musst du die volle Kfz-Steuer bezahlen.
  • Versicherung: Beide Fahrzeuge brauchen eine gültige Kfz-Versicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Regeln für das Fahren mit Wechselkennzeichen

Entscheidest du dich für ein Wechselkennzeichen, darfst du nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen. Aus diesem Grund wurde der gemeinsame Kennzeichenteil eingeführt: Lässt du ein Fahrzeug stehen, musst du den Kennzeichenteil am anderen Fahrzeug anbringen, um es benutzen zu können.

Wichtig: Es reicht nicht, den gemeinsamen Kennzeichenteil des Wechselkennzeichens hinter die Windschutzscheibe zu legen. Du musst diesen Teil ausnahmslos am Platzhalter des Nummernschildes anbringen. Denn der Betrieb eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen stellt einen Verstoß dar. Für das gerade nicht geführte Fahrzeug gilt dies aber nicht. Das Abstellen auf öffentlichen Straßen ist ohne vollständig angebrachtes Wechselkennzeichen nicht gestattet. Wenn du ein Wechselkennzeichen nutzen möchtest, solltest du somit über einen privaten Stellplatz verfügen.

Versicherung für ein Wechselkennzeichen

Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Bei einem Wechselkennzeichen musst du deine Fahrzeuge einzeln versichern. Dafür gibt es bei manchen Versicherungen spezielle Tarife für Wechselkennzeichen. Die Zulassungsstelle benötigt zwei eVB-Nummern für die Zulassung mit einem Wechselkennzeichen.

Bei Anmeldung von 2 Fahrzeugen über ein Wechselkennzeichen spart man im Vergleich zur normalen Anmeldung von zwei Fahrzeugen häufig bei der Kfz-Versicherung.

Die Versicherungen bieten selbstverständlich auch für Wechselnummernschilder Kfz-Versicherungen an. Dabei müssen beide Fahrzeuge eine eigene Versicherung haben; für solche Wechselkennzeichenflotten bieten Versicherungen unternehmensindividuell vielfach eigene Versicherungstarife an, die berücksichtigen, dass beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig genutzt werden.

Wie beantrage ich ein Wechselkennzeichen?

Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragen willst, solltest du so vorgehen:

  1. Überprüfe, ob die Hauptuntersuchung (TÜV) von beiden Autos noch gültig ist.
  2. Schließe Kfz-Versicherungen für beide Autos ab und erhalte zwei eVB-Nummern.
  3. Informiere dich online über die benötigten Dokumente für deine Zulassungsstelle und fülle den Antrag auf Zulassung vorab aus.
  4. Gehe mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle und beantrage das Wechselkennzeichen.
  5. Bezahle die Kfz-Steuer für beide Autos.

Bringe folgende Dokumente zur Zulassungsstelle mit:

  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Fahrzeugbrief beider Autos
  • Fahrzeugscheine beider Autos
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) je Auto
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Nachweis über die Abgasuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Auto schon einmal zugelassen war)

Du kannst auch einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen, wenn du als zukünftiger Fahrzeughalter das Wechselkennzeichen nicht selbst beantragen kannst.

Kosten für ein Wechselkennzeichen

Bei der Zulassungsstelle fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von durchschnittlich 65 EUR an. Für die Prägung von zwei Kennzeichen fallen ungefähr weitere 40 EUR an. Rechne deshalb mit rund 105 EUR Gesamtkosten für die Kennzeichen.

Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragst, kostet das durchschnittlich:

  • 65 Euro für die Zulassungsstelle (Verwaltungsgebühr)
  • 40 Euro für beide Kennzeichen und ihre Prägung

Dazu kommen je Auto noch folgende Kosten:

  • 194 Euro im Jahr für die Kfz-Steuer je Auto
  • Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung je Auto

Hinweis: Bei der Kfz-Steuer können Sie mit einem Wechselkennzeichen nichts sparen - diese wird für beide Fahrzeuge in voller Höhe berechnet.

Das Wechselkennzeichen bietet mehr Flexibilität als ein Saisonkennzeichen.

Wann lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen kann eine praktische Option für Fahrzeughalter sein, die zwei Fahrzeuge besitzen, jedoch nicht beide gleichzeitig im Straßenverkehr nutzen. Mit nur einem Kennzeichen können Sie Ihre Fahrzeuge flexibel einsetzen. Ein Wechselkennzeichen lohnt sich insbesondere für Fahrzeughalter, die zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse besitzen, diese aber nicht gleichzeitig nutzen. Auch wenn Sie zum Beispiel ein Cabrio oder einen Oldtimer nur hin und wieder nutzen, kann ein Wechselkennzeichen sinnvoll sein.

Das Wechselkennzeichen macht es zum Beispiel einfacher, von einem großen Familienauto auf ein kleineres Fahrzeug umzusteigen. Auch um zwischendurch auf ein Cabrio oder einen Luxuswagen zu wechseln, ist das Nummernschild praktisch.

Allerdings gibt es einen Haken: Es wird trotzdem für beide Fahrzeuge einzeln die Steuer berechnet.

Strafen bei Missachtung der Regeln

Wenn du die Auflagen nicht beachtest, musst du mit folgenden Strafen rechnen:

  • Fahren ohne (vollständiges) Kennzeichen: 50 Euro Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg
  • Parken auf öffentlicher Straße ohne (vollständiges) Kennzeichen: 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg

Gut zu wissen: Wenn du ohne gültiges Kennzeichen unterwegs bist, hast du keinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall bleibst du auf den Kosten sitzen.

Wechselkennzeichen vs. Saisonkennzeichen

Auf den ersten Blick verfolgen Wechsel- und Saisonkennzeichen ähnliche Ziele: Beide sind darauf ausgerichtet, dass ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt wird. Beim Saisonkennzeichen wird ein fester Nutzungszeitraum für ein einzelnes Fahrzeug festgelegt - beispielsweise wird ein Motorrad oder Cabrio in der Zeit von April bis Oktober angemeldet.

Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug weder gefahren noch im öffentlichen Raum abgestellt werden. Der Vorteil daran ist, dass das Fahrzeug nur während der Saison versichert und versteuert werden muss. Beim Wechselkennzeichen hingegen werden zwei Fahrzeuge abwechselnd mit einem gemeinsamen Kennzeichen genutzt.

Allerdings müssen beide das ganze Jahr über versichert und versteuert werden, auch wenn nur eins zurzeit genutzt werden darf.

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