Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder, rechtlich werden sie als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich. Doch welche Fahrerlaubnis benötigt man für diese Fahrzeuge? Genügt der Autoführerschein, oder ist ein Motorradführerschein erforderlich?
Welchen Führerschein braucht man?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Dreirad-Roller als Alternative für Autofahrer
Dreirad-Roller erweisen sich als großartige Alternative zu Autos, um den täglichen Weg zur Arbeit zu erledigen. Insbesondere, da die meisten dieser Fahrzeuge inzwischen - zumindest in Österreich und Deutschland - auch mit dem B-Führerschein und ohne jeglichem Zusatz gefahren werden dürfen. Zwar wiegen sie meist mehr als ihre zweirädrigen Pendants, doch dank der doppelten Bereifung in der Front bieten sie ein Plus an Sicherheit auf schlechten, beziehungsweise rutschigen Straßen.
Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motorradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.
Den Dreh, wie aus den bis dato Motorradführerschein-pflichtigen Piaggio MP3 -Roller, Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B werden, entdeckte 2006 ein unabhängiger Roller-Spezialist: Die Firma Pedalo aus Sassenberg bei Münster. Hinten größerer Blinkerabstand und vorn mittels eingebauter Distanzstücke eine Verbreiterung des Abstands zwischen den beiden Vorderrädern (Spur) von bislang 42 auf 46 Zentimeter - das reichte aus, um so umgebaute Piaggio MP3 per Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen und damit führerscheinrechtlich als Mehrspurfahrzeug, sprich Auto, einzustufen.
Zwingend notwendig war ab dann zusätzlich eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse, die auf alle Räder des Fahrzeugs gleichzeitig wirkt. Piaggio konstruierte aber daraufhin die Fahrzeuge selbst so, dass sie den damals aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Eingruppierung als Zweispurfahrzeug genügten. Der italienische Hersteller ließ das Fußbremspedal also direkt in die Serienproduktion einfließen.
Gesetzesänderungen und aktuelle Regelungen
Zum 19. Januar 2013 änderte der Gesetzgeber im Zuge der "Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie" die Bestimmungen so, dass die Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet wurden. Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller.
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf nämlich alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt. Es handelt sich um Schlüsselzahlen der Europäischen Union, das heißt die Fahrberechtigung gilt in allen EU-Ländern.
Die ab dem 19. Januar 2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, ist zu beachten, dass die Fahrberechtigung für Dreiräder nur gilt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Anders als in Rest-Europa dürfen hierzulande leistungsstarke Dreirad-Roller nicht nur mit dem Motorradführerschein gefahren werden. Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist.
Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen.
Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland - wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.
Yamaha Tricity 300 im Detail
Der Yamaha Tricity 300 ist ein Dreirad-Roller, der auch von einem Teil der Autoführerschein-Inhabern gefahren werden kann.
Der Tricity 300 ist Yamahas drittes Dreirad. Die Japaner kreuzten dafür ihr Dreirad-Konzept des 125er-Tricity-Rollers (aktuell nicht in Deutschland erhältlich) mit dem aufsehenerregenden Dreirad-Motorrad Niken.
Die dafür geforderte Spurweite von 46 Zentimetern übertrifft der Tricity um einen Zentimeter, auch das vorgeschriebene Fußpedal, das alle Bremsen gleichzeitig betätigt, ist an Bord.
Der flüssigkeitsgekühlte Einzylinder mit 292 Kubikzentimetern Hubraum zählt zu den modernsten Aggregaten des Segments mit einteiliger geschmiedeter Kurbelwelle und Semi-Trockensumpfschmierung. So stehen dem Tricity-Treiber ebenfalls 28 PS und ein Drehmoment von 29 Newtonmetern zur Verfügung, die mit dem Gewicht von 239 Kilogramm akzeptabel zurechtkommen. Ein Sprintkönig ist der Tricity aber nicht, er erfreut eher mit seiner gleichmäßigen Leistung, die ihn maximal bis auf 126 km/h beschleunigt.
Das hohe Gewicht kommt durch die Yamaha-eigene Neigetechnik Leaning Multi Wheel (LMW) an der Front zustande. Hier führen Tandem-Telegabeln die beiden Räder unabhängig voneinander. Während die hinteren Gabelholme die Führungsarbeit übernehmen, besorgen die vorderen die Dämpfung. Die Gabeln sind wie üblich über ein quer zur Fahrtrichtung angeordnetes Parallelogramm-Gestänge miteinander verbunden.
Angenehm präzise folgt er der vorgegebenen Linie und lässt sich auch von Bodenunebenheiten nicht von dieser abbringen - die Telegabeln dämpfen und federn so manche Unannehmlichkeit weg. Die mit 14 Zoll vergleichsweise großen Räder sorgen für viel Fahrstabilität und guten Abrollkomfort, die Fahrwerksabstimmung bietet insgesamt ein hohes Komfortniveau.
Erstmals bei Yamaha lassen sich die beiden Vorderräder arretieren. Das "Standing Assist-System", über eine Taste an der Vorderseite der linken Lenkerarmatur aktiviert, blockiert das Parallelogramm-Gestänge und hält den Roller beim Anhalten aufrecht - sofern die Geschwindigkeit unter zehn km/h gesunken ist.
Zu so viel technischer Raffinesse gesellen sich gute Tourentugenden in Gestalt eines riesigen Staufachs unterm Sitz sowie bestem Wind- und Wetterschutz hinter der etwas zu hohen Scheibe. Alles kommt in hochwertiger Verarbeitung.
Yamaha Tricity 300: Technische Daten
| Merkmal | Daten |
|---|---|
| Motor/Getriebe | Flüssigkeitsgekühlter Viertakt-Einzylinder, 292 cm³ Hubraum, 20,6 kW/28 PS bei 7250 U/min 29 Nm bei 5750 U/min; vier Ventile/Zylinder, ohc, Einspritzung, CVT-Automatik, Fliehkraftkupplung, Riemen-Sekundärantrieb |
| Höchstgeschwindigkeit | 126 km/h |
| Verbrauch | 3,7 l/100 km |
| Fahrwerk | Stahlrohrrahmen; zwei 330-mm-Doppel-Telegabeln vorn (nicht einstellbar), 100 mm Federweg; Triebsatzschwinge hinten, zwei Federbeine (Vorspannung einstellbar), 84 mm Federweg; Leichtmetall-Gussräder; Reifen 2x120/70-14 (vorn) und 140/70-14 (hinten) |
Dreiradroller vs. Führerschein-Erweiterung B196
Als Autofahrer oder Autofahrerin benötigt ihr für einen Dreiradroller keinerlei zusätzliche Fahrerlaubnis. Für die Klasse der 125er-Zweiräder braucht ihr aber zumindest den Autoführerschein mit zusätzlicher Schlüsselnummer B196.
Vorteile der Dreiradroller
- Kein extra Führerschein oder eine Erweiterung nötig.
- In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt.
- Und auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen. Nur wer nach dem 19. Januar 2013 den Autoführerschein gemacht hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein - aber auch nur, wenn der Dreiradroller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung hat.
- Außerdem bieten die Dreiradroller durch ihre beiden Vorderräder vor allem im Herbst und Winter ein Haftungsplus und somit mehr Sicherheit.
Nachteile der Dreiradroller
- Die Dreiradroller sind definitiv zu breit um im Pendelverkehr zwischen den Autos durchzuschlängeln.
- Und schwerer sind sie auch.
- Hinzu kommt, dass sie verhältnismäßig teuer sind.
- Außerdem ist die Auswahl nicht besonders groß. Aktuell gibt es 3 Hersteller, die Dreiradroller in Deutschland anbieten, insgesamt sind es 5 Modelle.
Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196
Der Nachteil der B196-Option lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Es ist eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 notwendig. Dafür gibt es Voraussetzungen und ein paar wenige Hürden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in der Theorie und 5 in der Praxis. Kosten: je nach Region ca. 700 - 900 Euro.
Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer oder Autofahrerinnen dann lediglich Leichtkrafträder der 125er-Klasse pilotieren, also alles, was bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung aufweist. In Sachen Hubraum und Leistung sind also strikte Grenzen gesetzt.
Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196
Die Vorteile für Autofahrer oder Autofahrerinnen sind bei der Führerschein-Erweiterung um Schlüsselzahl B196:
- Sie dürfen ein Kraftrad pilotieren, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten, einfaches Handling sowie Durchschlängeln im Verkehr, insbesondere im Stau, umfasst.
- Hinzu kommt die deutlich leichtere oder oft ganz entfallende Parkplatzsuche.
- Die Auswahl an Fahrzeugen ist riesig. Ob schickes Retro-Bike oder praktischer Alltagsroller - der Neufahrzeug-, aber auch der Gebrauchtmarkt bieten eine große Auswahl.
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