Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als 5-Tages-Kennzeichen, sind in Deutschland eine praktische Lösung, um ein Motorrad probezufahren oder zu überführen. Sie sind nationale Kennzeichen, die für einen begrenzten Zeitraum gültig sind. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Kosten und zur Beantragung.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem Sie ein abgemeldetes Motorrad für maximal fünf Tage zulassen können. Dies ist in §16a der Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich geregelt. Wegen seiner Befristung wird es auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Oder gelbes Kennzeichen, weil das Nummernschild rechts einen gelben Rand hat.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht übertragbar. Du darfst es immer nur für ein Fahrzeug verwenden. Außerdem sind damit nur Probefahrten oder Überführungsfahrten erlaubt. Gemeint sind Testfahrten und Fahrten, um das Fahrzeug innerhalb Deutschlands von A nach B zu bringen. Das Kurzzeitkennzeichen zählt damit zu den sogenannten Überführungskennzeichen.
Im Gegensatz zu roten Kennzeichen dürfen Kurzzeitkennzeichen auch Privatpersonen nutzen. Ein rotes Kennzeichen können dagegen nur gewerbliche Händler und Sachverständige beantragen.
Voraussetzungen für die Beantragung
Damit Sie bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine kurzzeitige Kfz-Versicherung (mindestens Haftpflichtschutz) für das Fahrzeug abgeschlossen, das Sie überführen möchten.
- Ihnen liegt ein Prüfbericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vor.
- Das Fahrzeug ist mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet (Außerbetriebsetzung).
Kann ich Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU beantragen?
Hast du für dein Fahrzeug keine gültige HU, bekommst du das Kurzzeitkennzeichen trotzdem. Aber: Der Geltungsbereich wird eingeschränkt. Du darfst mit dem Kurzzeitkennzeichen nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks fahren. Zum Beispiel, um die HU nachzuholen oder das Auto reparieren zu lassen. Die fehlende Hauptuntersuchung und die eingeschränkte Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens werden im Fahrzeugschein vermerkt.
Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung?
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Mangel bei HU festgestellt: Was tun?
Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk machen. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.
Wie und wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen darf dir jede Zulassungsstelle in Deutschland ausstellen. Sie können das gelbe Kennzeichen also in der Kfz-Behörde…
- an Ihrem Hauptwohnsitz,
- am letzten Ort der Zulassung des Fahrzeugs,
- am Ort des Fahrzeugkaufs oder
- am aktuellen Standort des Fahrzeugs beantragen.
Zum Beispiel: Wohnst du in München, willst aber ein Auto aus Köln überführen, kannst du das gelbe Kennzeichen in Köln beantragen.
Welche Unterlagen braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?
Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, bringst du folgende Dokumente zur Kfz-Zulassungsstelle mit:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
- Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- ggf. CoC-Papiere (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung), ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
- Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn du das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragst (Vertretung)
- bei Minderjährigen: schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, welche Dokumente Sie für das Kurzzeitkennzeichen tatsächlich vorlegen müssen. Meist finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Internetseite der Behörde. Ein Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere beantragen können Sie nicht.
Erfüllst du alle Voraussetzungen und bringst alle notwendigen Dokumente zur Kfz-Behörde mit, erhältst du das gelbe Kennzeichen sofort. Eine Terminvereinbarung lohnt sich, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Bei vielen Zulassungsstellen kannst du das Kurzzeitkennzeichen auch online beantragen und dir per Post zuschicken lassen. Dann wartest du normalerweise ein bis zwei Tage auf deine gelben Kennzeichen.
Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
Für ein Kurzzeitkennzeichen kommen Kosten ab 60 Euro auf dich zu. Die Gebühren setzen sich aus diesen Punkten zusammen:
- Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle: 13,10 Euro
- Servicegebühr für das Erstellen der Nummernschilder: circa 20 bis 30 Euro
- Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Versicherungsnachweis: circa 30 Euro
- Falls erforderlich: Ausnahmegenehmigung für Umweltzone: circa 50 Euro
Die Kosten für die fünftägige Kfz-Versicherung sind abhängig von Anbieter und Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko). Die Mindestkosten für die eVB-Nummer liegen bei ungefähr 30 Euro. Bei höherem Leistungsumfang können es auch um 100 Euro sein. Viele Kfz-Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn du das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen versicherst.
Achtung: Nicht alle Autoversicherungen bieten den fünftägigen Versicherungsschutz an. Informiere dich vorab beim Anbieter deiner Wahl, ob er dir eine eVB-Nummer für das 5-Tage-Kennzeichen ausstellen kann.
Gültigkeit und Nutzung
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Zuteilung maximal fünf Tage. Du darfst das 5-Tages-Kennzeichen nur bis Ablauf des Enddatums verwenden, also nur bis 23:59:59 Uhr des aufgedruckten Datums. Anschließend musst du die gelben Kennzeichen nicht zurückbringen, sondern kannst sie einfach entsorgen.
Du darfst das gelbe Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands für folgende Fahrten nutzen:
- Test- und Probefahrten (zum Beispiel beim Autokauf)
- Prüfungsfahrten (zum Beispiel zum TÜV oder Gutachter)
- Überführungsfahrten (zum Beispiel vom Kauf- zum Wohnort)
Was passiert, wenn ich ein ungültiges Kurzzeitkennzeichen verwende?
Wenn du das Kennzeichen länger als fünf Tage nutzt, riskierst du ein Bußgeld von 50 Euro. Dasselbe gilt, wenn du das gelbe Kurzzeitkennzeichen im Wechsel an mehreren Fahrzeugen oder für nicht erlaubte Fahrten verwendest. Die Nummernschilder zu verleihen oder von jemand anderem auszuleihen, ist auch verboten.
Wo ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Als nationales Kennzeichen ist das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland gültig. Aber: Die Bundesrepublik hat mit einigen europäischen Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der nationalen Überführungskennzeichen. Zum Beispiel mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Das heißt: Fährst du in einem dieser Länder mit deutschem Kurzzeitkennzeichen, bekommst du keine Schwierigkeiten mit der örtlichen Polizei.
Einige weitere Nachbarländer, mit denen es kein Anerkennungsabkommen gibt, dulden das Kurzzeitkennzeichen normalerweise. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen: Belgien, Luxemburg und Frankreich beispielsweise verweigerten Autos mit gelben Kennzeichen die Einreise. Daneben können hohe Geldbußen drohen. Im schlimmsten Fall wird dein Auto beschlagnahmt.
Was gilt im Ausland?
Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet.
Es besteht keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In Belgien, Luxemburg und Frankreich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Unterschied zu anderen Kennzeichenarten
Was ist der Unterschied zum Ausfuhrkennzeichen?
Der größte Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen ist der Geltungsbereich, in dem du das jeweilige Nummernschild verwenden darfst:
- Kurzzeitkennzeichen: für Überführungen innerhalb Deutschlands
- Ausfuhrkennzeichen: für Überführungen ins Ausland
Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt dem normalen Kfz-Kennzeichen. Es hat aber keinen blauen Euro-Balken am linken Rand, sondern einen gelben Streifen mit Datum. Der Grund: Das Fünf-Tages-Nummernschild ist nicht für Fahrten in der EU, sondern nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht.
So sieht das Kurzzeitkennzeichen aus:
- Zum Beispiel „B“ für Berlin oder „CUX“ für Cuxhaven.
- Stempelplakette: Der Zulassungsstempel des Kurzzeitkennzeichens hat einen blauen Untergrund. Die Plakette bekommst du, sobald dein Auto zugelassen ist und du mit geprägten Nummernschildern zurück zur Kfz-Behörde kommst.
- Erkennungsnummer: An dritter Stelle folgt die Erkennungsnummer, die beim Kurzzeitkennzeichen nur aus Zahlen besteht. Die Kombination beginnt beim 5-Tages-Kennzeichen immer mit den Ziffern 03 oder 04.
- Gelbes Feld mit Ablaufdatum: Der gelbe Balken am rechten Rand zeigt das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen.
Zusammenfassung der Kosten
Hier eine Übersicht der Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen:
| Kostenpunkt | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | 13 Euro |
| Schilderpaar | 25 Euro |
| Versicherung (eVB-Nummer) | 30-100 Euro |
| Ausnahmegenehmigung Umweltzone (falls nötig) | 50 Euro |
Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.
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