Das Deutschlandticket, auch bekannt als 49-Euro-Ticket, ermöglicht die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Doch wie sieht es mit der Fahrradmitnahme aus? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Deutschlandticket: Gültigkeit und Nutzung
Das Deutschlandticket kann bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) genutzt werden - genau wie das damalige 9-Euro-Ticket. Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fernverkehrszügen wie ICE, IC oder EC oder Züge des privaten Bahnunternehmens Flixtrain. Tipp: Auf bestimmten Strecken ist das Deutschlandticket in Fernverkehrszügen ausnahmsweise doch gültig. Dazu gehören zum Beispiel ICs von Dresden nach Chemnitz, von Rostock nach Stralsund und von Erfurt über Weimar und Jena nach Gera. Eine Übersicht der Ausnahmestrecken gibt es bei der Deutschen Bahn.
Das Deutschlandticket wird als monatlich kündbares Abo von regionalen Verkehrsunternehmen und von der Deutschen Bahn verkauft. Es wird über die App des jeweiligen Verkehrsunternehmens als digitales Ticket angeboten, teilweise auch als Chipkarte. Da das Deutschlandticket deutschlandweit im Nahverkehr genutzt werden kann, spielt es keine Rolle, wo es bestellt wurde. Bei der Deutschen Bahn gibt es das Deutschlandticket nur digital. Es ist über bahn.de oder die App DB Navigator erhältlich. Der Verkauf in DB Reisezentren ist laut der Deutschen Bahn wegen „unterschiedlicher Vertriebsverträge“ nur teilweise möglich.
Fahrradmitnahme: Zusatzticket erforderlich
Eine kostenlose Fahrradmitnahme gibt es beim Deutschlandticket nicht. Wie schon beim 9-Euro-Ticket muss ein Zusatzticket gelöst werden, wenn ein Fahrrad mitgenommen werden soll. Aktuell kostet eine Fahrradtageskarte für den gesamten Nah- und Regionalverkehr 7 Euro. Wer das Fahrrad nur innerhalb eines Verkehrsverbunds mitnehmen will, kann stattdessen auch dort ein Fahrradticket kaufen. Das ist meistens günstiger. In Niedersachsen kostet ein Fahrradtagesticket zum Beispiel 6,50 Euro, in Nordrhein-Westfalen 5,60 Euro.
Es gibt allerdings keine Mitnahmegarantie. Das heißt, wenn im Zug kein Platz ist, haben Sie keinen Anspruch darauf, mit Ihrem Fahrrad mitgenommen zu werden.
Regionale Unterschiede und Sonderregelungen
Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. Hier einige Beispiele und Besonderheiten:
- Nordrhein-Westfalen (NRW): In NRW kann das 49-Euro-Ticket um Fahrradmitnahme und die Nutzung der 1. Klasse erweitert werden. Fahrrad-Tickets kosten 42,50 Euro extra im Monat, 5,55 Euro als Einzeltickets. Die 1. Klasse darf damit dann NRW-weit im bestehenden Abo für zusätzlich 75,20 Euro (monatlich kündbar) genutzt werden.
- Bayern: Das BaSTi (R) ermöglicht die Fahrradmitnahme für 1 Euro pro einfacher Fahrt von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb des Geltungsbereichs. Das BaSTi (R) ist ein durch die bayerische Staatsregierung gefördertes bayernweit gültiges Tarifangebot, das allen Reisenden bei Fahrten mit den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Bayern zu bestimmten Zeiten die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades ermöglicht und somit einen Beitrag zur ökologischen Verkehrswende leistet.
- Niedersachsen: Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag.
- Schleswig-Holstein: In allen Nahverkehrszügen in Schleswig-Holstein gilt grundsätzlich der Verbundtarif Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif). Eine Fahrradtageskarte berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke (Hin- und Rückfahrten) und kostet hier 4,50 Euro.
- Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB): Wenn Sie einen VBB-Fahrausweis nutzen, brauchen Sie einen VBB-Fahrrad-Fahrausweis.
- Saarland und Rheinland-Pfalz: Im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag ab 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt in den Zügen der DB Regio kostenfrei möglich. Vor 9 Uhr lösen Sie eine Fahrradkarte im Nahverkehr entsprechend den jeweils geltenden Preisen der Deutschen Bahn bzw. der Verkehrsverbünde.
Weitere Hinweise
- Fahrradanhänger: Fahrradanhänger, die als Kinderwagen dienen, werden in Niedersachsen kostenfrei transportiert. Sonstige Fahrradanhänger und Transportwagen (z. B. Bollerwagen) werden ebenfalls kostenfrei transportiert, allerdings nur bei vorhandenen Platzkapazitäten.
- Fahrradtypen: Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Auch Fahrräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt Leistung (Pedelecs) dürfen mitgenommen werden.
- Platzmangel: Die Mitnahme von Fahrrädern kann aufgrund von Platzmangel abgelehnt werden; es besteht kein Anspruch auf Beförderung.
- Vorrang: Auf Mehrzweckflächen haben Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Traglast Vorrang.
Tipps für die Fahrradmitnahme
- Suchen Sie vor Ihrer Reise nach Alternativrouten oder weichen Sie ggfs. auf weniger frequentierte Zeiten aus.
- Beachten Sie die regionalen Bestimmungen und Preise für die Fahrradmitnahme.
- Kaufen Sie Ihre Fahrkarte (für Sie als Person) für den Nahverkehr separat zur Fahrkarte für Ihr Fahrrad. Aktuell sind dafür zwei getrennte Buchungen nötig.
- Viele Nahverkehrszüge sind mit Mehrzweck-Abteilen für Rad und Radler ausgerüstet. Das Fahrradsymbol in den Einstiegsbereichen weist Ihnen den Weg.
Wichtige Kontakte für Auskünfte
Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- 01801 766 766 (3,9 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
- 01805 986986 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
- 01805 9884636 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
- 01805 8764636 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
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