Motorradführerschein: Gültigkeit, Klassen und die B196-Erweiterung

Beim Erwerb des Motorradführerscheins gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wobei Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle spielen. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren.

Führerscheinklasse Mindestalter
AM¹ 16 Jahre

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Was bedeutet Direkteinstieg?

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung. Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. § 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt.

Haben Sie eine geeignete Fahrschule gefunden, können Sie sich dort für die B196-Schulung anmelden. Diese besteht per Gesetz aus 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren.

Haben Sie alle vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden hinter sich gebracht, müssen Sie keine Prüfung ablegen. Die Kosten für die gesamte Schulung hängt von den individuellen Preisen der Fahrschule ab.

Hinweis: Sie können die B196-Schulung bereits mit 24 Jahren absolvieren.

So können Sie die Erweiterung auf B196 beantragen

Mit der Teilnahmebescheinigung in der Tasche können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ausmachen, um die B196-Eintragung vornehmen zu lassen. Es ist wohlgemerkt nicht möglich, die Eintragung in einer anderen Stadt vornehmen zu lassen. Bei dem Termin wird Ihnen der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 vorgelegt, den Sie einfach nur ausfüllen müssen. Dabei geht es in erster Linie um Informationen zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten etc.) und zur Ihrer Fahrerlaubnis (Klasse, Erteilungsdatum, Führerscheinnummer, Beschränkungen etc.).

Für die Beantragung der B186-Eintragung fällt eine Gebühr an, die in der Regel zwischen 23 und 29 Euro beträgt.

Achtung! Es ist nicht erlaubt, Kleinkrafträder nur allein mit der B196-Bescheinigung zu fahren, also ohne Eintragung in Ihren Führerschein. Tun Sie das doch, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Welche Vor- bzw. Nachteile hat die B196-Erweiterung?

Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung: In vielen Fahrschulen lässt sich die erforderliche Schulung für B196 in einem Intensivkurs absolvieren, sodass Sie schon nach wenigen Tagen die erforderliche Bescheinigung in den Händen halten können. Doch selbst wenn Sie die B196-Schulung etwas langsamer angehen lassen, ist sie in der Regel noch deutlich schneller absolviert als die Ausbildung für die Klasse A1 - wodurch weniger Kosten für die Fahrstunden anfallen. Außerdem ist für B196 keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich, für A1 hingegen schon.

B196 hat aber auch Nachteile gegenüber A1. Zum einen sind die Voraussetzungen strenger und das Mindestalter höher (25 Jahre für B196, 16 Jahre für A1). Zum anderen stellt die Erweiterung der B-Klasse eben keinen Motorradführerschein dar, was bedeutet, dass Sie B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern können. Entscheiden Sie sich also später, dass Sie auch schwerere Krafträder fahren möchten, stecken Sie mit dem B196-Führerschein in einer Sackgasse. Sie kommen dann nicht drum herum, doch noch die gesamte Motorradausbildung zu durchlaufen.

Sollten Sie also wissen, dass Sie über kurz oder lang auch „richtige” Motorräder fahren möchten, empfiehlt es sich, auf die Schlüsselzahl B196 zu verzichten und gleich die Motorradausbildung anzugehen.

Ein weiterer Nachteil von B196 ist die Tatsache, dass es sich hierbei nur um eine nationale Schlüsselzahl handelt, was bedeutet, dass sie nur in Deutschland anerkannt wird. In anderen Ländern dürfen Sie damit keine Leichtkrafträder führen.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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