50 ccm Moped Führerschein in Deutschland

Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß.

Mindestalter und Gültigkeit

Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt bei 15 Jahren. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen.

Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Fahrzeuge der Klasse AM

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Hier ist eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen:

  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen.

Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr. 3).

Die Ausbildung für den Rollerführerschein

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis.

Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.

In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird.

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit.

Kosten des Mopedführerscheins

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser.

Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro.

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig.

Hier ist eine Tabelle, die die ungefähren Kosten für den Mopedführerschein zusammenfasst:

Posten Ungefähre Kosten
Anmeldegebühr 70 - 150 Euro
Übungsfahrt 30 - 48 Euro pro Stunde
Theoretische Prüfung ca. 60 Euro (Fahrschule) + ca. 22 Euro (TÜV)
Praktische Prüfung ca. 190 Euro (Fahrschule) + ca. 90 - 100 Euro (Prüfer)
Lehrmaterial ca. 30 Euro
Sehtest 6 - 9 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 Euro

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.

Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.

Alternativen zum AM-Führerschein

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis.

Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen.

Wichtige Hinweise und rechtliche Aspekte

Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht werden.

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein.

Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen.

Häufige Fragen zum Rollerführerschein

Hier sind einige häufig gestellte Fragen zum Rollerführerschein:

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. die Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten.

Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. AM fahren dürfen.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet.

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