Viele junge Menschen träumen davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen. In Deutschland ist es möglich, bereits ab 16 Jahren ein 125ccm-Motorrad zu fahren, sofern die entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist. Doch welcher Führerschein ist notwendig und was gilt es zu beachten?
Welchen Führerschein brauche ich für ein 80-ccm-Fahrzeug?
Eine Führerscheinklasse direkt für Fahrzeuge mit einem Hubraum von 80 ccm gibt es in Deutschland nicht. Eine Fahrerlaubnis wird für das Führen dieser Fahrzeuge allerdings benötigt. Wollen Sie Fahrzeuge mit einem Hubraum von 80 ccm oder mehr fahren, muss mindestens ein Führerschein der Klasse A1 vorliegen. Mit dem Autoführerschein dürfen Sie diese Fahrzeuge führen, wenn die Schlüsselnummer 196 eingetragen ist.
Ab welchem Alter ist das Fahren von Fahrzeugen mit 80 ccm erlaubt?
Da mindestens ein Führerschein der Klasse A1 vorliegen muss, ist das Fahren ab 16 Jahren erlaubt. Wollen Sie die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen, liegt das Mindestalter bei 25 Jahren. Fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis, machen Sie sich strafbar.
Einen speziellen 80-ccm-Führerschein gibt es in Deutschland nicht. Möchten Sie Kraftfahrzeuge mit einem solchen Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr fahren, ist entweder der entsprechende Motorrad- oder Autoführerschein notwendig. Der Hubraum ist allerdings ein entscheidendes Kriterium bei der Frage nach der richtigen Fahrerlaubnis.
Zum einen macht dies deutlich, dass zum Fahren eine höhere Führerscheinklasse her muss. Zum anderen bedeutet dies, dass das Führen von Fahrzeugen mit einem Hubraum von 80 ccm grundsätzlich einen Führerschein voraussetzt. Für einen Roller oder ein Motorrad mit 80 ccm kommt ein Führerschein der Klassen A1 oder A in Frage. Denn mit der Klasse A1 können Sie Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm führen.
Führerscheinklassen für 125ccm-Motorräder
Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen. Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen.
Hier ist eine Übersicht der relevanten Führerscheinklassen:
- Klasse A1: Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung.
- Klasse A2: Krafträder mit maximal 35 kW Motorleistung.
- Klasse A: Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
- Klasse AM: Mofas und Roller.
- Klasse B (mit Schlüsselzahl 196): Ermöglicht das Führen von Leichtkrafträdern (125 ccm, 11 kW) innerhalb Deutschlands.
Die Klasse A1 im Detail
Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.
Mindestalter: Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.
Ausbildung für den A1-Führerschein
Die Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
- Theorie: Mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff und vier Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
- Praxis: Grundausbildung und Sonderfahrten.
Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren
- Teilnahme an einer Fahrerschulung
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Inhalte der Fahrerschulung
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2 entsprechen.
Wichtig: Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Kosten für den Motorradführerschein
Ein für 80 ccm gültiger Motorrad-Führerschein bringt Kosten zwischen 950 und 1.700 Euro mit sich. Inbegriffen sind hier die notwendigen Theorie- und Fahrstunden sowie die Prüfungsgebühren und Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest und das Passbild. Bei der Erweiterung auf B196 müssen Sie in der Fahrschule mit Kosten zwischen 700 und 900 Euro rechnen. Die Gebühren für die Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde liegen zwischen 23 und 29 Euro.
| Führerscheinklasse | Kosten |
|---|---|
| A1 Führerschein | 950 - 1.700 Euro |
| B196 Erweiterung | 700 - 900 Euro |
| Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde | 23 - 29 Euro |
Alte Führerscheinklassen und ihre Bedeutung
Die Führerscheinklassen wurden im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Besonders relevant ist die alte Klasse 1b:
- Klasse 1b: Erlaubte das Führen von Leichtkrafträdern mit maximal 125 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Diese Klasse entspricht heute der Klasse A1.
Inhaber alter Führerscheine der Klasse 3 oder 4, die vor dem 01.04.1980 erteilt wurden, behielten ihre Rechte und durften Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.
Probezeit und Verstöße
Wenn der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad Ihre erste Fahrerlaubnis ist, durchlaufen Sie zunächst eine zweijährige Probezeit. Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend. Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Kfz-Steuer und Versicherung
Der Steuersatz liegt für Krafträder aller Art bei 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum bzw. einem Teil davon. Die 125cm-Versicherung verursacht geringere Kosten, als wenn Sie ein leistungsfähigeres Motorrad versichern möchten. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei unter anderem davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden und welches Modell versichert wird. Wichtig ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads sowie das Alter des Versicherungsnehmers.
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