Der A1 Führerschein: Voraussetzungen und alles, was Sie wissen müssen

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Wer den Fahrtwind und die Unebenheiten der Straße spüren möchte, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen, kommt mit dem Motorrad auf seine Kosten. Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht.

Motorradführerschein: Die Klasse A1 ist eine Option

Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein. Sie wollen mit einem Motorrad fahren? Der A1-Führerschein macht dies möglich. Doch was dürfen Personen fahren, die die Klasse A1 im Führerschein verzeichnet haben? Wie viele Fahrstunden sind für den Erwerb vorgeschrieben? Was kann der Führerschein der Klasse A1 kosten? Und gibt es eine Möglichkeit, die Klasse A1 mit dem Autoführerschein zu erwerben?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: A1-Führerschein

  • Welche Fahrzeuge beinhaltet die Führerscheinklasse A1?
    Was Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 fahren dürfen, erfahren Sie hier.
  • Was kostet ein 125-ccm-Führerschein fürs Motorrad?
    Die Führerscheinkosten der Klasse A1 belaufen sich im Durchschnitt auf 1.300 Euro. Beachten Sie dabei, dass sich die Preise regional unterscheiden können und auch das Können des Fahrschülers die Ausgaben beeinflusst.
  • Lassen sich Motorräder der Klasse A1 mit einem Führerschein fürs Auto führen?
    Der Pkw-Führerschein schließt nur die Klasse AM ein. Wer darüber hinaus leistungsstärkere Krafträder führen will, muss eine entsprechende Fahrerlaubnis erwerben. So können Sie zum Beispiel mit der Schlüsselzahl B196 Motorräder, die dem A1-Führerschein entsprechen, mit der Klasse B führen. Näheres dazu finden Sie hier.

Führerschein der Klasse A1: Was darf ich damit fahren?

Der A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Krafträdern, die über einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Motorleistung von höchstens 11 kW verfügen. Zusätzlich dazu schreibt der Gesetzgeber ein Verhältnis von Leistung und Leermasse vor, welches 0,1 kW je Kilogramm nicht überschreiten darf. Aufgrund der Hubraumbeschränkung wird diese Fahrerlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch auch als 125er-Führerschein bezeichnet. Beim Führerschein der Klasse A1 liegt die Höchstgeschwindigkeit der Motorräder meist bauartbedingt bei 110 km/h.

Allerdings ist es nicht richtig, die Klasse A1 nur als Motorradführerschein zu bezeichnen, denn sie berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes). Verfügen diese über einen Verbrennungsmotor, muss der Hubraum mindestens 50 ccm umfassen oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von bis zu 15 kW erreichen.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

Um ein Trike oder Motorrad der Klasse A1 führen zu dürfen, muss die entsprechende Fahrerlaubnis erworben werden. Hierfür gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So verlangt der Gesetzgeber beim A1-Führerschein ein Alter von mindestens 16 Jahren.

Darüber hinaus ist ein Besuch der Fahrschule vorgeschrieben, bei dem sowohl die theoretischen als auch die praktischen Grundlagen geschaffen werden. Welche Ausbildungsinhalte dabei vorgeschrieben sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
  • 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)

Darüber hinaus sind beim Führerschein A1 reguläre Fahrstunden vorgeschrieben, allerdings gibt es keine konkreten Vorgaben bei der Anzahl. Diese hängt somit vor allem von den Fähigkeiten des Fahrschülers und dessen Lernfortschritten ab.

Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Die praktische Prüfung für den A1-Führerschein dauert mindestens 45 Minuten.

A1-Führerschein: Welche Kosten sollten Sie einplanen?

Der Führerschein für 125-ccm-Motorräder geht mit Kosten einher. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierbei sind insbesondere die regionalen Preisunterschiede und das Können des Fahrschülers ausschlaggebend.

Für die Ausbildung in der Fahrschule und die damit einhergehenden Kosten bietet die nachfolgende Übersicht eine grobe Orientierung:

  • Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
  • Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
  • Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro

Darüber hinaus schlägt bei der Fahrerlaubnis der Klasse A1 die Prüfung der theoretischen Kenntnisse mit 22,49 Euro zu Buche, für die praktische Prüfung fallen zudem 91,75 Euro an. Diese Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bedenken Sie darüber hinaus, dass zusätzlich zu den Kosten für den A1-Führerschein auch generelle Ausgaben anfallen. Hierzu gehören unter anderem der Sehtest, der Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins. All diese Ausgaben läppern sich, sodass Sie grundsätzlich mit 1.300 Euro oder auch mehr für die Fahrerlaubnis kalkulieren sollten.

Die Erweiterung B196: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren. Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein.

Für Autofahrer, die gerne Krafträder fahren wollen, die normalerweise dem A1-Führerschein unterliegen, gibt es seit dem 01. Januar 2020 eine neue Option. Denn wenn diese seit mindestens fünf Jahren den B-Führerschein besitzen und 25 Jahre oder älter sind, können sie die Schlüsselzahl 196 erwerben. Hierfür ist eine Fahrerschulung von mindestens vier Stunden Theorie und fünf Stunden Praxis vorgeschrieben, eine Prüfung erfolgt hingegen nicht. Dadurch ist der 125-ccm-Führerschein für alle Autofahrer leichter und kostengünstiger zu erlangen.

Voraussetzungen für die Klasse B196

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Stunden Theorie, 5 Stunden Praxis). Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen.

Wurde die Fahrerschulung absolviert, erstellt die Fahrschule einen schriftlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Dort wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung im Führerschein hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen - weshalb sie umgangssprachlich auch als B196-Führerschein bezeichnet wird.

Die Erweiterung des B-Führerscheins berechtigt zum Führen leichter Motorräder der Klasse A1. Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. So betrachtet, entspricht dies genau den gleichen Kraftfahrzeugen, die auch mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein” geführt werden dürfen - und dennoch sind die Erweiterung B196 und die Fahrerlaubnisklasse A1 einander nicht gleichgestellt.

Unbedingt beachten: B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung - diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle. Keine Festpreise für Fahrerschulungen. Die Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen. Hier gibt es zweierlei zu beachten: Zum einen darf zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen. Die Ausgabe lohnt sich jedoch nur, sofern man später - vom Geschwindigkeitsrausch gepackt - nicht doch noch die Klasse A erwerben will.

Gültigkeit im Ausland

Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit. Jedoch stehen die Chancen gut für die Anerkennung der B196-Erweiterung im europäischen Ausland, da dieser Punkt einer der Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 ist. Sämtliche Vorschläge der EU-Kommission zur Aktualisierung der Führerscheinreform müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen - deshalb auch 125er-Führerschein genannt - in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe. Wer somit beispielsweise in der italienischen Toskana mit einem 125er-Motorrad entlang der mit Zypressen gesäumten Landstraßen fährt, fährt auf Risiko.

Weitere Motorradführerscheinklassen

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt.

Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.

Seit dem 1. Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.

Ihr habt euch für einen Motorradführerschein entschieden? Dann solltet ihr auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Mit dieser Kleidung seid ihr richtig gerüstet für die Prüfung und die nachfolgende Zeit als Motorradfahrer. Alles was ihr braucht, findet ihr beispielsweise in unserem Shop auf helmexpress.com.

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.

Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.

Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.

Vielleicht besitzt ihr bereits einen Autoführerschein und wollt jetzt auch die Welt auf zwei Rädern erkunden? Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.

Ihr wollt noch mehr hilfreiche Tipps und Informationen rund ums Thema Motorradfahren? Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein.

Du möchtest langsam den Schritt in die Welt der Motorräder wagen?

  • Mindestalter: 16 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM

Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.

Besonderheit: Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren.

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.

Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Mindestalter für Motorradführerscheine

Führerscheinklasse Mindestalter
AM¹ 16 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Direkteinstieg

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Probezeit

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Motorradfahren mit der alten Klasse 3

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Die Klasse B196

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Gültigkeit von Motorradführerscheinen

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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