Sie wollen mit einem Motorrad fahren? Der A1-Führerschein macht dies möglich. Wer den Fahrtwind und die Unebenheiten der Straße spüren möchte, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen, kommt mit dem Motorrad auf seine Kosten. Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht. Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein.
Was ist der A1-Führerschein?
Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein. Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren kann die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem A1-Führerschein fahren?
Der A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Krafträdern, die über einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Motorleistung von höchstens 11 kW verfügen. Aufgrund der Hubraumbeschränkung wird diese Fahrerlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch auch als 125er-Führerschein bezeichnet. Allerdings ist es nicht richtig, die Klasse A1 nur als Motorradführerschein zu bezeichnen, denn sie berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes).
Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden.
Mit dem Führerschein A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt.
Geschwindigkeit mit einem 125ccm-Motorrad
Beim Führerschein der Klasse A1 liegt die Höchstgeschwindigkeit der Motorräder meist bauartbedingt bei 110 km/h. Früher gab es hier mal eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/H. Die wurde aber bereits vor mehreren Jahren aufgehoben. für die Fahrerlaubnis Klasse A1 gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht mehr.
Allerdings ergibt die sich aufgrund des Hubraums von nicht mehr als 125ccm sowie der maximal zulässigen Leistung und dem Leistungsgewicht. Wenn die Maschine die maximal zulässige Leistung für den A1 Führerschein (11kW bzw. 15 PS) und das Mindestgewicht von 110kg hat, was benötigt wird, um das Leistungsgewicht von maximal 0,1kW/kg einzuhalten, dann ergeben sich mit diesen Daten in der Regel 120-130 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
Um ein Trike oder Motorrad der Klasse A1 führen zu dürfen, muss die entsprechende Fahrerlaubnis erworben werden. Hierfür gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So verlangt der Gesetzgeber beim A1-Führerschein ein Alter von mindestens 16 Jahren. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich. Frühestens 3 Monate vor Deinem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Frühestens 1 Monat vor Deinem 16. Geburtstag darf die praktische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis.
Ausbildung für den A1-Führerschein
Darüber hinaus ist ein Besuch der Fahrschule vorgeschrieben, bei dem sowohl die theoretischen als auch die praktischen Grundlagen geschaffen werden. Welche Ausbildungsinhalte dabei vorgeschrieben sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)
Darüber hinaus sind beim Führerschein A1 reguläre Fahrstunden vorgeschrieben, allerdings gibt es keine konkreten Vorgaben bei der Anzahl. Diese hängt somit vor allem von den Fähigkeiten des Fahrschülers und dessen Lernfortschritten ab.
Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen.
Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein.
Danach machst Du einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest, ein biometrisches Passbild und gibst diese Unterlagen zusammen mit dem von uns erhaltenen Antrag auf dem Bürgermeisteramt ab. Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt. Du bekommst 30 Fragen und darfst maximal 10 Fehlerpunkte haben. Jede Frage hat unterschiedlich viele Fehlerpunkte. Die Prüfung dauert insgesamt 70 Minuten.
Prüfungen für den A1-Führerschein
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Die praktische Prüfung für den A1-Führerschein dauert mindestens 45 Minuten.
Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden.
Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden.
Kosten für den A1-Führerschein
Der Führerschein für 125-ccm-Motorräder geht mit Kosten einher. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierbei sind insbesondere die regionalen Preisunterschiede und das Können des Fahrschülers ausschlaggebend.
Für die Ausbildung in der Fahrschule und die damit einhergehenden Kosten bietet die nachfolgende Übersicht eine grobe Orientierung:
- Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
- Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
- Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
- Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
- Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
Darüber hinaus schlägt bei der Fahrerlaubnis der Klasse A1 die Prüfung der theoretischen Kenntnisse mit 22,49 Euro zu Buche, für die praktische Prüfung fallen zudem 91,75 Euro an. All diese Ausgaben läppern sich, sodass Sie grundsätzlich mit 1.300 Euro oder auch mehr für die Fahrerlaubnis kalkulieren sollten.
Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.
A1 mit Autoführerschein (Klasse B)
Für Autofahrer, die gerne Krafträder fahren wollen, die normalerweise dem A1-Führerschein unterliegen, gibt es seit dem 01. Januar 2020 eine neue Option. Denn wenn diese seit mindestens fünf Jahren den B-Führerschein besitzen und 25 Jahre oder älter sind, können sie die Schlüsselzahl 196 erwerben.
Hierfür ist eine Fahrerschulung von mindestens vier Stunden Theorie und fünf Stunden Praxis vorgeschrieben, eine Prüfung erfolgt hingegen nicht. Dadurch ist der 125-ccm-Führerschein für alle Autofahrer leichter und kostengünstiger zu erlangen.
Gültigkeit des A1-Führerscheins
Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.
Motorradführerscheine im Überblick
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
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