A1 Motorrad Geschwindigkeit: Alles, was Sie wissen müssen

Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Wer den Fahrtwind und die Unebenheiten der Straße spüren möchte, ohne selbst in die Pedale treten zu müssen, kommt mit dem Motorrad auf seine Kosten. Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht.

Führerscheinklasse A1: Die Grundlagen

Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürfen Sie Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert.

Mindestalter und Voraussetzungen

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Kein vorheriger Führerschein notwendig
  • Theoretische Prüfung: 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich

Alternativen zum A1-Führerschein

Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen.

Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für A1 Motorräder

Früher gab es hier mal eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/H. Diese wurde aber bereits vor mehreren Jahren aufgehoben. Für die Fahrerlaubnis Klasse A1 gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht mehr. Bis zum Jahr 2013 durften unter 18-jährige Fahrer mit dieser Art von Kraftrad maximal 80 km/h fahren. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr.

Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren. Allerdings ergibt die sich aufgrund des Hubraums von nicht mehr als 125ccm sowie der maximal zulässigen Leistung und dem Leistungsgewicht.

Wenn die Maschine die maximal zulässige Leistung für den A1 Führerschein (11kW bzw. 15 PS) und das Mindestgewicht von 110kg hat, was benötigt wird, um das Leistungsgewicht von maximal 0,1kW/kg einzuhalten, dann ergeben sich mit diesen Daten in der Regel 120-130 km/h als Höchstgeschwindigkeit.

Ausbildung für den A1-Führerschein

Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier. Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen.

Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein.

Theoretische Prüfung

Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden.

Praktische Prüfung

Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung. Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein.

Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden.

Kosten für den A1-Führerschein

Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.

Kostenaufstellung

  • Anmeldegebühr: ca. 60 bis 200 Euro
  • Übungsmaterialien: ca. 30 Euro
  • Übungsfahrten: ca. 30 bis 45 Euro pro Fahrt
  • Sonderfahrten: ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt

Fahrzeuge, die mit dem A1-Führerschein gefahren werden dürfen

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren. Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden.

Zusammenfassend dürfen folgende Fahrzeuge mit dem A1 Führerschein gefahren werden:

  • Alle Motorräder (auch mit Beiwagen) bis 125ccm Hubraum und maximal 11kw Leistung.
  • Trikes bis 15 kW.
  • Fahrzeuge der Klasse AM.

Gültigkeit des A1-Führerscheins

Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.

Nützliche Tipps und Informationen

  • Fahrschulvergleich: Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten.
  • Passende Kleidung: Achten Sie darauf, passend für die Prüfung gekleidet zu sein.
  • Sicherheitstraining: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Hier eine Übersicht über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt
A1 Krafträder mit max. 125 cm³ und max. 11 kW, Leistung/Leergewicht-Verhältnis max. 0,1 kW/kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 45 km/h, max. 4 kW, Verbrennungsmotor max. 50 cm³

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