Ab wann dürfen Kinder alleine Fahrrad fahren im Straßenverkehr?

Ein Morgen wie jeder andere: Die Straßen sind verstopft, die Gesichter der Autofahrer angespannt und vor den Schulen entsteht Stau. Ein Auto nach dem anderen spuckt verschlafene Kinder mit vollen Schultaschen aus. Als Eltern kennt man dieses Szenario zur Genüge. Wir alle möchten, dass unsere Lieblinge möglichst sicher in der Schule ankommen.

Mit diesem Beitrag wollen wir klären, was es zu beachten gilt, wenn ich mit meinem Kind oder mein Kind allein am Straßenverkehr teilnimmt. Was muss ich in diesem Zusammenhang beachten, welche gesetzlichen Regeln gelten für das Radfahren und wie muss das Fahrrad ausgestattet sein?

Kinder im Straßenverkehr: Das Gesetz

Der Gesetzgeber hält Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr noch nicht für voll verkehrstüchtig. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Ab dem zehnten Lebensjahr gelten laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Ab wann darf mein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren?

Eine detaillierte gesetzliche Regelung hierzu liegt nicht vor. Laut ADFC dürfen Schulen keine Radfahrverbote aussprechen - verantwortlich sind die Eltern. Auf dem Schulweg sind Kinder (auch auf dem Fahrrad) durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Aus verkehrspädagogischer Sicht wird häufig abgeraten, Grundschulkinder allein mit dem Rad zur Schule zu schicken. Meist sprechen Verkehrspädagogen davon, dass Kinder erst nach der Radfahrausbildung allein zur Schule fahren sollten. Die Radfahrausbildung mit der abschließenden Radfahrprüfung hat einen festen Platz in der Grundschule. Meist findet sie in der dritten oder vierten Klasse statt. Laut Verkehrswacht nehmen über 95 Prozent aller Schüler an ihr teil.

„Den Wert der Radfahrausbildung sollte man allerdings nicht überschätzen“, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent. Die Übungen finden meist nicht im realen Straßenverkehr, sondern auf dem Schulhof statt. Wichtiger ist laut ADFC, dass Eltern einen sicheren Schulweg auswählen und das richtige Verhalten dort mit dem Kind trainieren.

Eine Helmpflicht besteht in Deutschland weder für Kinder noch für Erwachsene. Dennoch sollte aus Sicherheitsaspekten selbstverständlich ein Helm getragen werden - sowohl von den Kindern als auch von den Eltern.

Kinder im Straßenverkehr: Das Fahrrad

Verständlicherweise hat der Gesetzgeber auch geregelt, welche Ausstattungsmerkmale ein verkehrssicheres Fahrrad aufweisen muss. Zu beachten ist hierbei, dass ein verkehrssicheres Kinderfahrrad die gleichen Ausstattungsmerkmale aufweisen muss wie ein Fahrrad für Erwachsene.

Aus unserer Sicht spielt im Zusammenhang mit dem Kinderfahrrad aber noch ein weiterer Aspekt eine sehr wichtige Rolle. Das Kinderfahrrad sollte zur Größe und zum Alter des Kindes passen. Ist das Fahrrad zu groß oder zu schwer, leidet die Kontrolle und damit die Sicherheit des Kindes.

Die richtige Größe hat ein Kinderfahrrad, wenn Ihr Kind aufrecht sitzend den Lenker bedienen kann und auf dem Sattel sitzend mit beiden Beinen bequem auf dem Boden stehen kann. So kann Ihr Kind besonders am Anfang sicher das Radfahren üben. Die richtige Reifengröße des Fahrrads sollten Sie deshalb beim Kauf eines Rads immer mit bedenken. Sie sollte sich stets an der Körpergröße des Kindes orientieren.

Regeln für die richtige Reifengröße

  • 18 Zoll für 112 bis 125 cm Körpergröße
  • 20 Zoll für 125 bis 140 cm Körpergröße
  • 24 Zoll für 140 bis 160 cm Körpergröße
  • 26 Zoll ab 160 cm Körpergröße
  • 28 Zoll ab 170 cm Körpergröße

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad laut Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ausgestattet sein muss und welche Beleuchtung richtig ist, zeigt die Grafik.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben.

Checkliste: Sicheres Kinderfahrrad

  • beim Halten an der Ampel leuchtet
  • gesicherte Schraubverbindungen
  • Leuchtstreifen an den Reifen oder Speichenreflektoren

Kinder im Straßenverkehr: Die Übung

Radfahren ist für Kinder koordinativ anspruchsvoll. Radfahren im Straßenverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern ist ohne Frage noch anspruchsvoller. Üben, üben und noch einmal üben hilft Kindern, ihr Fahrrad zu beherrschen.

Gerade zu Beginn macht es Sinn, mit seinem Kind Orte zum Üben aufzusuchen, die das Kind an die Komplexität des Radfahrens im Straßenverkehr gewöhnen. Das kann beispielsweise ein Park sein, in dem keine Autos, aber Fußgänger und andere Radfahrer unterwegs sind. In einem solchen Umfeld wird das Kind nicht überfordert und lernt, die Komplexität zu bewältigen. Logischerweise fällt es Kindern anfangs schwer, Abstände und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen.

Um das Kind an all diese Aspekte zu gewöhnen, ist es hilfreich, die Komplexität anfangs zu reduzieren. Sicher macht es auch Sinn, Kinder frühzeitig mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen. Hier helfen gemeinsame Ausfahrten, um das Kind beim Radeln zu beobachten und auf Regeln und Gefahren hinzuweisen.

Sichtbarkeit ist das A und O im Straßenverkehr. Das ist zum einen das Fahrrad wie oben beschrieben. Zum anderen ist es aber auch das Kind selbst bzw. die Kleidung des Kindes. Empfehlenswert sind reflektierende Materialien oder Westen.

Je früher Autofahrer Kinder im Straßenverkehr sehen, desto besser. Deshalb ist es besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass Ihre Kinder immer gut sichtbar unterwegs sind. Bei dunkler Kleidung nimmt ein Autofahrer Ihr Kind frühestens aus einer Entfernung von 25 Metern wahr, bei heller Kleidung dagegen schon aus 40 Metern. Am besten ist es natürlich, wenn Ihr Kind eine Sicherheitsweste oder Reflektoren an Helm und Kleidung trägt. Denn dann sieht ein Autofahrer Ihr Kind bereits aus einer Entfernung von 130 bis 140 Metern.

Generell sollten Sie nur Helme mit CE-Zeichen kaufen und darauf achten, dass der Helm bei Ihrem Kind gut sitzt und nicht rutscht. Der Helm sollte dem Kind gefallen, und der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte im letzten Jahr erschreckende Zahlen: Nur 31,7 Prozent aller Fahrradfahrenden trugen 2021 einen Helm. Dafür aber 76,6 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren. Bei einem Verkehrsunfall erleiden Radfahrer oft schwere Kopfverletzungen. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.

Eltern-Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind mit dem Rad auf dem Gehweg. Seit Ende 2016 ist das erlaubt. Sie als Eltern sollten sich stets Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, denn Kinder lernen immer auch durch Nachahmen.

Grundsätzlich sollten Eltern, wenn sie allein sind, versetzt ein paar Meter hinter dem Kind fahren. Sollten beide Elternteile das Kind begleiten, empfiehlt der ADFC, das Kind in die Mitte zu nehmen.

Kinder im Straßenverkehr: Die Anderen

Logischerweise haben auch die anderen Verkehrsteilnehmer Einfluss auf die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr.

Wie weit Eltern ihre Kinder im Straßen­verkehr beaufsichtigen müssen, sorgt immer wieder für Streit und beschäftigt die Gerichte. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter zehn Jahren nicht „deliktsfähig“ sind. Der Autofahrer muss dann bei einem Unfall haften. Es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichts­pflicht verletzt. Die Antwort lautet wie immer: Es kommt darauf an.

Dies ist aber gerade bei der Frage der Verletzung der Aufsichts­pflicht wichtig. Dabei muss berück­sichtigt werden, wie alt das Kind ist, was es schon weiß und welche Einsichts­fä­higkeit es besitzt. Außerdem muss die konkrete Situation berück­sichtigt werden. Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Die Aufsichtspflicht bemesse sich nach dem Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Auch müssten als Maßstab die besonderen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Es spiele zudem eine Rolle, dass Kinder zu einem selbstständigen Verhalten erzogen werden sollen. Für den konkreten Fall heißt das, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Der Gesetzgeber hat schließlich entschieden, dass bei einem Unfall mit Kindern unter zehn Jahren der Autofahrer haftet.

Weitere wichtige Aspekte

  • Bevor Kinder aktiv mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, sollten Eltern mit ihnen zunächst abseits von Gefahrensituationen das Radfahren üben.
  • Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Straßenverkehr im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie beim Fahrradfahren die Fahrtrichtung und das Umfeld gleichzeitig im Blick haben.
  • Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, müssen Kinder diese Fähigkeiten erst Schritt für Schritt lernen.
  • Gelernte Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen. Auch sollten sie ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr kontrollieren und gegebenenfalls anpassen, um ihren Kindern ein gutes Vorbild zu sein.
  • ADAC Fahrradturniere bieten nach der schulischen Radfahrausbildung einen geeigneten Rahmen, um den sicheren Umgang mit dem Rad im Straßenverkehr zu verbessern.
  • Natürlich sollten auch Eltern in ihrer Vorbildfunktion die wichtigsten Grundregeln und Verkehrszeichen für Radfahrer im Straßenverkehr kennen.

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