Mofas, Mopeds und Roller gehören zum Frühling wie die Sonne, und nicht nur junge Leute wissen sie zu schätzen. Ist der Winter erst mal vorbei, gibt es kaum eine attraktivere Möglichkeit, mobil zu sein: keine Kfz-Steuer, keine Parkplatzprobleme sowie niedrige Unterhalts- sowie Reparaturkosten.
Lediglich ein neues Versicherungskennzeichen wird jedes Jahr benötigt. Und den Fahrtwind im Gesicht zu spüren macht einfach Spaß. Durch diese Begrenzungen ist ein Kleinkraftrad ein ideales Fortbewegungsmittel für Städte und besonders bei jungen Menschen beliebt.
Versicherungspflicht für Kleinkrafträder
Eine Besonderheit der Kleinkrafträder ist, dass sie keine Zulassung benötigen. Jedoch ist eine Versicherung zwingend erforderlich! Denn auch Moped-Fahrer haften für alle Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Moped, Roller & Co zufügen.
Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zusätzliche Teilkasko bietet Schutz z.B. Ja, auch Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter gehören dazu und unterliegen der Versicherungspflicht. Mit einem Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form wird der Versicherungsschutz angezeigt.
Um ihr Moped, Mofa, Roller o.Ä. zu versichern benötigen Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Nach dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches für ein Jahr gültig ist.
Gültigkeit und Farben der Kennzeichen
Die Versicherungssaison für Mopeds startet jedes Jahr am 1. März. Das Kennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.
Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Wechsel des Versicherungskennzeichens
Am 1. März muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz.
Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen?
Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Kosten des Versicherungskennzeichens
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro. Berechnen Sie Ihren Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Elektro-Kasko-Schutz je nach Ihrem Bedarf.
Besonderheiten der ADAC Mopedversicherung
Viele verschiedene Versicherungen bieten die Roller-Versicherung an. Eine Mopedversicherung ist ebenso unerlässlich wie ein Schutzhelm und sorgt dafür, dass Sie im Fall der Fälle abgesichert sind:
- Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
- Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Glasschäden und Schäden durch Diebstahl oder Brand.
- Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B. Folgeschäden eines Kurzschlusses am Akku.
Egal wie Sie sich entscheiden, bei der ADAC Mopedversicherung erhalten Sie einen starken Versicherungsschutz für Ihr Moped, Mofa, E-Bike, Ihren Roller, E-Scooter usw. Jedes Jahr am 1. März ist Stichtag: Ab dann brauchen Sie für Ihr Mofa, Moped oder Ihren Roller ein neues Versicherungskennzeichen. Schließen Sie jetzt Ihre Moped-Versicherung beim ADAC telefonisch oder in unseren Geschäftsstellen ab. Übrigens: ADAC Mitglieder profitieren von günstigeren Konditionen, schon ab 52 Euro. E-Scooter kosten ab 29 Euro.
Mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. € je Schadensfall und bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person bei Personenschäden übersteigt die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung die gesetzliche Mindestdeckungssumme deutlich.
Außerdem bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs. D.h. Es sind daher der Versicherungsnehmer, der Besitzer, der Halter und alle berechtigten Fahrer abgesichert. Bei der Mopedversicherung gibt es einen abgestuften Jahresbeitrag. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.
Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B. Das Verkehrsjahr der Moped-Versicherung beginnt mit der Mopedsaison am 01. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend. Ab 1. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden. Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3.
Leistungen der ADAC Mopedversicherung im Detail
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert. Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio.
Diebstahl inkl. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Kurzschluss zzgl. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw. Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
S-Pedelecs
E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung. S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.
Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
Wann leistet die Moped-Versicherung?
Wann leistet die Moped-Versicherung? Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3.
Gewerbliche Nutzung
Nein. Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B.
Pedelecs und E-Bikes
Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B.
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres.
Ja, da es sich um eine Ablaufpolice handelt. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden. Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
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