Zweiräder sind beliebt, und wenn junge Menschen schneller und bequemer unterwegs sein wollen als mit dem Fahrrad, bietet sich ein Moped an. Es ist - in den meisten Fällen - deutlich günstiger als ein Pkw und relativ einfach zu handhaben. Seit kurzem gibt es die Fahrzeuge sogar mit Elektro-Antrieb. Doch ab welchem Alter darf man Moped fahren? Und wie hoch sind die Kosten für einen Mopedführerschein, wenn denn einer benötigt wird?
Dieser Ratgeber erklärt, ab wann man den Mopedführerschein machen kann und was dabei zu beachten ist.
Was versteht man unter einem Moped?
Wie der Wortlaut vermuten lässt, handelt es sich beim Moped um ein motorbetriebenes Fahrzeug mit Pedalen zum Starten und zum Bremsen. Ein Moped weist üblicherweise einen Hubraum von maximal 50 ccm und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h auf und zählt damit zu den Kleinkrafträdern. Im Gegensatz zum Moped hat ein Roller (Scooter) zwischen Lenker und Sattel ein Bodentrittblech mit freiem Durchstieg. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Moped“ und „Roller“ aber oft synonym verwendet.
Davon zu unterscheiden ist wiederum das Mofa. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das bauartbedingt maximal 25 km/h schnell fahren kann.
Mopedführerschein: Ab welchem Alter?
Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst. In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.
Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren. In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.
Seit Mai 2017 ist es in Brandenburg möglich, abweichend vom Normalfall die Moped-Fahrerlaubnis bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Diese Ermächtigung hat das Land Brandenburg in Anspruch genommen und zum 1. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020).
Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum.
Ab Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
AM 15: Modellversuch und Ermächtigung der Länder
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt. Nach Auswertung der Untersuchungen wurde AM 15 seitens der Modellversuchsländer als Erfolg bewertet.
Um weiteren Ländern die Umsetzung von AM 15 zu ermöglichen und gleichzeitig regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung den Ländern die Ermächtigung gegeben, eigenverantwortlich über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden.
Mopedführerschein mit 15: Einschränkungen
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Die eingetragene Schlüsselzahl 195 gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben.
Voraussetzungen für den Mopedführerschein mit 15
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15.
Was darf man mit dem AM-Führerschein fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Moped fahren ohne Führerschein: Ist das erlaubt?
Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S. Mit dem AM-Führerschein dürfen Sie außerdem auch Trikes und Quads fahren.
Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?
Muss zum Moped-Fahren also immer eine neue Fahrerlaubnis erlangt werden? Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.
Wie hoch sind die Kosten für den Mopedführerschein?
Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro.
Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an. Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.
Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt.
Zum Führen eines Moped berechtigt der Führerschein Klasse AM, Kosten sind immer individuell zu berechnen.
Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Moped fahren ohne Führerschein: Welche Sanktionen drohen?
Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Theoretische und praktische Ausbildung
Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden.
Für Klasse AM gibt es kein festgelegtes Minimum an Fahrstunden - du lernst in deinem eigenen Tempo! Anders ist es bei Klasse A1, hier sind 12 Sonderfahrstunden Pflicht: 5 Überlandfahrten (außerhalb der Stadt), 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Prüfung
Theorie- & Praxisprüfung sind Pflicht, um allein fahren zu dürfen. Beide Prüfungen dauern jeweils 45 Minuten und werden von einer/einem offiziellen Prüfer*in
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
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