Ab wann darf man Moped fahren: Alter und Führerschein in Deutschland

Der Gedanke, schnell eine Spritztour auf 2 Rädern zu unternehmen und die Freiheit zu genießen, kann sehr verlockend sein. Irgendwann entscheidet man sich für ein Motorrad. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt. Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.

Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.

Mindestalter und Führerscheinklassen

Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15.

Mofa-Prüfbescheinigung

Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Ein Mofa ist ein kleines Kraftrad, das höchstens 25 km/h schnell fährt. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV. Dafür müssen Sie in einer Fahrschule sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis nachweisen. Die theoretische Prüfung muss natürlich bestanden werden.

Führerschein AM

Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung haben und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie können diesen Führerschein ab 16 Jahren machen.

  • Klasse AM für 15-Jährige bundesweit möglich: Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen.
  • Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland: Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen.
  • Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt: Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Führerschein A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Diese Maschinen erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Wichtige Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Den Führerschein können Sie ab 16 Jahren machen. Neben den Fahrstunden müssen Sie zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht absolvieren.

Führerschein A2

Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Diesen Führerschein können Sie ab 18 Jahren machen. Falls Sie bereits die Klasse A1 besitzen, reicht eine praktische Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad aus, um die A2 zu erhalten. Für Neueinsteiger gibt es einen Theorieunterricht mit 16 Doppelstunden. Zusätzlich müssen Sie zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren.

Führerschein A

Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten. Dafür müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie aber bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen, können Sie den A-Führerschein bereits ab 20 Jahren erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder aller Größen und Leistungen fahren.

Pkw-Führerschein Klasse B

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Diese haben einen Hubraum von maximal 50 cm³. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern - jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18.

Alter Führerschein Klasse 3

Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren. Diese dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren, haben maximal 50 cm³ Hubraum und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS). Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, haben Sie automatisch auch die Klasse A1 erworben.

B196-Erweiterung

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen. Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung. Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Kosten für den Mopedführerschein

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.

Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.

Zum Führen eines Moped berechtigt der Führerschein Klasse AM, Kosten sind immer individuell zu berechnen.

Hier eine Übersicht der ungefähren Kosten:

Posten Kosten (ca.)
Theoretische Prüfung [ca.]
Praktische Prüfung [ca.]
Fahrstunden [ca.]
Erste-Hilfe-Kurs [ca.]
Sehtest [ca.]
Passbild [ca.]

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Ablauf der Ausbildung

Zunächst müssen Sie die theoretische Ausbildung abschließen. Parallel dazu beginnt die praktische Ausbildung. Viele fragen sich, wie viele Fahrstunden sie brauchen. Die Anzahl der Übungsstunden variiert je nach Fahrschüler und Lerngeschwindigkeit. Jeder braucht unterschiedlich viel Zeit, um sicher Motorrad zu fahren.

Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten. Insgesamt sollten Sie mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. In Städten mit starkem Verkehr sind mehr Fahrstunden nötig als auf ruhigeren Landstraßen.

Für jeden Führerschein ist der Besuch einer Fahrschule für das Mofa verpflichtend. Das gilt auch für die Prüfbescheinigung fürs Mofa bzw. den Mofaführerschein. Sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse des Fahrschülers werden in der Fahrschule geprüft.

Um zur Mofaprüfung zugelassen zu werden, müssen vom Fahrschüler mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolviert werden. In diesen Theoriestunden werden vom Fahrlehrer theoretische Inhalte vermittelt. Der Unterrichtsstoff ist in der Regel in sechs Unterrichtseinheiten eingeteilt. Das heißt, wer mit dem Mofa fahren will, muss sich zunächst über die theoretischen Inhalte aufklären lassen.

Als Einstieg in den theoretischen Unterricht wird in der Regel zunächst technisches Wissen vermittelt. In den weiteren Theoriestunden wird thematisiert, wie sich Mofafahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Das heißt, zum Beispiel wer an welcher Kreuzung oder Straßeneinmündung Vorfahrt hat.

Weiterhin wird den Fahrschülern beigebracht, welches Fahrverhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern angebracht ist. Das heißt, wie diese mit dem Mofa fahren dürfen. In diesem Zusammenhang wird oft angesprochen, welches Fahrverhalten gegenüber Bussen angemessen ist. Außerdem geht der Fahrlehrer in der Regel darauf ein, dass bei Kindern und Radfahrern besondere Vorsicht gilt. Wie man mit dem Mofa fahren sollte, wenn schwierige Witterungsverhältnisse vorliegen, wird im Allgemeinen auch diskutiert.

Neben der Theorie wird auch die Praxis geprüft. Das heißt, wie Fahrzeugführer mit dem Mofa fahren dürfen. Es ist für das Erlangen der Mofa-Prüfbescheinigung zwar keine praktische Prüfung im klassischen Sinne erforderlich, aber es muss eine Übungsstunde unter Beobachtung des Fahrlehrers absolviert werden.

Die praktische Übungsfahrt soll vor allem dazu dienen, dass der Fahrschüler ein Gefühl für das Fahrzeug entwickelt. Das heißt der Prüfling soll erlernen, wie er das Mofa in bestimmten Manövern fahren sollte. Beispiele hierfür sind u.a.

Wichtige Hinweise

  • Helmpflicht: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Mofa fahren ohne einen Helm zu tragen, ist also laut Straßenverkehrsordnung nicht gestattet. Wer entgegen der Vorschrift handelt und ohne Helm Mofa fährt, muss in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
  • Versicherungspflicht: Sie wollen mit dem Mofa fahren, ohne einen Versicherungsschutz zu haben? Davon ist dringend abzuraten, denn jeder der Mofa fahren will, ist per Gesetz gezwungen, dieses ordnungsgemäß zu versichern. Das heißt, sie handeln gesetzeswidrig, wenn Sie Ihr Mofa fahren ohne einen Versicherungsschutz zu haben. Damit Sie erst gar nicht in eine solche Situation geraten, müssen Sie laut Gesetzgeber für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug sorgen.

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