Ab Wann Führerschein Offen Motorrad: Der Schlüssel Zum Unbeschränkten Fahrspaß

Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Die verschiedenen Führerscheinklassen

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

  • Klasse AM: Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung.
  • Klasse A1: Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung.
  • Klasse A2: Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW Leistung.
  • Klasse A: Unbeschränkt.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Erweiterung der Fahrerlaubnis

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Der Direkteinstieg in die Klasse A

Normalerweise ist der Direkteinstieg in die Fahrerlaubnis der Klasse A erst ab einem Alter von 24 Jahren möglich. Das Stufenmodell erlaubt es jüngeren Fahrern mit einigen Jahren Fahrerfahrung aber auch, bereits früher große und schwere Krafträder zu führen. Das ist frühestens ab 20 Jahren möglich, wenn die Klassen A2 und A1 vorher erworben wurden.

Allerdings ist bei jedem Aufstieg eine Praktische Prüfung vorgesehen, welche natürlich mit Kosten verbunden ist. Die Schlüsselzahl A80 bietet hier ein interessantes Schlupfloch, zumindest für die Altersklasse 21-24.

Die Schlüsselzahl A80

Mit A80 erwirbt man bereits den großen Motorradführerschein, darf allerdings bis 24 nur Motorräder der Klasse A2 fahren. Mit 24 darf man dann ohne weitere Prüfung Motorräder der Klasse A fahren. Man hat sich somit die Prüfung für den Aufstieg gespart.

Der Nachteil ist, wer mit 21 den A2 erwirbt, könnte bereits mit 23 den Aufstieg auf A machen und somit ein Jahr früher offen fahren.

Keine Mehrkosten! Wer mindestens 21 ist und es bis 24 erwarten kann offene Motorräder zu fahren, für den gibt es eigentlich keinen Grund mehr A2 zu machen. Wer bereits 22 ist für den macht der A2 Führerschein noch weniger Sinn. Hier sollte direkt die Schlüsselzahl A80 beantragt werden.

Für wen bietet sich der A-Führerschein mit SZ 80 an?

Diese Fahrerlaubnisklasse bietet sich für jene Personen an, die nicht im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis A2 sind und einmal den „großen“ Motorradführerschein erlangen wollen. Ab 21 Jahren macht der A-Schein mit SZ 80 prinzipiell Sinn.

  • Was darf ich mit dem Schein fahren? Sind Sie noch unter 24 Jahre alt, dürfen Sie A2-Motorräder fahren. Danach dürfen Sie auch die der Klasse A führen.
  • Wie sieht die Prüfung für den A-Schein mit SZ 80 aus? Es handelt sich um die gleiche Prüfung wie für den A-Führerschein.

Sie absolvieren in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legen die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl Sie das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht haben.

Würden Sie nach dem 21. Lebensjahr noch den A2-Schein machen ohne die Schlüsselzahl 80, müssten Sie eine weitere Prüfung ablegen, um den A-Schein zu bekommen. Außerdem müssten zwischen den beiden Fahrerlaubnisklassen zwei Jahre liegen, in denen Sie Fahrerfahrung sammeln. Dies entfällt beim Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80.

Haben Sie den Führerschein Klasse A mit SZ 80 erworben, dürfen Sie zunächst Krafträder der Klasse A2 führen, bis Sie das 24. Lebensjahr erreichen. Nach Ihrem 24. Geburtstag dürfen Sie dann ,ohne eine weitere Prüfung abzulegen, Motorräder der Klasse A fahren.

Kosten und Ausbildung

Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.

Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins.

Theorie und Praxis

Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht.

Beim Motorradführerschein der Klasse A sind 12 Pflichtstunden in der praktischen Ausbildung vorgesehen. Dazu gehören 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten (jeweils à 45 Minuten). Diese Sonderfahrten sind verpflichtend und trainieren das Fahren auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

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