Pedelecs liegen im Trend, der Markt boomt. Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub.
Allerdings müssen E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h oder einer Motorleistung von mehr als 250 Watt versichert werden. Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie ihr E-Bike versichern müssen oder nicht. Diese Art von E-Bikes wird als S-Pedelecs oder schnelle E-Bikes bezeichnet.
Welche Pedelecs gelten als Fahrrad?
Bevor Sie sich um eine passende Versicherung kümmern, sollten Sie erst einmal klären, ob es sich bei Ihrem Pedelec um ein Fahrrad oder ein Leichtkraftrad handelt. Das hat Konsequenzen - sowohl dafür, welche Versicherungen ohnehin Pflicht sind als auch dafür, wo und wie Sie damit fahren können.
Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Solche Pedelecs müssen die folgenden Bestimmungen erfüllen:
- Der Elektromotor schaltet sich nur zu, wenn Sie in die Pedale treten.
- Die Motorleistung darf bei maximal 250 Watt liegen.
- Die Motorunterstützung wird beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer oder, wenn Sie das Treten einstellen, früher unterbrochen.
- Eine Anfahr- / Schiebehilfe (ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers) bis 6 Stundenkilometer ist erlaubt.
Unter diesen Voraussetzungen gelten die Vorschriften für Fahrräder:
- Für ein Pedelec brauchen Sie keine Fahrerlaubnis und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.
- Es gibt kein Mindestalter.
- Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, doch sollten Sie zur eigenen Sicherheit und aufgrund der höheren Geschwindigkeit einen Helm tragen.
- Sie dürfen mit einem Pedelec auf Radwegen fahren.
- Auch sind Umbauten und Anbauten wie Fahrradanhänger erlaubt.
- In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu 7 Jahren mitgenommen werden.
Wie ist ein Pedelec als Fahrrad zu versichern?
Über die Hausratversicherung ist ein Pedelec - wie auch ein Fahrrad - gegen Einbruchdiebstahl versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Ihnen jemand das Pedelec aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage stiehlt.
Wird das Pedelec außerhalb verschlossener Räume entwendet, ist das aber ein "einfacher Diebstahl". Dann besteht in der Regel im Grundtarif kein Schutz. Einen solchen einfachen Diebstahl können Sie über Ihre Hausratversicherung mit einem höheren Beitrag versichern. Falls Sie das Pedelec öfter draußen stehen lassen und es ein recht teures Modell ist, erkundigen Sie sich also bei Ihrer Versicherung!
Stattdessen können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann je nach Anbieter nicht nur auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfall.
Da Pedelecs oft recht teure Gefährte sind, kann eine erweiterte Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung durchaus sinnvoll sein. Mit einem Pedelec besteht außerdem ein gewisses Risiko, einen folgenreichen Unfall zu verursachen. Auch wenn es keine Verletzten gibt, können dann schnell hohe Forderungen auf Sie zukommen. Haben Sie zum Beispiel ein parkendes Auto beschädigt, müssen Sie die Reparaturkosten bezahlen. Versicherungsschutz haben Sie in solchen Fällen auch auf dem Pedelec, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Unserer Ansicht nach sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen! Schauen Sie bei beiden Versicherungen in die genauen Bedingungen, ob die versicherten Summen und Bedingungen zu Ihrem Pedelec passen!
Welche Pedelecs als Leichtkraftrad gelten
S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder, sondern sie gelten nach deutschem Recht bzw. nach einer EU-Verordnung als Kraftfahrzeuge des Typs "Leichtkrafträder mit geringer Leistung" (L1e-B).
Die S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Spätestens bei 45 Stundenkilometer muss sich der Motor abschalten.
Die Motorunterstützung schaltet sich erst bei 45 Stundenkilometer ab. Auch bei den S-Pedelecs arbeitet der Motor nur, wenn Sie in die Pedale treten, allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich (als so genannte Anfahrhilfe).
Das bedeutet: Für die S-Pedelecs sind
- eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
- eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen)
- und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Diese Fahrerlaubnis ist im Autoführerschein der Fahrererlaubnisklasse B enthalten.
Das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und hat jedes Jahr eine neue Farbe. Wenn Sie ein S-Pedelec fahren wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Radwege dürfen Sie damit nicht benutzen, die S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Die Beförderung von Kindern im Kindersitz oder im Kinderanhänger ist nicht erlaubt. Sie müssen auf S-Pedelecs außerdem einen "geeigneten Helm" tragen. Da Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer erreicht werden können, sollten Sie hier besonders auf die Sicherheit achten.
Wie ist ein S-Pedelec als Leichtkraftrad zu versichern?
Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bezahlt, unbegründete Schadenersatzansprüche werden vom Haftpflichtversicherer abgewehrt.
Der Versicherer kommt auf für:
- Personenschäden (Verletzung und Tod)
- Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
- Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)
Die Versicherer bieten für geringfügig höhere Beiträge deutlich höhere Versicherungssummen als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen. Das Kennzeichen müssen Sie jährlich erneuern. Es ist für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig.
Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Außerdem sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.
Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken - denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.
E-Bike Versicherung: Anbieter und Tarife
Eine Versicherung für Ihr E-Bike können Sie bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abschließen. Eine EBike Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen und Bedingungen. Die Versicherung von ENRA deckt Diebstahl, Akku- und Elektroschäden ab. Das EBike darf bei Vertragsabschluss nicht älter als sechs Monate sein und darf einen Kaufpreis von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. ENRA bietet eine Art Vollkaskoversicherung an, um sicherzustellen, dass man lange Freude an seinem EBike hat. Es empfiehlt sich daher, nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Dies gilt insbesondere für hochmotorisierte Speed-Pedelecs, die eine Tretunterstützung von bis zu 45 km/h haben. Wenn man eine Versicherung für ein S-Pedelec bis zu einem Wert von 4.000 Euro abschließen möchte, ist die DEVK eine geeignete Anlaufstelle. Hier wird auch eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro angeboten. Alternativ kann man das S-Pedelec auch bei ENRA versichern. Hier besteht der Vorteil, dass man bis zu einem Fahrzeugwert von 10.000 Euro versichert werden kann. Zudem wird bei diesem Anbieter der Neuwert des EBikes ersetzt und nicht der Zeitwert. Es gibt auch keinen Selbstbehalt im Schadensfall. Lediglich die Haftpflichtversicherung muss extra abgeschlossen werden, um ein Versicherungskennzeichen zu erhalten.
Eine gute EBike-Versicherung ist auf die tägliche Nutzung ausgerichtet, da EBikes oft Begleiter im Alltag sind. In der Regel gilt sie daher 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche und es ist nicht relevant, wo das EBike abgestellt wird, um Versicherungsschutz zu erhalten. Der Schutz greift auch bei Komponenten, die essentiell für das EBike sind, wie zum Beispiel Akku oder Display, wenn diese gestohlen werden. Sollten Sie stürzen oder einen Unfall haben, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden an Ihrem EBike auf.
Was sagt der Gesetzgeber?
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Promillegrenzen
Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Bußgelder
Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
E-Bike Tuning
Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
Tipps für schnelleres Fahren
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten.
Empfehlungen der ARAG
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.
Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
ADAC E-Bike Versicherung
Die E Bike Versicherung des ADAC bietet Ihnen sinnvollen Schutz für Ihr E-Bike, wenn dieses maximal 25 km/h erreicht. Solche "E-Bikes" werden richtig als Pedelec bezeichnet. E-Bikes bis 45 km/h sind zulassungspflichtig. Die Motorunterstützung erreichen sie per Knopfdruck. Daher benötigt man für diese E-Bikes ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis. Der Führerschein Klasse M (Mofa) ist Voraussetzung.
Der Preis der fest verbundenen Fahrradteile ist bei Abschluss der E Bike Versicherung mit anzugeben. Der Kaufpreis des E-Bikes sowie die Kosten für die fest verbundenen Fahrradteile ergeben die Versicherungssumme.
Die Bausteine der E Bike Versicherung können Sie je nach Bedarf abschließen, separat oder in Kombination. Die E Bike Versicherung können Sie schnell und einfach abschließen. Der jährliche Versicherungsbeitrag ist abhängig von Ihrem Wohnort.
In der E Bike Versicherung können Sie den gesamten Fuhrpark in Ihrem Hausstand versichern. Also auch die E-Bikes von Ihrer Familie. Ihre eigenen Kinder bis zum 23. die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23.
Die erstattungsfähigen Kosten in der E Bike Versicherung sind abhängig von der gewählten Versicherungssumme. Das Zubehör und das Fahrradgepäck sind in der E-Bike Versicherung unabhängig von der Versicherungssumme geschützt.
Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen erstatten wir Ihnen.
DEVK E-Bike Versicherung
Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs versicherungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung.
In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.
Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert.
Beispiele aus dem Alltag:
- Sie fahren mit Ihrem E-Bike gegen ein geparktes Auto. Dabei entstehen Lackschäden am Wagen, die in der Werkstatt ausgebessert werden müssen.
- Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Bike zur Arbeit gefahren und haben es in einer Seitenstraße an einem Fahrradständer abgeschlossen. Doch als Sie nach Feierabend nach Hause fahren wollen, steht es plötzlich nicht mehr an seinem vertrauten Platz. Mit Schrecken stellen Sie fest, dass es gestohlen wurde.
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co., die Sie allesamt mit der E-Bike-Versicherung der DEVK absichern können, bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit. Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben.
- Pedelec (Pedal Electric Cycle): Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig. Wenn wir im Alltag von E-Bikes sprechen, meinen wir also meistens Pedelecs. „Echte“ E-Bikes fahren auch dann elektrisch, wenn Sie nicht selbst treten. Mit der Fahrraderweiterung unserer Hausratversicherung können Sie Ihr Pedelec auch vor Diebstahl schützen.
- S-Pedelec: S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Eine S-Pedelec-Versicherung können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung preisgünstig abschließen. Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen.
- E-Bike: E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis.
Zusammenfassung
Die Wahl der richtigen Versicherung für Ihr E-Bike hängt stark vom Typ des E-Bikes und dessen Nutzung ab. Während Pedelecs oft über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung abgedeckt werden können, benötigen S-Pedelecs aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit und Leistung eine Kfz-Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Teilkaskoversicherung. Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Optionen und Tarife, um den besten Schutz für Ihr E-Bike zu gewährleisten.
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