Ab wann darf mein Kind auf dem Motorrad mitfahren?

Die Sonne lacht endlich wieder und die Kids möchten transportiert werden. Morgens zur Schule, Nachmittags zum Sport oder zu Freunden, da bietet sich vor allem im urbanen Bereich Moped, Roller und Motorrad an, um durch die City zu cruisen. Was gibt es Schöneres als strahlende Kinderaugen? Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden. Wer denkt nicht selbst gern an die Erlebnisse als Beifahrer zurück?

Meist sind Motorradfahrer auf ihren Maschinen alleine unterwegs. Doch manchmal besteht der Wunsch oder gar die Notwendigkeit, Kinder mitzunehmen. In einigen Fällen möchten die Kinder schlichtweg erleben, wie sich Motorradfahren anfühlt. Doch häufig liegt die Teilnahme am Fahrschulunterricht schon lange zurück, weshalb so mancher Biker nicht mehr weiß, ob und unter welchen Bedingungen er ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf. Dabei ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen.

Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen auf ihren Touren gern hin und wieder Kinder als Motorrad-Beifahrer mit. Das ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist.

Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen

Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Die Mitnahme von Kindern ist im § 35a Abs. 9 StVZO geregelt. Hier wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Motorrad über einen Beifahrersitz verfügen muss.

Wenngleich der Gesetzgeber viele Dinge im Straßenverkehr ganz klar regelt, bleibt im Fall der Frage, ab welchem Alter ein Kind auf dem Motorrad mitfahren darf, die Straßenverkehrsordnung vage. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können.

Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings.

Eine besondere Rolle kommt der Körpergröße des Sprösslings zu. Die Füße müssen sicher die Fußrasten erreichen. Ferner muss das Kind in der Lage sein, sich über längere Zeit gut festzuhalten. Es sind also genügend Kraft und Ausdauer gefragt. Dies ist meist ab dem Grundschulalter der Fall.

Sonderfall Österreich

Übrigens gilt in Österreich für das Mitfahren auf dem Motorrad ein Mindestalter von 12 Jahren. Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen. Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt.

Auf Mopeds dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden Kindersitz. Doch hier ist Vorsicht geboten: Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. Die meisten im Zubehörhandel erhältlichen Kindersitze werden mit Spanngurten am Motorradsitz oder am Rahmen befestigt.

Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist

Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert werden darf, müssen mit einem Soziussitz, Fußstützen sowie mit Festhaltemöglichkeiten ausgestattet sein. Das gilt jedoch „nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können“.

Kleinere Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz für das Motorrad. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können. Motorrad-Kindersitz benötigt Fußstützen und Festhaltemöglichkeit.

Die richtige Ausrüstung für Kinder

Sicherheit ist auf dem Motorrad das A und O. Eine spezielle Motorradausrüstung ist auch für minderjährige Mitfahrer unbedingt zu empfehlen, ein Helm ist Pflicht. Wie bei Erwachsenen auch ist es bei Kindern wichtig, dass sie bei der Fahrt eine vernünftige Schutzausrüstung tragen. Die spezielle Motorradkleidung kann entweder gekauft oder ausgeliehen werden.

Helmpflicht

In Deutschland und mindestens im EU-Ausland gilt für Motorradfahrer die Helmpflicht. Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können.

Sie ist nicht nur für Erwachsene bindend, auch Kinder müssen auf dem Bike einen Helm tragen. Da ein Fahrradhelm im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet, reicht er nicht aus. Wichtig ist zudem, dass es sich um einen Helm für Kinder handelt. Die richtige Helmgröße ist von entscheidender Bedeutung.

Eltern sollten beim beim Kauf eines Motorradhelms für Kinder verschiedene Dinge beachten. So sollte dieser beispielsweise speziell für Kinder produziert worden sein, da bei den Kleinen die Nackenmuskulatur noch nicht vollständig ausgereift ist. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden.

Ein Helm für Erwachsene könnte durch sein höheres Gewicht Schmerzen verursachen. Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert. Dafür passt er aber besser. Eigenhändig sollte das Beifahrer-Kind den Verschluss und ebenso das Visier öffnen und schließen können. Das könnt Ihr direkt beim Kauf ausprobieren. Vorsicht ist bei gebrauchten Helmen angeraten. Ist er heruntergefallen oder nach einem Sturz wurde er vielleicht unsichtbar beschädigt.

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Motorradbekleidung für Kinder

Auch wenn es keine ausgewiesene Pflicht gibt, dass auf dem Motorrad geeignete Schutzkleidung getragen werden muss: Ohne sollten weder Erwachsene noch Kinder aufs Bike. Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.

Möchte das Kind einmal ausprobieren, ob ihm das Motorradfahren gefällt, könnt ihr dafür auf gebrauchte Schutzkleidung zurückgreifen oder euch sogar welche in Kindergröße leihen. Kinder wachsen schnell aus ihrer Kleidung heraus. Daher lohnt es sich erst in eine eigene Ausrüstung zu investieren, möchte der Nachwuchs regelmäßig mitfahren.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Kommunikation ist das A und O

Um den Ausflug möglichst sicher zu gestalten, sollten Eltern mit ihren Kids vorher über das richtige Verhalten während der Fahrt sprechen. Dazu gehört unter anderem, wie man sich bei Kurven zu verhalten hat. Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte.

Seid ihr bereits auf Tour, können eingeübte Handzeichen wie beispielsweise dreimaliges Klopfen Abhilfe schaffen. So signalisiert euch euer Schützling, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Damit der Sprössling sich auch ohne solch ein technisches Hilfsmittel bemerkbar machen kann, solltet ihr im Vorfeld eindeutige Zeichen vereinbaren. So kann ein Klopfen auf den Oberschenkel etwa signalisieren, wenn die Geschwindigkeit für das Kind zu schnell ist.

Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Ist klar, dass der Nachwuchs regelmäßig mitfahren möchte, ist eine Gegensprechanlage absolut empfehlenswert. Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können. Vereinbart dennoch ein alternatives Zeichen mit dem Kind (z.B. Vereinbart, dass die Sprechanlage nur für wichtige Informationen gedacht ist.

Vorbereitung auf die erste Fahrt

Das Kind mal eben für ein paar Übungsrunden aufs Motorrad zu setzen, reicht nicht aus, um dann anschließend zur nächsten Tour aufzubrechen. Für ein sicheres und schönes Fahrerlebnis ist die richtige Vorbereitung essenziell. Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben.

Der Nachwuchs-Sozius benötigt eine detaillierte Einweisung: Wie muss sich das Kind festhalten? Was passiert in einer Kurve und wie muss es sich in die Kurven lehnen? Wie muss es sich bei einer starken bis Vollbremsung verhalten? Wurden diese Punkte theoretisch vermittelt, geht es an den praktischen Teil der Übungen. Ein großer Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten bietet ideale Voraussetzungen für den Nachwuchs, um erste Erfahrungen auf dem Motorrad zu sammeln.

So könnt ihr in entspannter Atmosphäre wichtige Fahrmanöver wie Anfahren, Bremsen oder auch das Ausweichen üben. Ist der Nachwuchs-Sozius schon auf dem Übungsgelände unsicher, wirkt nach mehreren Runden noch immer ängstlich und/oder lehnt sich gegen die Schräglage, ist es vielleicht besser, die große Ausfahrt mit dem Bike lieber um eine Saison zu verschieben.

Die ersten Touren

Ihr habt die Übungen zusammen erfolgreich absolviert, und dein Motorrad-Nachwuchs ist bereit für die erste gemeinsame Ausfahrt. Für dich als Fahrer bedeutet das: Passe deine Fahrweise an den unerfahrenen Passagier an: Fahre vorausschauend, ausgeglichen und defensiv. Halte genug Abstand. Vermeide heftiges Beschleunigen und Bremsen. Anfangs solltet ihr nur kurze Strecken fahren. Hier haben sich 30-Minuten-Trips bewährt. Achte bei längeren Strecken auf häufige Pausen. So kann sich das Kind bewegen und entspannen. Sucht gemeinsam Ziele aus, die auch für den Nachwuchs attraktiv sind. Erkundige dich während der Fahrt immer wieder mal danach, ob es noch Spaß macht.

Regeln für die Fahrt

  • Motorradkleidung ist Pflicht. Das gilt ohne Ausnahme, ebenso wie das Tragen eines Helms.
  • Das Kind umfasst die Taille des Fahrers. Trägt der Fahrer einen Nierengurt mit integrierten Haltegriffen, erleichtert er dem Kind, sich sicher festzuhalten.
  • Pilot und Co-Pilot neigen sich als Einheit in die Kurven. Das Kind darf sich in keinem Fall gegenlehnen.
  • Beine oder Arme während der Fahrt auszustrecken, ist absolut tabu.
  • Das Kind muss sich immer festhalten.

Mit dem Kind als Sozius ins Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Kinder auf dem Roller mitnehmen

Um gerade auf kürzeren Strecken schnell von A nach B zu gelangen, können Motorroller eine gute Alternative zum Auto sein. Zudem geht die Fahrt mit den kleinen Flitzern nicht selten mit einem hohen Fahrspaß einher, der auch Kinder schnell fasziniert. Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht.

Wie ein Studium von Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zeigt, schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Krafträdern vor. Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor. Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs.

Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer. Für die Personenbeförderung mit Krafträdern gelten allerdings nicht nur Anforderungen an das Gefährt. Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Bußgelder für Verstöße

Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Kind ohne Helm als Beifahrer mitgenommen 60 Euro 1
Erwachsener ohne Helm gefahren 15 Euro (Verwarnungsgeld) 0

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

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