Ab Wann Motorrad Führerschein: Ein Umfassender Leitfaden

Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu?

Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins. Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen.

Im Folgenden werden die verschiedenen Führerscheinklassen, die Voraussetzungen für den Erwerb und die damit verbundenen Kosten detailliert erläutert.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen für motorisierte Zweiräder, die sich nach Alter, Hubraum und Leistung des Fahrzeugs unterscheiden.

  • Mofa-Prüfbescheinigung: Diese berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
  • Klasse AM: Diese Klasse, auch als Rollerführerschein bekannt, erlaubt das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
  • Klasse A1: Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Klasse A2: Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre.
  • Klasse A: Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein.

Hier ist eine Tabelle, die die verschiedenen Klassen zusammenfasst:

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mindestalter für die verschiedenen Klassen

Das Mindestalter für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen ist wie folgt:

  • Mofa-Prüfbescheinigung: 15 Jahre
  • Klasse AM: 15 Jahre
  • Klasse A1: 16 Jahre
  • Klasse A2: 18 Jahre
  • Klasse A: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren)

Der Stufenführerschein

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:

  • Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.

Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.

Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Kosten des Motorradführerscheins

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers.

Hier ist eine allgemeine Übersicht über die Kosten:

  • Mofa-Prüfbescheinigung: ca. 100 - 150 €
  • Führerscheinklasse AM: mind. 700 €
  • Führerscheinklasse A1: ca. 1.000 - 3.000 €
  • Führerscheinklasse A2: ca. 1.600 - 3.000 €
  • Führerscheinklasse A: ca. 1.600 - 3.000 €

Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.

Motorradführerschein-Kosten im Überblick:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 200 bis 300 Euro.
  • Sehtest: 6,43 Euro (gesetzliche Gebühr).
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 20 bis 40 Euro.
  • Übungsfahrten: Pro Übungsstunde (45 Minuten) fallen 30 bis 50 Euro an.
  • Sonderfahrten: ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Dunkelfahrten, je 45 Minuten pro Fahrstunde).
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: ca. 30 bis 60 Euro.
  • TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 22,49 Euro.
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: 80 bis 180 Euro.
  • TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: ca. 90 bis 150 Euro.
  • Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: ca. 30 bis 50 Euro.

Sparen von Kosten

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins. Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule.

Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark.

Die Ausbildung zum Motorradführerschein

Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig.

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen.

Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen.

Praktische Ausbildung

Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten.

Die praktische Prüfung dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Bei einer Führerscheinerweiterung von A1 oder A2 auf die nächsthöhere Klasse reduziert sich die Prüfung auf 40 Minuten.

Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.

Sonderregelung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Wer seinen Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 25 Jahre alt ist, kann seit Januar 2020 die Führerscheinerweiterung um die Schlüsselzahl B196 erweitern - mit ein paar praktischen Fahrstunden, jedoch ohne Fahrprüfung.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Ist B196 erweiterbar?

Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Darf man B196 im Ausland fahren?

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Wer durfte früher 125er fahren?

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung.

Die passende Fahrschule finden

Entsprechend ist die Wahl der passenden Fahrschule für den Erwerb des Motorradführerscheins von enormer Bedeutung. Wir haben einige Tipps für die Auswahl der passenden Motorradfahrschule:

  • Die Fahrschule sollte eine kostenlose Theorie-Schnupperstunde zulassen. Der Fahrschüler kann dabei feststellen, ob ihm der Fahrlehrer passt.
  • Der Theorieunterricht wird von einem qualifizierten Fahrlehrer und nicht von einer Hilfskraft gehalten.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt von Anfang bis Ende bei demselben Fahrlehrer.

Wichtige Dokumente und Voraussetzungen für den Antrag

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen.

  • Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs (ggf. durch Facharzt)
  • Kurs über lebensrettende Maßnahmen
  • Sehtest

Die richtige Motorradbekleidung

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
  • Jacke und Hose: Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

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