Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden.
Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März.
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Welche Fahrzeuge brauchen ein neues Versicherungskennzeichen?
Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 gültigen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV) vorliegt.
Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.
Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März
Am 1. März 2025 müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün.
Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Wo bekomme ich neue Versicherungskennzeichen?
Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.
Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt.
Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen - die entsprechende Auskunft gibt es im Internet oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
„Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Wer bei einem Unfall nicht selbst auf den Kosten für Sach- oder Personenschäden sitzen bleiben will, hat besser eine entsprechende Versicherung. Reparaturkosten, Arztrechnungen und weiter Kosten schlagen schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche.
Deshalb gilt ab Mittwoch, entweder mit gültiger Versicherung oder zu Fuß! Eine Schonzeit wird es nicht geben. Wer ab dem 01. März 2023 mit einem grünen Kennzeichen angetroffen wird, gegen den wird eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und er schiebt dann den Rest der Strecke.
Bei einem Unfall kann der Fahrende dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden. Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar.
Wie muss ich mein Mofa / Moped / Roller versichern?
Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl.
Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.
Für Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Was passiert, wenn ich mein Mofa / Moped tune?
Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen.
Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Zahlen und Fakten aus dem Jahr 2023
- 2,9 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+8 Prozent)
- 21.300 Kfz-Haftpflichtschäden (+1 Prozent)
- Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden in Höhe von rund 99 Millionen Euro (+17 Prozent)
- Schadendurchschnitt: 4.600 Euro (+15 Prozent)
- Mehr als 10.000 gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+46%)
- 6.850 davon sind E-Scooter
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