Der Begriff "Oldtimer" ist im Deutschen recht geläufig - obwohl viele nicht genau sagen können, was genau er bedeutet. Dabei ist das in einer Verordnung beschrieben. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen. Die Details zu diesen werden in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:
Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen beim Motorrad
Um ein Motorrad H-Kennzeichen zu erhalten, benötigt dein Kraftrad zunächst einmal den Status Oldtimer. Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten.
Die Erstzulassung der Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Die Details zu diesen werden in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt: Der §72 StVZO (Link zur Einzelnorm) fasst Übergangsbestimmungen zusammen, die neueste Fassung ist § 72 StVZO n.F. (20.06.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191).
Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt. Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:
- Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
- Anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
- Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
- Originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
- Die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen.
Ihr altes Motorrad erfüllt diese Kriterien? Dann erhalten Sie im Anschluss an die Prüfung ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. DEKRA, TÜV) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich.
Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.
Ablauf der Zulassung mit H-Kennzeichen
Gutachten und Hauptuntersuchung sind absolviert, dann folgt nun der 2. Schritt. Mit den üblichen Fahrzeugpapieren, der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugschein), Versicherungsbescheinigung und Personalausweis geht es zum Straßenverkehrsamt. Der 3. Schritt führt dich zu jenem Betrieb, der in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle verortet ist und nach Vorlage der Bescheinigung das H-Kennzeichen fertigt. Bravo, du hast alle bürokratischen Hürden überwunden.
Kosten für das H-Kennzeichen
Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.
- Das Gutachten: ca. 150 bis 500 Euro
- Die Hauptuntersuchung: ca. 65 bis 75 Euro
- Zulassungskosten: ca. 40 Euro
- Falls Wunschkennzeichen: ca.
- Anfertigen der Nummernschilder: ca.
Vorteile des H-Kennzeichens für Motorräder
Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich. Das H-Kennzeichen für das Motorrad rentiert sich bei einer ganzjährigen Nutzung und birgt zusätzlich steuerliche Vorteile. Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.
Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €. Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger.
Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären. Last, but not least zählt hier auch ein gewisser Prestige-Faktor.
Nachteile und Einschränkungen
Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, könnten als Nachteil angesehen werden. Für Motorrad-Fahrer mit H-Kennzeichen gelten keine besonderen Verbote. Allerdings müssen Sie gewisse Vorgaben bei der Instandhaltung einhalten, um den Status eines Oldtimers und damit die Berechtigung für eine H-Zulassung nicht wieder zu verlieren.
Fazit: Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben. Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad - Nachteile allerdings auch nicht.
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