Ab welchem Alter darf man den Mopedführerschein machen?

Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Aber ist dafür eine bestimmte Fahrerlaubnis notwendig oder kann man auch Moped ohne Führerschein fahren? Ab welchem Alter darf man Moped fahren? Und wie hoch sind die Kosten für einen Mopedführerschein, wenn denn einer benötigt wird? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Mopedführerschein wissen müssen.

Was versteht man unter einem Moped?

Sie wollen künftig motorisiert unterwegs sein? Vielleicht haben Sie sogar schon ein Bild im Kopf, wie die Maschine aussehen soll. Aber erstmal der Reihe nach. Was ist überhaupt ein Moped?

Wie der Wortlaut vermuten lässt, handelt es sich beim Moped um ein motorbetriebenes Fahrzeug mit Pedalen zum Starten und zum Bremsen. Ein Moped weist üblicherweise einen Hubraum von maximal 50 ccm und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h auf und zählt damit zu den Kleinkrafträdern. Im Gegensatz zum Moped hat ein Roller (Scooter) zwischen Lenker und Sattel ein Bodentrittblech mit freiem Durchstieg. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Moped“ und „Roller“ aber oft synonym verwendet.

Davon zu unterscheiden ist wiederum das Mofa. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das bauartbedingt maximal 25 km/h schnell fahren kann.

Moped fahren ohne Führerschein: In Deutschland nicht erlaubt

Schlechte Nachrichten, für alle, die am liebsten sofort losfahren wollen. Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S.

Mit dem AM-Führerschein dürfen Sie außerdem auch Trikes und Quads fahren.

Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?

Muss zum Moped-Fahren also immer eine neue Fahrerlaubnis erlangt werden? Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.

Moped: Führerschein ab welchem Alter?

Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst.

In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.

Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.

In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.

Seit dem 28.07.2021 ist die Neuregelung zur bundesweiten Absenkung des Mindestalters bei Klasse AM bundesweit gesetzlich verankert.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Die Fahrerlaubnis war zunächst nur in den Bundesländern gültig, in denen der Moped-Führerschein ab 15 erlaubt war. Hattest du deinen Führerschein also in Hessen gemacht und fuhrst mit deinem Moped nach oder durch Niedersachsen, begingst du eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Unter die Führerscheinklasse AM fallen drei Arten von Fahrzeugen:

  • Roller bzw. Mopeds (Kleinkraftrad mit 2 Rädern) mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei Verbrennungsmotoren gilt außerdem maximal 50 ccm³ Hubraum, andere Antriebsarten wie Elektromotoren sind möglich.
  • Für Kleinkraftfahrzeuge mit drei Rädern gelten folgende Maximalwerte: Geschwindigkeit 45 km/h, Leistung 4 kW, Leermasse 270 kg, Hubraum bei Benzinmotor 50 ccm³, Hubraum bei Dieselmotor 500 ccm³ (andere Antriebsarten sind möglich)
  • Quads mit maximal 4 kW oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 6 kW.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Wie hoch sind die Kosten für den Mopedführerschein?

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.

Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.

Wer Moped fahren möchte, der muss sich auf Kosten im mittleren dreistelligen Bereich einstellen. Einen genauen Preis zu nennen, ist nicht möglich, da es in Bezug auf die Region, die Fahrschule und die Erfahrungen des Fahrschülers Unterschiede gibt.

Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Bei der Fahrschule wird eine Anmeldegebühr von 70 bis 150 Euro fällig. Für eine Übungsfahrt werden zwischen 30 und 48 Euro veranschlagt. Gegebenenfalls kommen auch noch Kosten für das Übungsmaterial auf. Um die Prüfung abzulegen, muss ein Sehtest absolviert werden, der bei 6 bis 9 Euro liegt. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht - dieser kostet zwischen 15 und 30 Euro. Für die theoretische Prüfung fallen Kosten von etwa 60 Euro plus TÜV-Gebühr von rund 22 Euro an.

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Um die Prüfung abzulegen, muss ein Sehtest absolviert werden, der bei 6 bis 9 Euro liegt. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht - dieser kostet zwischen 15 und 30 Euro. Für die theoretische Prüfung fallen Kosten von etwa 60 Euro plus TÜV-Gebühr von rund 22 Euro an.

Hier eine Übersicht der ungefähren Kosten:

Posten Ungefähre Kosten
Theoretische Prüfung ca. 60 € + TÜV-Gebühr (ca. 22 €)
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 €
Sehtest 6 - 9 €
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 €
Übungsfahrt 30 - 48 €

Theorie und Praxis

Wer einen Roller-Führerschein haben möchte, der muss zunächst eine Fahrschule besuchen. Verpflichtend sind 14 Theoriestunden zu jeweils 90 Minuten. Praxisstunden sind nicht fest geregelt. Die meisten Fahrschulen setzen eine halbstündige Übungsfahrt an, je nach Geschick des Fahrschülers können allerdings auch weitere Fahrten anfallen.

Bei der theoretischen Prüfung müssen 30 Fragen beantwortet werden, wobei maximal zehn Fehlerpunkte anfallen dürfen, um erfolgreich zu bestehen.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Alternative: Klasse A1 / Mofa-Führerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Für Inhaber eines alten Führerscheins

Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.

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