Ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Motorrad mitfahren?

Viele Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten nehmen gerne Kinder als Motorrad-Beifahrer mit auf ihre Touren. Eine Fahrt mit dem Motorrad ist für viele Kinder ein unvergessliches Highlight, von dem sie noch lange schwärmen werden. Doch häufig liegt die Teilnahme am Fahrschulunterricht schon lange zurück, weshalb so mancher Biker nicht mehr weiß, ob und unter welchen Bedingungen er ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf. Dabei ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen, denn die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist im Vergleich zur Fahrt mit dem Auto an vollkommen andere Risiken gekoppelt.

Um gerade auf kürzeren Strecken schnell von A nach B zu gelangen, können Motorroller eine gute Alternative zum Auto sein. Zudem geht die Fahrt mit den kleinen Flitzern nicht selten mit einem hohen Fahrspaß einher, der auch Kinder schnell fasziniert.

Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen

Wie ein Studium von Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zeigt, schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Krafträdern vor. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt kein Mindestalter für Motorradbeifahrer an. Alle relevanten Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Stattdessen ist die körperliche Reife entscheidend.

Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss bestimmte körperliche Anforderungen erfüllen, um eine gute Sitzposition einnehmen, die Fußrasten erreichen und sich festhalten zu können. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen. Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Im Allgemeinen gilt, dass Kinder diese Anforderungen ungefähr ab dem fortgeschrittenen Grundschulalter bzw. ab einem Alter von ca. acht Jahren erfüllen. In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen.

So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor. Für Kinder unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. Speziell beim Fahren mit Kindern ist zu beachten, dass Fußrasten und gegebenenfalls vorhandene Haltegriffe gut erreichbar sind.

Für kleinere Kinder gibt es Kinder-Soziussitze, die gelegentlich auch als Kindersitze für Motorräder bezeichnet werden. Für kleine Kinder gibt es zudem spezielle Kindersitze. Sie haben eine Rückenlehne für eine bessere Stabilisation. Erreicht das Kind mit seinen Füßen noch nicht die Fußstützen, kann man sich notfalls mit einem Kinder-Soziussitz behelfen.

Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen können und sich selbstständig festhalten können muss.

Sicherheitsvorkehrungen

Nicht zuletzt gilt auch für den Beifahrer auf dem Motorrad: Sicherheit ist oberste Priorität! Für die Personenbeförderung mit Krafträdern gelten allerdings nicht nur Anforderungen an das Gefährt. Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Auch Kinder dürfen nur hinter dem Fahrer sitzen und müssen ebenfalls über einen Helm und die passende Motorradkleidung im Miniformat verfügen.

So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene. Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser. Die Nackenmuskulatur ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Erwachsenenhelm könnte Schmerzen verursachen oder im Falle eines Unfalls verrutschen und seine Schutzwirkung verlieren. Das Kind sollte Visier und Verschluss eigenständig öffnen können, dies üben Eltern und Kind am besten direkt beim Kauf. Ein Fahrradhelm genügt übrigens nicht, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

  • Motorrad-Kindersitz benötigt Fußstützen und Festhaltemöglichkeit
  • Körperliche und geistige Reife des Kindes ist entscheidend

Vorbereitung und Verhalten während der Fahrt

Es genügt nicht, das Kind einfach auf das Motorrad zu setzen und ein paar Übungsrunden zu machen, um anschließend loszufahren. Kinder benötigen eine detaillierte Einweisung, damit sicheres Fahren möglich ist. Entscheidend hierbei: Sie sollten mehrfach Feedback vom Kind einholen, um zu überprüfen, ob es mit der Situation zurechtkommt. Ergänzend gilt es, einen Kommunikationsweg zu finden.

Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte. Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann. Verschiedene Hersteller bieten Kommunikationssysteme für Motorradhelme an, die für eine Fahrt mit Kindern nützlich sein können.

Während Absprachen mit einem Teenager oder erwachsenen Sozius leichter zu treffen sind, muss ein Kind auf eine besondere Art und Weise über die Verhaltensweisen als Beifahrer informiert werden. Kinder sitzen als Beifahrer auf der Motorradtour hinter dem Fahrer. Richtige Vorbereitung: Alle technischen und mechanischen Sicherheitsvorkehrungen sollten getroffen werden.

Meist sind Motorradfahrer auf ihren Maschinen alleine unterwegs. Mit einem Motorrad-Beifahrer ändert sich das Fahrverhalten mit dem Bike wesentlich - setzen Sie sich deshalb zuvor mit den entsprechenden Anpassungen von Bremsen, Reifendruck und Dämpfung auseinander. Wie auch beim Pkw verändert sich das Fahrverhalten eines Motorrads unter größerer Last. Doch nicht nur der Bremsweg wird länger, auch das generelle Fahrgefühl ist ein anderes.

Aufgrund ihrer Körpergröße und Stärke fällt es Kindern deutlich schwieriger, mit den auf sie einwirkenden Kräften beim Motorradfahren zurechtzukommen. Vor allem beim Beschleunigen und Bremsen müssen sie im Vergleich viel stärker mitarbeiten. Entsprechend ist die Fahrweise anzupassen, das heißt, Sie sollten vorsichtiger beschleunigen und verzögern.

Bußgelder

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen.

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

Fahrverhalten mit Sozius

Mit einem Sozius zu fahren ist auf einem Zweirad eine größere Umstellung, da Balance hier eine gänzlich andere Rolle spielt als bei einem Auto. Allein das beliebte „in-die-Kurve-legen“ muss mit dem Soziusfahrer auf dem Motorrad geübt werden. Wer auf dem Motorrad oder Moped mitfährt, wird als Sozius bzw. Sozia bezeichnet.

Ein Beifahrersitz, zwei Fußstützen und entsprechende Haltegriffe sind ein Muss. Ohne die passende Schutzkleidung sollte Ihr Soziusfahrer keinesfalls aufsteigen. Da beim Motorradfahren die Balance die Hauptrolle spielt, sollten Fahrer und Sozius sich gut aufeinander einstimmen und auf dem Bike eine Einheit bilden. Konkret heißt das: Absprachen über die Kommunikation und Fahrweise sind im Vorhinein zu treffen.

In der Regel sitzen Sie als Sozius sehr nah am Fahrer und legen die Arme um dessen Hüfte bzw. Taille. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten können Sie sich durchaus an den hinteren Haltegriffen festhalten, um für kurze Zeit die Sitzposition zu verändern. In den Kurven bewegen Sie sich bestenfalls mit dem Fahrer mit - das geht am leichtesten, wenn Sie mit dem Kopf über die kurveninnere Seite des Fahrers schauen. Ihre Füße stehen während der gesamten Fahrt auf den Fußstützen und Ihre Knie liegen am Motorrad an.

Überraschen Sie den Fahrer deshalb nicht mit plötzlichen Bewegungen oder einer ruckartigen Gewichtsverlagerung. Sie verändern als Motorrad-Beifahrer das Fahrverhalten bereits mit Ihrem bloßen Gewicht maßgeblich, plötzliche Bewegungen bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr.

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