Ab Wann Darf Man Moped Fahren? Alles, Was Du Wissen Musst

Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen.

Mopedfahren mit 15: Was bedeutet das?

Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Dieser war erfolgreich. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten. Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß.

Die Verantwortung, die mit der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht, ist den Jugendlichen bewusst, so die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt. "Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Roller-Führerschein mit 15 gemacht", sagte Martin Dullig, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Kritische Betrachtung des Mopedführerscheins mit 15

Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch.

Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt. Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild.

Entscheidung liegt bei den Eltern

Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten.

Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an.

Nicht zuletzt sammeln die Jugendlichen praktische Erfahrungen im Straßenverkehr. Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen.

Die Führerscheinklasse AM: Was darf man fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt.

Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden.

Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.

Zulassung und Steuern

Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.

Mofa fahren ab 15

In allen Bundesländern ist es ab 15 Jahren erlaubt, ein Mofa zu fahren, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Es handelt sich dabei um einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Bußgelder

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Verstoß Strafe
Fahren ohne Fahrerlaubnis Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
Fahren ohne Helm (Mofa) 15 Euro Verwarngeld

Versicherung und Kennzeichen

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Weitere Führerscheinklassen

Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:

  • Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
  • Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
  • ... oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS

Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).

Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.

Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16.

Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.

Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
  • Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS

Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).

Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.

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