Der Weg zum Motorradführerschein ist klar geregelt und hängt von unterschiedlichen Führerscheinklassen ab. Allerdings schreibt § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) je nach gewünschtem Führerschein ein bestimmtes Alter vor, welches mindestens dafür erreicht sein muss.
Mindestalter und Führerscheinklassen
Das vorgeschriebene Mindestalter richtet sich nach der gewünschten Führerscheinklasse. Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Klassen und die zugehörigen Altersbestimmungen:
- Klasse AM: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist vorgeschrieben.
- Klasse A1: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
- Klasse A2: Hier ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
- Klasse A (Direkteinstieg): Das Mindestalter beträgt 24 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Klasse A auch schon mit 20 Jahren erworben werden.
Klasse AM: Ab 15 Jahren
In Deutschland dürfen Jugendliche ab 15 Jahren Fahrzeuge der Klasse AM fahren, die auf maximal 45 km/h beschleunigen können. Dazu zählen Mopeds sowie andere Krafträder mit zwei oder drei Rädern, deren Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter groß ist.
Klasse A1: Ab 16 Jahren
Mit dem Mindestalter von 16 Jahren jedoch kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.
Klasse A2: Ab 18 Jahren
Das Fahren von Motorrädern mit weniger als 48 PS ist ab 18 Jahren erlaubt. Hierfür wird die Führerscheinklasse A2 benötigt. Wer diesen Führerschein erwirbt, darf auch Fahrzeuge der Klassen AM und A1 fahren.
Klasse A: Ab 24 Jahren
Für die Führerscheinklasse A ist beim Direkteinstieg (also ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2) ein Mindestalter von 24 Jahren festgelegt, wenn es sich um Kfz mit mehr als 50 ccm oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h handelt. Das Mindestalter für den Führerschein kann sinken, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren bereits existiert und als Beleg vorliegt. Unter dieser Voraussetzung liegt das Alter bei mindestens 20 Jahren. Die Nachweise müssen allerdings erbracht werden. Ein Führerschein der Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge legt ein Mindestalter von 21 Jahren fest.
Der 125ccm-Führerschein (A1)
Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196. Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt.
Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre
- Keine vorherige Fahrerlaubnis notwendig
Theoretische und Praktische Ausbildung
Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung.
Prüfungen
Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein.
Kosten für den A1-Führerschein
Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro.
Die Erweiterung B196
Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen.
Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern.
Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Gültigkeit der Motorradführerscheine
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Tabelle der Führerscheinklassen und Mindestalter
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Beschränkungen |
|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 ccm |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder bis 35 kW |
| A (Direkteinstieg) | 24 Jahre | Keine Beschränkungen |
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