Elektrotretroller erfreuen sich großer Beliebtheit, besonders bei Jugendlichen, die eine unabhängige und spontane Fortbewegungsmöglichkeit suchen. Doch welche Regeln gelten für das Fahren von E-Scootern, insbesondere in Bezug auf das Alter?
Allgemeine Regeln für E-Scooter in Europa
Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
Deutschland: Regeln und Bestimmungen
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Mindestalter
Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern in Deutschland beträgt 14 Jahre.
Führerschein
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt.
Helmpflicht
Es besteht keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller, aber das Tragen eines Helms ist empfehlenswert.
Wo darf man fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Promillegrenze
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Versicherung
Der E-Scooter ist versicherungspflichtig. Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt.
Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen Bußgelder:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Regelungen in anderen europäischen Ländern
Die Regelungen für E-Scooter variieren in den einzelnen europäischen Ländern. Hier ein kurzer Überblick:
Belgien
- Mindestalter: 16 Jahre
- Helmpflicht: Keine (aber empfohlen)
- Wo darf man fahren? Radweg, Straße (wenn kein Radweg vorhanden)
Bulgarien
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
- Promillegrenze: 0,5 ‰
Dänemark
- Mindestalter: 15 Jahre
- Helmpflicht: Ja
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Promillegrenze: 0,5 ‰
Finnland
- Kein Mindestalter gesetzlich vorgeschrieben (15 Jahre wird aber diskutiert)
- Helmpflicht: Keine (aber empfohlen)
- Promillegrenze: Keine gesetzlich festgelegt
Frankreich
- Mindestalter: 14 Jahre
- Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (aber empfohlen)
- Promillegrenze: 0,5 ‰
Geplante Neuregelungen in Deutschland
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.
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