Wer Motorradfahren will, braucht einen Motorradführerschein. Es gibt verschiedene Motorrad-Führerscheinklassen, mit denen man den Schritt zum Motorradfahrer machen kann. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein.
In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Motorrad-Führerscheinklassen, also den Krafträdern zugeordnet und sind unbefristet gültig. Die kleinste Klasse zum Führen von Krafträdern ist der Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Roller-Führerschein. Die höchste Klasse ist die Führerscheinklasse A, mit der du alle Motorräder ohne Einschränkung fahren darfst. Für alle Motorrad-Führerscheinklassen muss sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung abgelegt werden.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen im Überblick
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen. |
Ab wann darf man Motorrad fahren?
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 16 Jahre. Seit 2021 gilt deutschlandweit die Regelung, dass man bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein erwerben kann. Zu beachten ist beim Erwerb des Führerscheins der Klasse AM mit 15 Jahren lediglich, dass dieser nur in Deutschland gültig ist. Fahrten ins Ausland sind erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Hier erreicht der Führerschein seine volle Gültigkeit. Beim Erwerb des Rollerführerscheins mit 15 Jahren wird in den Führerschein die Schlüsselziffer 195 eingetragen. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (Stufenführerschein). Voraussetzung für den Direkteinstieg zum Motorradfahren ohne Beschränkungen gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Für dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. |
Der Weg zum Motorradführerschein
Alle Motorrad-Führerscheinklassen beinhalten eine zweiteilige Ausbildung aus Theorie und Praxis. Als nächsten Schritt solltest du dich nun auf die Suche nach der richtigen Fahrschule machen. Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend für einen erfolgreichen Motorradführerschein und für den Spaß am Motorradfahren bereits während der Ausbildung.
Die Führerscheinklasse AM: Der Rollerführerschein
In Deutschland ist der erste Zweirad-Führerschein ab 15 Jahren für Kleinkrafträder (Mofa und Roller) möglich. Seit 2021 gilt deutschlandweit die Regelung, dass man bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein erwerben kann, das entspricht dem Führerschein der Klasse AM. Der AM Führerschein ist der kleinste der Motorrad-Führerscheinklassen.
Zur Motorrad-Führerscheinklasse AM zählen verschiedene Fahrzeugtypen. Der Klassiker darunter ist der Motorroller. Das Mindestalter von 16 Jahren für den Führerschein der Klasse AM war bis zum Jahr 2020, abhängig vom Bundesland.
Für diese Führerscheinklasse gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Führerschein-Ausbildung für den Rollerführerschein Klasse AM ist zweiteilig. Du musst also auch für diesen Führerschein eine theoretische und praktische Ausbildung machen. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff speziell zum führen von Zweirädern.
Wenn du noch nicht weißt, ob du später ein großes Motorrad fahren willst, kann der Rollerführerschein den Traum vom Motorradfahren auch erst entfachen.
Die Führerscheinklasse A1: Der 125 ccm-Führerschein
Die Führerscheinklasse A1 ist der kleinste der Motorradführerscheine. Mit dem A1 Führerschein kannst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg betragen. Der 125 ccm-Führerschein ist Dein Einstieg in die Motorradwelt. Die Führerscheinklasse AM ist im Führerschein der Klasse A1 enthalten. Damit hast du eine größere Auswahl an Fahrzeugen, die du mit diesem Führerschein fahren darfst.
Die Ausbildung besteht aus 16 Theoriestunden á 90 Minuten, 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und vier Einheiten sind spezielle Motorrad-Theorie. Im Anschluss folgt die Theorieprüfung. Der Praxisunterricht besteht aus 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die sich aus 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten zusammensetzen.
Zusätzlich wirst Du Übungsstunden brauchen, um dich ausreichend auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Mit dem 125er-Führerschein basierend auf der Führerscheinklasse A1 kannst du früh Erfahrungen mit dem Motorradfahren sammeln und bereits nach zwei Jahren in mit einer verkürzten praktischen Prüfung von 40 Minuten in die nächsthöhere Klasse A2 aufsteigen. Eine erneute Theorieprüfung musst du nicht ablegen.
Die Führerscheinklasse A2
Mit 18 Jahren hast du die Wahl zwischen dem Autoführerschein (Klasse B) und der Führerscheinklasse A2 für Motorräder. Mit dem A2 Führerschein darfst Du Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW) fahren, wobei die ursprüngliche Leistung der gedrosselten Maschine nicht mehr als 70 kW betragen darf.
Die Ausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A2 setzt sich zusammen wie der Führerschein der Klasse A1 (siehe oben). Mit bestandener Prüfung hast du zunächst zwei Jahre Probezeit und kannst im Anschluss deinen Führerschein von A2 auf A erweitern. Hierfür musst du eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren.
Um dich bestens auf die Führerscheinprüfung, auch beim Aufbau-Führerschein, vorzubereiten, kann es sinnvoll sein einige Übungsstunden zu nehmen.
Die Führerscheinklasse A: Der offene Motorradführerschein
Mit der Motorrad-Führerscheinklasse A darfst Du nach bestandener Prüfung alle Motorräder fahren. Die Führerscheinklasse A ist der größte der Motorradführerscheine, weshalb häufig vom “offenen Motorradführerschein” gesprochen wird. Voraussetzung für den Direkteinstieg zum Motorradfahren ohne Beschränkungen gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Für dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Mit dem Führerschein der Klasse A, darfst du alle Motorräder fahren, ohne Drosselung oder andere Einschränkungen. Abhängig vom Mindestalter und dem Fahrzeugtyp, den du fahren möchtest, entscheidest du über deinen Weg zum Motorradführerschein. Auch wenn du heute noch nicht den offenen Führerschein machen kannst, kannst du später jederzeit auf deine Erfahrungen zurückgreifen, die Du mit deinem ersten Roller oder Motorrad gesammelt hast.
Weitere Möglichkeiten: B196 und Stufenführerschein
Die Erweiterung B196: Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren
Am 20. Dezember 2019 stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung.
Beim Führerschein der Klasse B196 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus - verzichtet aber auf eine Prüfung.
Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land. Nachteil: Ein Aufstieg in höhere Klassen ist, anders als beim A1 Führerschein, nicht ohne weiteres möglich. Um ein Motorrad mit mehr Leistung fahren zu dürfen, muss man einen neuen Führerschein erwerben.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Kosten und Gültigkeit des Motorradführerscheins
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
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