In Deutschland existieren insgesamt 16 Führerscheinklassen, welche die verschiedenen Fahrzeugarten in Kategorien unterteilen. Je nachdem, um welche Art von Kfz es geht, wird dies mit einem anderen Buchstaben kenntlich gemacht (z. B. A, B, C). Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse sie erwerben möchten, müssen Anwärter gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem ein bestimmtes Mindestalter.
Mindestalter für Motorradführerscheine
Hier gibt es ganz verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die alle ein unterschiedliches Mindestalter vorgeben. Für den großen A-Motorradführerschein müssen Sie 24 Jahre alt sein. Ja, der AM-Schein für einen Motorroller kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Das Mindestalter von 16 Jahren gilt für den A1, auf den Sie die anderen A-Klassen aufbauen können. § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält die Vorschriften dazu fest, welches Mindestalter bei welchem Führerschein maßgeblich ist. Außerdem definiert der genannte Paragraph spezielle Auflagen, die teilweise ebenfalls Beachtung finden müssen.
Die verschiedenen Führerscheinklassen im Überblick:
- Klasse AM: Ab 15 Jahren
- Klasse A1: Ab 16 Jahren
- Klasse A2: Ab 18 Jahren
- Klasse A: Ab 24 Jahren (Direkteinstieg) oder ab 20 Jahren (mit Vorbesitz der Klasse A2 seit mind. 2 Jahren)
Davon träumen alle Teenies: endlich den Führerschein zu machen. Deutschland: Der Erwerb des Führerscheins ist ab 17 Jahren möglich. Bis zum 18. Geburtstag ist Autofahren nur mit einer Begleitperson erlaubt, die älter als 30 Jahre ist. Diese muss seit 5 Jahren einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Die Motorradführerschein-Klassen: Was darfst du in welchem Alter fahren?
Bestimmt weißt du längst, dass Motorrad nicht gleich Motorrad ist. Manche sind schneller, andere sind schicker - von den vielen verschiedenen Bauarten ganz zu schweigen. Für deinen Motorradführerschein ist aber erstmal nur wichtig, was sie unter der Haube haben. Oder vielmehr unter der Sitzbank. Wir verraten dir, welche Motorradklassen und Führerscheinklassen es gibt und was du und deine Eltern wissen solltet.
Detaillierte Übersicht der Motorradführerscheinklassen:
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen. |
Ab wann darf man Motorrad fahren?
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 16 Jahre |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre (bzw. 20 Jahre mit Vorbesitz A2 seit mind. 2 Jahren) |
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Der AM-Führerschein für Kleinkrafträder
Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Kleinkrafträder sind alle die Fahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben maximal 50 ccm Hubraum
- Sie haben maximal 4 kW Leistung, also ca. 5,4 PS
- Sie fahren maximal 45 km/h schnell.
Besonders cool: Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos.
Ab 15 darfst du mit deinem eigenen Roller unterwegs sein.
Tschö Elterntaxi: Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.
Der AM-Führerschein ist der erste richtige Führerschein, den du machen kannst. Und dafür geht’s natürlich auf in die Fahrschule.
Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
Der A1-Führerschein für kleine Motorräder
Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:
- Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
- Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
- … oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS
- Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).
Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.
Natürlich darfst du der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.
Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16.
Wie auch beim AM-Führerschein, gilt auch bei der A1-Klasse: Ab in die Fahrschule! Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren.
Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.
Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:
- 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Einzelstunden auf der Autobahn
- 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.
Der A2-Führerschein: der nächste Schritt zum „großen“ Motorradführerschein
Bestimmt hast du schon gemerkt: Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.
Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:
- Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
- Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
- Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).
Eine Begrenzung beim Hubraum gibt es nicht mehr. Wie auch bei der A1-Klasse gibt es außerdem keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deines Bikes mehr - wie schnell du fahren kannst, hängt schlicht von deinem Motorrad ab. Die meisten Motorräder mit den Eigenschaften eines A2-Bikes fahren bis zu 170 km/h schnell.
Auch mit dem Führerschein A2 darfst du wieder alle Motorräder untergeordneter Klassen fahren - also AM- und A1-Klassen.
Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
Good News für alle, die schon den A1-Führerschein haben: Wenn du den Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.
Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.
Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.
Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:
Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:
- 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
- 2 Einzelstunden auf Autobahnen
- 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.
Die Königsklasse: Der A-Führerschein
Fanfaren und jubelnde Chöre! Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.
Mindestalter und Voraussetzungen: So bekommst du die Führerscheinklasse A
Achtung, jetzt wird’s ein bisschen kompliziert. Denn die Voraussetzungen für den A-Führerschein unterscheiden sich stark, je nach individuellen Voraussetzungen. Am besten, du suchst dir direkt das Szenario heraus, das auf dich zutrifft - dann musst du dich nicht durch alle Eventualitäten wühlen.
Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.
Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:
- Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
- Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
- Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
- So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.
Du merkst also: Beim Motorradfahren ist Erfahrung superwichtig. Wenn du schon früh davon träumst, mal mit dem Bike unterwegs zu sein, fängst du deswegen am besten schon so früh wie möglich an - mit der Klasse, die in deinem Alter erlaubt ist.
Die B196 Erweiterung
Sie haben schon immer von der Freiheit auf zwei Rädern geträumt, aber der herkömmliche Motorradführerschein schien immer außer Reichweite? Dann ist die B196 Erweiterung genau das Richtige für Sie!
Mit dem B196 Führerschein ist es möglich, Leichtkrafträder zu fahren, während der herkömmliche Motorradführerschein den Zugang zu Motorrädern verschiedener Leistungsklassen ermöglicht.
Insbesondere für Inhaber eines B Führerscheins eröffnet der B196 Führerschein die Möglichkeit, das Motorradfahren zu erleben, ohne eine vollständige Motorradausbildung absolvieren zu müssen. Mit dem B196 Führerschein dürfen Fahrzeuge der Klasse A1 gefahren werden, die eine Motorleistung von maximal 125 Kubik Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) haben.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
Übungsfahrten (z. B. Theorieprüfung (z. B. Gesamt: ca. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Gültigkeit der Motorradführerscheine
Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken.
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
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