Ab wann darf man E-Roller fahren?

E-Scooter sind eine attraktive Fortbewegungsmöglichkeit, besonders für Jugendliche. Doch ab welchem Alter ist das Fahren erlaubt, und welche Regeln sind zu beachten?

Mindestalter und Führerschein

Auch Jugendliche dürfen E-Scooter fahren: Ab 14 Jahren dürfen die regulär zulassungsfähigen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h genutzt werden. Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt.

Allerdings verhält es sich bei Leihrollern etwas anders: Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit. Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Rollers fällig wird.

Regeln und Vorschriften in Deutschland

Im Prinzip braucht es nicht viel, um E-Scooter zu fahren: Sie benötigen keinen Führerschein und eine Helmpflicht gibt es auch nicht. Wir empfehlen Ihnen dennoch, einen Helm zu tragen oder Ihr Kind dazu anzuhalten.

An Ihrem Roller müssen Sie eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsplakette nachweisen. Die Zulassung für solche Elektroroller erhalten Sie bis zu einer Höchstleistung von 500 Watt. Um Ihr Kind nicht zu überfordern, empfehlen Experten jedoch eine Höchstleistung von 150 Watt.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

Promillegrenze

Wie auch bei anderen Fahrzeugen gilt bei Fahrten mit dem E-Scooter die 0,5-Promille-Grenze. Die Ausnahme: Wer jünger als 21 Jahre ist oder sich in der Führerschein-Probezeit befindet, muss komplett nüchtern unterwegs sein - also mit 0,0 Promille.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Weitere Regeln

  • Ein E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen.
  • Mit zwei oder mehr Rollern nebeneinander zu fahren, ist nicht gestattet.
  • Bei Fahrten mit dem E-Scooter gilt für Sie die Fahrradampel. Ist keine Fahrradampel vorhanden, müssen Sie die für den fließenden Verkehr geltende Ampel beachten.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen.

Hier eine Übersicht über einige Bußgelder:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

E-Scooter-Regeln in Europa

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
  • Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

Beispiele für Regelungen in europäischen Ländern

  • Belgien: Mindestalter 16 Jahre, Helmpflicht wird empfohlen.
  • Bulgarien: Helmpflicht für Personen unter 18 Jahren, Promillegrenze 0,5 ‰.
  • Dänemark: Mindestalter 15 Jahre, Helmpflicht.
  • Finnland: Keine gesetzliche Altersgrenze, aber eine Altersgrenze von 15 Jahren wird diskutiert.
  • Frankreich: Mindestalter 14 Jahre, Helmpflicht wird empfohlen.

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