Abbiegeassistenten für Lkw: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer

Zusammenstöße zwischen Nutzfahrzeugen und Fahrradfahrern gehören zu den folgenschwersten Unfällen, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Immer wieder kommt es vor, dass Fahrer ein Fahrrad beim Rechtsabbiegen übersehen. Das liegt häufig nicht einmal an fehlender Achtsamkeit, sondern daran, dass sich der Fahrradfahrer oder auch ein Fußgänger in dieser Situation gerade im toten Winkel befindet.

Rund 60 Prozent aller schweren Lkw-Fahrrad-Unfälle könnten durch Abbiegeassistenzsysteme vermieden werden, so hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) auf Basis ihrer Unfalldatenbank errechnet. Ein Abbiegeassistent kann solche Unfälle verhindern.

Wie funktionieren Abbiegeassistenten?

Durch spezielle Sensoren erkennt der Assistent, ob sich z. B. Fahrradfahrer im toten Winkel befinden und warnt den Fahrer, ehe dieser abbiegt. Neben einem Warnsignal kann er auch abbremsen, ehe es zum Unfall kommt.

Ein elektronischer Abbiegeassistent warnt den Fahrer in so einem Fall durch ein akustisches oder optisches Signal. Sofern dieser nicht entsprechend reagiert, kann der Assistent mitunter selbständig eine Bremsung einleiten, indem er ein Notfallsignal an die Bremse sendet.

Grundsätzlich hat jeder Abbiegeassistent die gleiche Funktion, aber nicht zwingend die gleiche Funktionsweise. Ist ein KMS verbaut, nutzt dieses in der Regel eine Weitwinkelkamera, die vorne rechts am Lkw angebracht wird. Sie beobachtet den gesamten rechten toten Winkel, der andernfalls nicht eingesehen werden kann. Das optische Signal wird in der Regel über eine LED-Anzeige im Fahrerhaus ausgegeben. Es kann an ein akustisches Signal gekoppelt sein.

Abbiegesysteme müssen nicht zwingend mit einer Kamera ausgestattet sein. Eine solche ist allerdings nötig, wenn der Assistent berechnen soll, ob eine Kollision durch einen heranfahrenden Radfahrer droht. Arbeitet das Gerät nur mit Sensoren, kann lediglich signalisiert werden, dass sich ein Radfahrer im toten Winkel befindet.

Technische Ansätze von Abbiegeassistenten

  • Ultraschallbasis: Erfasst Radfahrer und Fußgänger in der Umgebung eines Lkw über Ultraschall.
  • Radarsysteme: Können zwischen statischen und bewegten Objekten unterscheiden.
  • Kamera-Software-Systeme: Ermöglichen das Erkennen von Radfahrern oder Fußgängern auch in zweiter Reihe.

Gesetzliche Vorschriften und Förderungen

Aktuell sind Abbiegeassistenzsysteme noch freiwillig zu verbauen. Das soll sich allerdings bald ändern: Der Abbiegeassistent für Lkw soll per Gesetz verpflichtend werden. Das wurde in Brüssel entschieden und gilt dementsprechend bald EU-weit. Ab 2022 soll ein Abbiegeassistent in jedem Bus und Lkw eines neuen Fahrzeugtyps verbaut werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Bundesminister Andreas Scheuer will die Nachrüstung der Lkw, die bereits auf den Straßen unterwegs sind, indes beschleunigen. Hierfür wurde im Jahr 2018 die sogenannte Aktion Abbiegeassistent ins Leben gerufen. Hierfür steht ab 2019 bundesweit ein jährliches Budget von fünf Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm wird eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Ein Abbiegeassistent für Lkw bringt Kosten in der Anschaffung mit sich, die zu 80 Prozent gefördert werden können.

Achtung: Ab dem 01.07.2002 müssen Abbiegeassistenten in sogenannten Lang-LKW vorhanden sein. Fahrzeuge mit einer Länge von bis zu 25,25 m die im Straßenbetrieb unterwegs sind, sind mit den Assistenten auszurüsten.

Am 4. Mai 2020 ist das Förderprogramm "Abbiegeassistenzsysteme" des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) gestartet. Laut Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) betrifft die Förderung Nutzfahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die Unternehmer hierzulande angeschafft haben und betreiben.

Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs , die über das Förderprogramm „De-minimis" antragsberechtigt sind, können eine Förderung für Abbiegeassistenzsysteme (AAS) über die Richtlinie „De-minimis" in der Maßnahmenkategorie 1.3 beziehen. Der Antrag kann seit dem 7.

Seitdem hat sich bereits einiges getan: Im Jahr 2020 wurden 3.400 Abbiegeassistenzsysteme gefördert.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Termine und Fakten:

Datum Ereignis
Ab 01.07.2020 Abbiegeassistenten sind Pflicht für neue Lang-Lkw ab 18,75 Meter Länge in Deutschland.
Ab 2022 Abbiegeassistent-Pflicht für neue Fahrzeugtypen (Bus und Lkw) EU-weit.
Ab 2024 Abbiegeassistent-Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Bus und Lkw) EU-weit.
04. Mai 2020 Start des Förderprogramms "Abbiegeassistenzsysteme" des BAG.

Grenzen und Risiken von Abbiegeassistenten

Ein Abbiegeassistent kann durch verschiedene Umstände fehlerhaft arbeiten. So ist es etwa möglich, dass ein Radfahrer oder ein Fußgänger nicht vom System erkannt wird, wenn zwischen ihm und dem Lkw Hindernisse sind. Solche können beispielsweise parkende Fahrzeuge oder Bäume am Fahrbahnrand sein.

Andererseits kann es auch passieren, dass ein Abbiegeassistent dem Fahrer eine Gefahr signalisiert, die überhaupt nicht gegeben ist. Das ist bei manchen Systemen etwa im Falle von Ampeln, Masten, Verkehrsschildern oder Bäumen möglich. Bereits heute gibt es aber Assistenten, die statische Objekte erkennen können.

ADAC Test von Abbiegeassistenten zum Nachrüsten

Der ADAC hat neun Abbiegeassistenten verschiedener Hersteller getestet, die über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen und alle die Förder-Voraussetzungen technisch erfüllen. Im Vergleich zu einem 2019 durchgeführten Test der ersten Systeme dieser Art hat sich gezeigt: Technisch hat sich zwar einiges verbessert, aber nicht einmal die Hälfte der untersuchten Geräte arbeitet nach Ansicht des ADAC so gut und zuverlässig, dass sie einen echten Nutzen brächten.

Zudem zeigte sich, dass keiner der getesteten Assistenten einen Radfahrer zuverlässig erkennen kann, wenn sich zwischen der Radfahr- und der Lkw-Spur Hindernisse, wie etwa parkende Fahrzeuge, befinden.

Eine automatische Notbremsfunktion, die selbstständig eine Bremsung einleitet, sobald eine Kollision unvermeidbar ist, wird bei den Nachrüstsystemen nicht angeboten. Sie warnen lediglich.

Ergebnisse des ADAC Tests

Die als "mangelhaft" bewerteten Abbiegeassistenten generierten eine hohe Anzahl an Fehlwarnungen und verfügen über einen kleinen Sichtbereich, wodurch der Lkw-Fahrer häufig nicht bzw. nicht rechtzeitig gewarnt wurde. Zudem erkennen die Systeme von Rosho, Axion und Dometic Radfahrer nur, wenn sie den Lkw überholen, jedoch nicht, wenn beide nebeneinander fahren oder der Lkw den Radfahrer überholt.

ADAC Empfehlungen:

  • Die künftigen europaweiten Vorgaben (UNECE-Regelung) sollten auch Tests im realen Verkehr beinhalten, um die Häufigkeit von Fehlauslösungen zu bewerten.
  • Nicht nur für neue Lkw, auch für den Bestand sollten Regulierungen geschaffen werden.
  • Wegen des hohen Lkw-Bestands sollte die Summe der Fördermittel für nachgerüstete Abbiegeassistenten ausgeweitet werden.
  • Die technischen Anforderungen für förderfähige Lkw-Abbiegeassistenten sollten hochgesetzt werden. Nur so fließen die Fördermittel in die Systeme mit dem höchsten Unfallvermeidungspotenzial.

LUIS TURN DETECT®: Ein besonderes System

Vorreiter ist vor allem das System LUIS TURN DETECT® der Hamburger Firma LUIS Technology. LUIS Technology erhielt am 21. März 2019 die erste Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ein solches System (LUIS TURN DETECT®) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Damit ist das System der Hamburger auch als erstes Abbiegeassistenzsystem förderfähig.

Im Technikvergleich weist das System eine große Besonderheit auf. Es wird sehr hoch am Fahrzeug angebaut. Deshalb kann es auch über parkende Fahrzeuge und andere stehende Hindernisse hinwegsehen. Man kann sagen, LUIS TURN DETECT® schaut quasi aus der Vogelperspektive auf die Verkehrssituation rund um den Lkw oder Bus.

Statistisch gesehen sind bei 60 % aller Abbiegeunfälle und 70 % der in diesem Zusammenhang zu beklagenden Todesfälle Radfahrer in zweiter Reihe beteiligt. Diese Zahlen beruhen unter anderem auf Untersuchungen der Unfallversicherer.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0