Motorrad anmelden: Voraussetzungen und Ablauf

Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind.

Welche Unterlagen werden für die Motorradzulassung benötigt?

Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab. Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II. Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

Zusätzliche Dokumente für gebrauchte oder abgemeldete Motorräder

Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.

Spezialfall: Oldtimer-Motorrad ohne Papiere

Sie können, wenn Sie beispielsweise ein Oldtimer-Motorrad ohne Papiere besitzen, dieses zulassen - auch wenn es einen höheren bürokratischen Aufwand bedeutet. Grundsätzlich benötigen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II, um die Verfügungsberechtigung nachzuweisen. Fehlen diese Papiere, können Sie einen Antrag auf deren Neubeschaffung stellen. Seit 2007 ist es nicht mehr erforderlich, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einzuholen. In manchen Fällen prüft die Zulassungsbehörde jedoch selbst, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist. Zudem wird in solchen Fällen ein Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt durchgeführt, um eventuelle Rechte Dritter zu klären.

Motorradzulassung ohne Führerschein

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen. In Deutschland können Jugendliche ab 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Damit dürfen sie Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Kosten für die Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Gebührenübersicht (ungefähre Angaben):

  • Neuzulassung ABE 1 bzw. Neuzulassung ABE 2 bzw. Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): ca. 19,60 Euro (Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren)
  • Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 19,60 Euro (Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren)
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel: ca. 19,60 Euro (Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren)
  • Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel: ca. 19,60 Euro (Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren)
  • Saisonkennzeichen: ca. 19,60 Euro (Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren)

Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde. Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen.

Weitere wichtige Punkte

  • Vertretung: Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
  • Abmeldung: Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.
  • Fahrzeugidentifikationsnummer: Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
  • Saisonkennzeichen: Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen.
  • Steuerschulden: Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.
  • Fahrt zur Zulassungsstelle mit abgemeldetem Motorrad: Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.
  • Ummeldung bei Umzug: Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben. Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten.

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