Ablauf der praktischen Motorradprüfung im Detail

Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung in der Fahrschule absolvieren. In diesem Ratgeber erklären wir, wann die Praxisprüfung für den Führerschein frühestens stattfinden kann, wie lange sie in etwa dauert und wie sie normalerweise abläuft.

Voraussetzungen für die praktische Motorradprüfung

Um überhaupt für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie als Fahrschüler zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch auch, wenn Sie die gerade beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, gilt: Sie selbst sollten sich sicher im Umgang mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fühlen.

Führerscheinklassen und Motorradtypen

  • Kat. A1: Motorräder mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm sowie einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS).
  • Kat. A2: Motorräder mit einer Motorleistung bis maximal 35 kW (48 PS) und nicht mehr als 0.20 kW/kg. Eine Hubraumbeschränkung existiert in dieser Kategorie nicht - solange die maximale Leistung von 35 kW nicht überschritten wird.
  • Kat. A: Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW (48 PS). Um diesen Führerausweis zu erwerben, brauchen Sie mindestens zwei Jahre klaglose Fahrpraxis mit einem Motorrad aus der Kategorie A beschränkt (A2) - den sogenannten Direkteinstieg gibt es nicht mehr.

Ablauf der praktischen Prüfung

Ein Prüfer der DEKRA oder vom TÜV leitet die praktische Prüfung und navigiert Sie durch die Region, in der Sie leben. Die Terminvereinbarung mit DEKRA erfolgt in der Regel über die Fahrschule, welche einen Überblick über die verfügbaren Termine hat. In der Regel vereinbart Ihre Fahrschule für Sie die Termine für die praktische und theoretische Fahrprüfung.

Die praktische Prüfung fürs Motorrad (Klasse A) dauert beispielsweise insgesamt 60 Minuten, wovon 25 Minuten reine Fahrzeit sind. Für die Führerscheinklasse B dauert die Prüfung insgesamt 55 Minuten, in denen Sie Ihre Fahrkünste unter Beweis stellen sollen.

Bestandteile der Prüfung

  1. Sicherheitskontrolle: Zuvor erfolgt jedoch noch eine Sicherheitskontrolle. Hierbei überprüfen Sie unter anderem: Licht, Reifen und Bremsen.
  2. Einstellungen: Anschließend erfolgt die korrekte Einstellung von: Lenkrad, Sitz, Kopfstützen und Spiegel. Nachdem Sie Sitz, Spiegel und Lenkrad eingestellt haben, nehmen Sie auf dem Fahrersitz Platz.
  3. Technische Fragen: Zu Beginn der Prüfung kontrolliert dieser erst einmal Ihren Personalausweis und stellt Ihnen anschließend ein paar technische Fragen zum Fahrzeug. Bei diesen Fragen kann es unter anderem um die Profiltiefe oder den Luftdruck der Reifen, den Stand von Flüssigkeiten, wie z. B.
  4. Prüfungsfahrt: Danach geht die eigentliche Prüfungsfahrt los. Auf der Prüfungsstrecke wird Ihnen der Prüfer verschiedene Anweisungen geben und Ihnen Aufgaben stellen.

Grundfahraufgaben

Je nach Fahrerlaubnisklasse müssen Sie bestimmte Grundfahraufgaben meistern, die in der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind. Während der Prüfung musst du eine bestimmte Anzahl an Grundfahraufgaben machen. Die Grundfahraufgaben gehören einfach mit zur Prüfung und sind der Punkt auf dem "i".

Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen.

Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist u. a. nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann oder ihm das Kraftrad umkippt.

Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B.

Bei jeder Prüfung wählt der Prüfer sechs der oberen Grundfahraufgaben aus. Die Aufgaben 1 bis 4 musst Du durchführen.

Liste der Grundfahraufgaben

  • Nr. 1: Langsames Fahren mit Schrittgeschwindigkeit (ca.
  • Nr. 2: Gefahrenbremsung
  • Nr. 3: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, etwa 1 m bis 1,5 m nach links ausweichen und wieder auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
  • Nr. 4: Beschleunigen auf etwa 50 km/h und dann auf ca. 30 km/h abbremsen, ohne zu bremsen um etwa 1 m bis 1,5 m nach links ausweichen und wieder auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
  • Nr. 5: Slalomstrecke mit 7 Leitkegeln mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h durchfahren. Der Abstand der ersten fünf Leitkegel 9 m und der Abstand der beiden letzten Leitkegel 7 m. Die Aufgabe musst Du mindestens im 2.
  • Nr. 6: Strecke von ca.
  • Nr. 7: Mehrfach anfahren und anhalten, jeweils den linken bzw.
  • Nr. 8: Mehrfach Kreise mit einem Radius von ca. 4,5 m fahren.

Detaillierte Beschreibung einiger Grundfahraufgaben

  • Slalom mit Schrittgeschwindigkeit: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
  • Gefahrenbremsung: Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich. * Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.
  • Ausweichen ohne Abbremsen: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
  • Ausweichen mit Abbremsen: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
  • Slalom mit 30 km/h: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden. Je nach Fahrzeugtyp ist der 2. bzw. 3.
  • Stop and Go: Der Bewerber hat eine Strecke von ca. Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich.
  • Kreisfahrt: Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.

Was zum Nichtbestehen der Prüfung führt

Es gibt bestimmte Szenarien, die Sie tunlichst vermeiden sollten, da sie automatisch dazu führen, dass Sie die praktische Fahrprüfung nicht bestehen. Dies ist mitunter immer dann der Fall, wenn Ihr Fahrlehrer eingreifen muss.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Was passiert, wenn man die Prüfung nicht besteht?

Konnten Sie bei der Fahrprüfung weder praktisch noch theoretisch glänzen und sind dementsprechend durchgefallen, sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Haben Sie die praktische Prüfung nicht bestanden, können Sie diese nach zwei Wochen wiederholen. In dieser Zeit sollten Sie jedoch unbedingt weitere Fahrstunden nehmen und sich noch besser vorbereiten als beim letzten Mal, damit Sie die Prüfung beim zweiten Versuch erfolgreich meistern.

Bedenken Sie: Zwar können Sie die praktische Prüfung beliebig oft wiederholen, allerdings fallen bei jedem Versuch erneut die gesamten Prüfungsgebühren an, was langfristig extrem hohe Kosten verursacht.

Tipps für die praktische Prüfung

  • Melden Sie sich erst dann für die praktische Prüfung an, wenn Sie sich absolut sicher fühlen.
  • Seien Sie pünktlich.
  • Behalten Sie während der gesamten Fahrt die Spiegel im Blick und drehen Sie auffällig den Kopf, damit der Prüfer sieht, wenn Sie in den Spiegel schauen.
  • Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Anweisung des Prüfers richtig verstanden haben, fragen Sie nach.
  • Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie die praktische Prüfung komplett fehlerfrei hinter sich bringen.

Zweitens: Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.

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