Sicherer Abstand: Gesetzliche Regelungen beim Überholen von Radfahrern

Zu enge Überholmanöver sind für Radfahrende stressig und gefährlich. Studien belegen: Die Mehrheit der Autofahrenden unterschreitet den gesetzlichen Mindestabstand. Oft gewinnen sie dadurch nicht einmal Zeit.

Die Gefahren von zu geringem Abstand

Es beginnt mit einem Brummen, manchmal auch mit einem Aufheulen direkt hinter mir. Sofort schlägt mein Herz schneller, meine Schultern spannen sich an, meine Hände krampfen sich um die Lenkstange, ich checke noch schnell die Strecke vor mir auf Bodenunebenheiten - und dann preschen auch schon 1.500 Kilo Stahl viel zu nah an mir vorbei.

Oft genug quietschen gleich darauf Bremsen, und ich stehe Sekunden später neben demselben Auto vor einer Ampel, die schon vor dem Überholmanöver rot gezeigt hat. Das Manöver war also vollkommen unnötig, für mich aber stressig und gefährlich.

Wie also fühlt es sich an? Eine Studie des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hat ergeben, dass die Kräfte, die beim Überholen auf Radfahrende wirken, mit den Kräften einer Zugdurchfahrt auf einem Bahnsteig vergleichbar sind. Auch ohne unmittelbaren Kontakt zwischen Auto und Fahrrad sind schwere Stürze möglich. Und “touchiert” ein:e Autofaher:in in seltenen Fällen tatsächlich ein Fahrrad, sind die Unfallfolgen in der Regel schwere Verletzungen.

Fehlender Abstand ist gefährlich, fühlt sich gefährlich an und hält Menschen vom Radfahren ab. Wie eine Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt, halten Sicherheitsbedenken viele Menschen vom Radfahren ab: 42 Prozent der Befragten halten Radfahren im Straßenverkehr für zu gefährlich.

Gesetzliche Bestimmungen zum Überholabstand

Autofahrer*innen müssen in Deutschland und Österreich beim Überholen von Radfahrenden im Ort 1,5 Meter Abstand halten, außerorts von 2 Metern. In Deutschland gilt das seit 2020, in Österreich seit 2022.

Illegal war es sowieso: Autofahrer*innen müssen in Deutschland und Österreich beim Überholen von Radfahrenden im Ort 1,5 Meter Abstand halten, außerorts von 2 Metern. In Deutschland gilt das seit 2020, in Österreich seit 2022.

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht klare Vorgaben von 1,50 Meter inner- und 2,00 Meter außerorts zwischen Pkw-Außenspiegel und Lenkerende des Fahrrads.

Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten.

Ausnahmen von der Regel

Der Paragraph 5, Absatz 8 der StVO erlaubt es Radfahrern, an einer Ampel an stehenden Autos langsam am rechten Fahrbahnrand vorbeizufahren - aber nur, wenn ausreichend Platz ist. Hierbei entfällt die Mindestabstandsregelung.

An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

Warum wird der Mindestabstand nicht eingehalten?

Aber die Mehrzahl der Autofahrenden überholt viel zu knapp. Das ist nicht nur mein Eindruck, sondern durch diverse Studien belegt.

Ursache für dieses gefährliche Verhalten ist zum Teil die Unkenntnis der Autofahrenden, eine falsche Einschätzung des tatsächlichen Abstandes und eine mangelnde Einsicht. Aus Sicht des ADFC müssen neben Sensibilisierungs-Kampagnen vor allem Kontrollen regelmäßig durchgeführt werden, bis sicheres Überholen von Radfahrenden selbstverständlich ist.

Wenn ich dann mit rasendem Puls meinen Weg fortsetze, frage ich mich oft: Echt jetzt? War das nötig? Stehen Autofahrer*innen wirklich so gern an roten Ampeln herum, dass sie für ein paar Extra-Sekunden dieses Vergnügens bereit sind, gleich zwei Gesetze zu übertreten und mein Leben zu riskieren?

Manchmal dient knappes Überholen dazu, der Person am Rad Angst einzujagen, sie dafür zu „bestrafen“, dass sie „im Weg war“. Es gibt dafür einen Begriff, nämlich „Punishment Pass“, und es handelt sich um eine strafrechtlich relevante Nötigung.

Die Rolle der Behörden

Hier sind die Behörden gefragt: Sie müssen durch Kampagnen mehr Bewusstsein bei Autofahrenden schaffen; die Polizei muss durch Kontrollen klarmachen, dass Gesetze zum Schutz verletzlicher Verkehrsteilnehmer*innen mehr sind als nur schöne Worte auf geduldigem Papier.

In Hannover kontrolliert die Polizei bereits Überholmanöver. Die Beamten arbeiten mit Markierungen auf der Straße und einer Videokamera und können so feststellen, ob der Abstand zwischen Außenspiegel und Fahrradlenker zu gering war. Beamte, die ein Stück weiter auf der Straße stehen, ziehen die Verkehrsteilnehmer heraus, die dann belehrt werden und das Verwarngeld zahlen müssen. Bei einer der ersten Aktionen im Juli 2021 wurden 17 von 33 Radfahrern zu eng überholt und die Verwarngelder dementsprechend erteilt.

Die Polizeidirektion Leipzig kontrolliert die Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern nicht explizit. Auf Anfrage von MDR AKTUELL heißt es: "Derzeit sind die Kontrollen kaum gerichtsfest zu gewährleisten, da es bis heute an festen Markierungen oder Fixpunkten auf der Fahrbahn mangelt." Valide Kontrollen könnten daher nicht durchgeführt werden.

Tipps für sicheres Überholen

Und was ist der richtige Abstand? Die Daumenregel lautet: Fahren Sie zum Überholen so weit links, als wäre das da vor Ihnen ein Auto. Reicht der Platz dafür nicht aus, warten Sie, bis mehr Platz vorhanden ist.

Am nötigen Überholabstand ändert sich auch nichts, wenn die Person auf dem Rad für Ihr Gefühl zu weit mittig fährt. Das tut sie vermutlich - und zwar zu Recht -, um ausreichend Abstand zu parkenden Autos zu halten. Nur so können Radfahrende sich wirksam vor Dooring schützen, also davor, dass jemand sie zu Sturz bringt, indem er unachtsam die Tür eines parkenden Autos aufreißt.

Entsprechend ist auch auf mehrspurigen Straßen ein regelkonformes Überholen stets mit einem Fahrstreifenwechsel verbunden. Bei zweispurigen Straßen ist Überholen demnach über die Gegenfahrbahn möglich, wenn keine Fahrzeuge entgegen kommen.

Radfahrer können dort halten, wo genügend Platz ist: idealerweise vor oder hinter einem Fahrzeug. Nach Angaben der Polizeidirektion Leipzig gilt beim Anfahren dann wieder der Mindestabstand. Das bedeutet, dass etwa ein Autofahrer warten und einen neben ihm haltenden Radfahrer vorfahren lassen muss.

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Wichtig: Bei Glätte, Wind, Steigungen oder anderen Gefahrensituationen kann ein größerer Abstand erforderlich sein, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Denn in solchen Momenten können Radfahrer schnell ins Schwanken geraten.

Bußgelder bei Missachtung des Seitenabstands

Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Weitere Verstöße und Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.

Bußgelder und Strafen für falsches Überholen von Radfahrern in Deutschland

  • Bußgeld von bis zu 70 Euro: Für das Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen eines Radfahrers.
  • Bußgeld von bis zu 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg: Wenn das Überholen gefährlich ist oder den Radfahrer gefährdet.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Wenn das Leben des Radfahrers ernsthaft gefährdet wird, drohen hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Haftstrafen.
  • Bußgeld von bis zu 150 Euro: In gefährlichen Bereichen oder bei eingeschränkter Sicht, wie in Kurven oder bei Kuppen.

Was Radfahrende beachten sollten

Bis es in Berlin durchgehende getrennte Radwege an allen Hauptstraßen oder Fahrradstraßen im Nebennetz gibt, empfehlen wir:

  • Ein Rückspiegel am Lenker oder am Helm erlaubt, von hinten herannahende Kfz wahrzunehmen.
  • Nicht einschüchtern oder abdrängen lassen: Wenn die Breite der Straße dafür nicht ausreicht, dürfen Autofahrer*innen nicht überholen.
  • Defensiv, aber selbstbewusst fahren: Im Nebennetz gilt als optimale Fahrlinie die Position der rechten Autoreifen.

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