Motorradblinker: Vorschriften und Richtlinien für sichere Fahrt

Das Motorradfahren ist mehr als nur eine Fortbewegung von A nach B; es ist ein Lebensgefühl, das Freiheit und Individualität verkörpert. Eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene hat sich um das Zweirad entwickelt, und viele Liebhaber restaurieren Oldtimer, um sie wieder auf die Straße zu bringen. Doch was ist in Bezug auf die Beleuchtung am Motorrad erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu? Hier ein Überblick über die einzuhaltenden Vorschriften.

Allgemeine Beleuchtungsvorschriften für Motorräder

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen gehören:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte

Es dürfen nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und somit für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann Punkte und Bußgelder zur Folge haben.

Gesetzliche Grundlagen: StVZO und EG-Richtlinien

Maßgeblich für die Beleuchtung am Motorrad sind zwei Gesetze:

  • StVZO: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Deutschland regelt die technischen Anforderungen, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen (§ 49a bis § 54).
  • Richtlinie 93/92 EWG: Diese europäische Richtlinie harmonisiert das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas.

Bei neueren Fahrzeugen (nach 1998) gilt meist das europäische Recht. Es ist wichtig, die Regeln nicht zu vermischen und stets zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz anzuwenden ist.

Grundregeln für die Motorradbeleuchtung

Wenn Sie die Beleuchtung an Ihrem Motorrad verändern möchten, müssen Sie einige Grundregeln beachten:

  • Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente gehören zur lichttechnischen Einrichtung. Entscheidend ist das Signalbild.
  • Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.
  • Stets muss weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht verwendet werden.
  • Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.
  • Nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.

Spezifische Anforderungen an Blinker

Kennzahlen und Zulassung

Das richtige Prüfzeichen auf dem Blinkerglas und der korrekte Anbau sorgen dafür, dass es nach der Umrüstung keinen Ärger bei der Hauptuntersuchung oder mit der Polizei gibt und dass die Blinker nicht extra in die Papiere eingetragen werden müssen. Für vorn zugelassene Blinker tragen die Kennzahl 1, 1a, 1b oder 11. Für hinten zugelassene Blinker sind an der Kennzahl 2, 2a, 2b oder 12 zu erkennen. Die meisten Blinker sind für den Front- und Heckanbau geprüft, tragen also zwei Kennzahlen.

Abstand und Höhe

Ist das Motorrad nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße:

  • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm
  • Abstand der vorderen Blinker mindestens 240 mm
  • Höhe von der Fahrbahn vorn und hinten 350 bis 1200 mm

Für ältere nach deutschem Recht zugelassene Motorräder (vor 1998) gilt:

  • Abstand hinten mindestens 240 mm
  • Abstand vorn mindestens 340 mm bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer

Blinkfrequenz

Die Blinkfrequenz muss 90 Takte (±30) pro Minute betragen.

Mini-Blinker und LED-Technik

Viele Motorradfahrer haben große Teile ihrer Freizeit dafür geopfert, die Originalteile im Suppenkellenformat durch etwas Kleineres zu ersetzen. Seit 1998 gilt europäisches Zulassungsrecht, und vor allem in den letzten zehn Jahren hat sich auch in Sachen Lichttechnik eine Menge getan. Leuchtdioden dienen mittlerweile ganz selbstverständlich als Beleuchtungsmittel, ob nun in Taschenlampen oder eben im Fahrzeugbau. Riesengroße Vorteile der stromdurchflossenen Halbleiter-Bauelemente: hohe Leuchtkraft bei kleinsten Abmessungen, geringer Stromverbrauch, lange Lebensdauer und geringe Vibrationsempfindlichkeit. Zudem benötigen die Winzlinge nur geringe Kabelquerschnitte, um mit Saft versorgt zu werden. Also perfekte Bedingungen, um viel Licht aus wenig Raum zu holen.

LEDs benötigen nämlich deutlich weniger Strom als konventionelle Glühlampen. Sie arbeiten meist mit ein oder zwei Watt, (ältere) Serienblinker benötigen dagegen meist zehn, 18 oder 21 Watt. Und für genau diese höheren Wattzahlen ist natürlich auch das für die korrekte Blinkfrequenz verantwortliche Blinkrelais ausgelegt. Wird dieses nun durch die neuen Miniblinker „unterfordert“, erhöht es die Blinkfrequenz oder sorgt gleich ganz für Dauerlicht.

Um das zu vermeiden, gibt es zwei Lösungswege:

  1. Relaistausch: Gegen ein lastunabhängig arbeitendes Teil, das es bereits ab rund 13 Euro im einschlägigen Zubehörhandel gibt. Der Haken an der Sache: Der Relaistausch funktioniert meist dann nicht, wenn die Blinker eine gemeinsame Kontrolllampe haben, ein Blinkpiepser oder eine Warnblinkanlage vorhanden ist oder das Original-Relais Teil einer multifunktionalen Elektronikeinheit, also kein separates Bauteil ist - erkennbar an mehr als drei Kabelabgängen.
  2. Montage zusätzlicher Widerstände: Mit denen täuscht man dem Original-Blinkrelais eine höhere Wattzahl vor. Wie viel Ohm die verwendeten Widerstände haben müssen, hängt von der Differenz zwischen der Wattzahl der Originalblinker und der LED-Blinker ab. Einige Anbieter (u. a. Barracuda, Rizoma und Wunderlich) liefern ihre Zubehörblinker bereits komplett mit vorkonfektionierten Widerständen. Als Zubehör kosten solche Teile rund sieben Euro pro Stück.

Weitere Beleuchtungseinrichtungen

Scheinwerfer

Ein Doppel-Abblendlicht ist beim Motorrad erlaubt, wenn es eine gemeinsame Streuscheibe gibt und natürlich, wenn das Bike als Ganzes schon eine EG-Betriebserlaubnis hat. Die beiden Scheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein. Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls. Außerdem dürfen eine oder zwei Tagfahrleuchten im Einsatz sein. Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.

Ein paar Zahlen:

  • Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
  • Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
  • Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
  • Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
  • Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
  • Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.

Xenon

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

Zusammenfassung der Vorschriften

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Vorschriften für Motorradblinker zusammen:

Merkmal EG-Recht (ab 1998) Deutsches Recht (vor 1998)
Abstand hinten Mind. 180 mm Mind. 240 mm
Abstand vorn Mind. 240 mm Mind. 340 mm (100 mm zum Scheinwerfer)
Höhe 350 - 1200 mm 350 - 1200 mm
Blinkfrequenz 90 Takte (±30) pro Minute

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