Obwohl es seit der jüngsten StVO-Novelle gesetzlich geregelt ist, werden Fahrradfahrer häufig zu eng überholt. An die vorgegebenen 1,50 beziehungsweise zwei Meter hält sich nicht jeder Kraftfahrer, wie Messungen zeigen. Dabei hat der Sicherheitsabstand einen guten Grund.
Aus dem Augenwinkel nimmt der Radfahrer etwas wahr. Es kommt schnell. Und nah. Viel zu nah. Ein Auto rauscht vorbei, so eng, dass der Biker es fast berühren könnte. Platzangst breitet sich aus. Das Fahrrad gerät ins Schlingern. Sturz. Obwohl keine Berührung stattgefunden hat zwischen beiden Parteien.
Gesetzliche Grundlagen und Mindestabstände
Bis zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr waren anderthalb Meter Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern nur geltende Rechtsprechung. Nun sind 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts gesetzlich vorgeschrieben (§5, Abs. 4 StVO) - zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Gemessen wird der Abstand von der äußersten Stelle des Kraftfahrzeugs, also dem Außenspiegel, zum Ende des Lenkers. Dies gilt auch, wenn Radfahrer auf Schutzstreifen unterwegs sind - auf Radwegen und Radfahrstreifen nicht, da dort rechtlich nur vorbeigefahren und nicht überholt wird. Augenmaß für den Sicherheitsabstand ist dennoch immer angebracht.
Radler selbst sollten einen Meter Abstand zum Straßenrand oder parkenden Autos einhalten. Ein neues Verkehrszeichen kann an engen Stellen eingesetzt werden, um das Überholen von einspurigen Fahrzeugen zu verbieten.
Warum ist der Sicherheitsabstand so wichtig?
Mangelnder Sicherheitsabstand führt dazu, dass sich Radfahrer erschrecken, sie fühlen sich bedrängt, manche sogar bedroht oder sie haben Angst. Als Konsequenz drücken sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus, gefährden sich und andere. Dabei sind seitliche Abstände nicht nur beim Überholen, sondern auch zu parkenden Autos - Stichwort Dooring - und dem Fahrbahnrand oder Bordstein unerlässlich.
Kommt es zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer aufgrund zu geringen Abstands sind direkte Berührungen im Bereich des Ellbogens durch den Außenspiegel keine Seltenheit. Diese führen meist zum Sturz. Oft sind es aber Alleinunfälle, bei denen der Biker nicht berührt wird, sich jedoch erschreckt, Fahrfehler macht, strauchelt.
Physikalische Aspekte
Um die Notwendigkeit des Mindestabstands zu verstehen, sind die physikalischen Zusammenhänge essenziell: Ein Radfahrer pendelt rund um die angestrebte Linie, er befindet sich in einem labilen, dynamischen Gleichgewicht und muss dafür sorgen, dass er die Verbindungslinie aus den Radaufstandpunkten trotz der auftretenden Gewichts- und Trägheitskräfte hält. So entstehen immer leichte Schlangenlinien, Kurven und Ausgleichbewegungen. Bei seitlichen Winden muss er durch Schräglage ausgleichen.
Konkret bedeutet das: Durch das Pendeln um die gewünschte Fahrlinie brauchen Radfahrer einen breiteren Fahrspurkorridor. Dieser ist zudem abhängig von Geschwindigkeit, Geometrie des Rades, Anordnung der bewegten Massen des Gesamtsystems sowie den Befindlichkeiten und Fähigkeiten des Fahrers. Hinzu kommen Luftbewegungen oder Sog- und Druckwellen durch die überholenden Verkehrsteilnehmer - diese sind stärker, je enger und schneller überholt wird. Dafür braucht es ausreichend Verkehrsraum.
Studien und Konflikte zwischen Rad- und Autofahrern
Mit Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern haben sich bereits mehrere Studien beschäftigt. So zeigte eine aus dem Jahr 2018 im Auftrag von Ford, dass Autofahrer, die auch Rad fahren, ein besseres Situationsbewusstsein im Umgang mit Radlern haben. Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer kam 2016 zu dem Ergebnis, dass Kommunikationskonflikte die größte Gefahr darstellen. Sie ergeben sich aus einem Verhalten, das von dem anderen Verkehrsteilnehmer als aggressiv wahrgenommen wird.
So reagieren Radfahrer oft auf riskant empfundene Kfz-Fahrmanöver mit aggressivem Verhalten. Umgekehrt wurden laut einer internationalen Forschung von 2007 Radfahrer von vielen Autofahrern als „Outgroup“ eingestuft, die nicht auf der Straße fahren sollte. Die Folge: Ablehnung oder Aggressivität gegenüber dem „Eindringling“.
Das "Radmesser"-Projekt
Das Projekt „Radmesser“ des Tagesspiegels hat sich 2018 zum Ziel gesetzt, die tatsächlichen Abstände zu messen, mit denen Radfahrer in Berlin überholt werden. Ein Team aus Journalisten, Physikern, Experten für Künstliche Intelligenz, Webentwicklern und Designern entwarf eigens dafür ein Messgerät. Dieses wurde am Fahrrad angebracht und durch eine Smartphone-App gesteuert. Per Ultraschall maßen zwei Sensoren die Abstände nach rechts und links, 20 Mal in der Sekunde.
Gab es einen Überholvorgang, löste das Handy in der Halterung am Lenker ein Foto aus, um zu dokumentieren, ob es sich tatsächlich um ein Kraftfahrzeug handelte. Diesen selbstgebauten Radmesser erhielten 100 Berliner aus unterschiedlichen Bezirken und fuhren zwei Monate damit durch die Straßen der Hauptstadt. Zu diesem Zeitpunkt war der Mindestabstand nicht in der StVO verankert.
„Die Idee war, eine Datengrundlage zu schaffen. Wir bewegten uns in einem Bereich, in dem wir nur gefühlte Wahrheiten von Fahrradfahrern kannten. Die berichteten, dass enges Überholen einer der Gründe sei, weswegen sie in Berlin nicht Fahrrad fahren“, erklärt Tagesspiegel-Redakteurin Helena Wittlich.
Ergebnisse des Projekts
Die Ergebnisse waren wie erwartet: erschreckend. Über die Hälfte der 16.700 gemessenen Überholmanöver waren zu eng. 9.402 Mal betrug der Abstand unter 1,5 Meter, 3.019 Mal unter einem Meter und 192 Mal weniger als 50 Zentimeter - bei einigen fehlten nur wenige Zentimeter bis zum Unfall. Dabei machte es keinen Unterschied, ob der Radfahrer eine Warnweste trug oder älter war.
„Ich persönlich fand es erschreckend, dass wenn man ein Kind auf dem Gepäckträger hat, das nicht wirklich einen Unterschied für Autofahrer macht“, sagt Helena Wittlich. Umso besser findet sie es, dass sich in Sachen Sicherheit für Radfahrer durch die StVO-Novelle und die neuen Verkehrszeichen etwas getan hat seit dem Projekt.
„Die Verkehrsverwaltung hat die Daten genutzt, um die Gefahrenlage an den entsprechenden Strecken nachzuweisen. Da sieht man schon, wie wichtig es ist, solche Daten zu haben“, meint die Redakteurin. Der Radmesser wurde auch für ein kleineres Projekt in der Schweiz genutzt. Dabei kam heraus, dass auf den schmaleren Straßen von Basel und Zürich sogar noch enger überholt wird als in Berlin. 80 Prozent der gemessenen Abstände lagen unter 1,5 Meter, der geringste betrug sogar nur 26 Zentimeter.
„Das ist eine sehr persönliche Bewertung, ab welchem Überholabstand man sich nicht mehr wohlfühlt, die oft davon abhängt, wie gut man Rad fährt. Mit mehr Kommunikation, Rücksicht und Miteinander könnten alle sicherer ans Ziel kommen. Dazu gehört, dass Radfahrer Platz machen, wenn es möglich ist, und ein Auto vorbei lassen.
Statistiken und Gefahren
Fahrradfahren ist gesund und schont die Umwelt. Das Rad gehört allerdings nicht gerade zu den sichersten Verkehrsmitteln. Im Jahr 2019 starben in Deutschland 445 Radfahrer im Straßenverkehr; 16,8 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Umso wichtiger ist es für Rad- und auch Autofahrer, umsichtig miteinander zu sein. Dazu gehört, sich an die Verkehrsregeln zu halten und den nötigen Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten, um Zusammenstöße zu vermeiden.
Auto- und Radfahrer sind sich nicht immer grün. Ein Reizthema ist dabei oft die Geschwindigkeit. Vorurteile gibt es genug: Autofahrer finden, dass Radfahrer zu weit auf der Fahrbahn fahren und mit ihrem niedrigen Tempo den Verkehrsfluss stören. Radler halten Autofahrer hingegen häufig für aggressiv. Entsprechend aufgeheizt ist oft die Stimmung im Straßenverkehr; mit der Folge, dass sich Rad- und Autofahrer gefährlich nah auf die Pelle rücken - zum Beispiel dann, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Um hier Unfallrisiken zu minimieren, ist es wichtig, einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten.
Definition Seitenabstand
Unter Seitenabstand versteht man die seitliche Distanz zwischen Überholer und Überholtem. Der Mindestabstand zwischen Fahrrad und Auto ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt.
Wichtig: Bei Glätte, Wind, Steigungen oder anderen Gefahrensituationen kann ein größerer Abstand erforderlich sein, wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte. Denn in solchen Momenten können Radfahrer schnell ins Schwanken geraten. Auf den Meter genau ist dieser größere Abstand aber nicht festgelegt.
Mindestabstand zum Fahrrad missachtet?
Was passiert, wenn Autofahrer den Sicherheitsabstand zu einem Fahrrad nicht einhalten? Beim Überholen wird in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Auch Punkte in Flensburg kann es gegebenenfalls geben.
Kind fährt mit? Aufgepasst, wenn Radfahrer mit Kindern unterwegs sind: Erwachsene dürfen Kinder in dafür vorgesehenen und zugelassenen Kindersitzen auf ihrem Rad transportieren. Autofahrer sollten das Fahrrad dann mit einem Abstand von mindestens zwei Metern überholen. Ist der Abstand nicht ausreichend, kostet das den Autofahrer in der Regel 80 Euro inklusive einen Punkt in Flensburg.Wird das Kind wegen eines zu geringen Abstandes geschädigt, fallen ein Bußgeld von 100 Euro und ebenfalls ein Punkt an.
Doch nicht nur Autofahrer sind in der Pflicht, den Mindestabstand zu Fahrradfahrern einzuhalten. Auch Radler müssen darauf achten, Autos nicht zu nah zu kommen und möglichst weit rechts zu fahren. Wenn Fahrradfahrer an parkenden Autos vorbeifahren, sollten sie außerdem einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, da sich Autotüren plötzlich öffnen können. Wie groß dieser Abstand sein muss, ist nicht konkret geregelt. Wichtig ist auch, dass Fahrradfahrer untereinander auf sich Acht geben.
Möchte ein Radler einen anderen überholen, sollte er das beispielsweise mit der Fahrradklingel ankündigen. Bestimmte Sicherheitsabstände zwischen Radfahrern sind jedoch nicht festgelegt. Fahrradfahrer haben aber noch weitere Pflichten: Sie müssen nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen möglich machen - zum Beispiel, indem sie weit rechts fahren. Es kann sogar auch bedeuten, an einer geeigneten Stelle - zum Beispiel an einer Bushaltestelle oder auf dem Seitenstreifen - anzuhalten und den nachfolgenden Verkehr überholen zu lassen.
Überholen an der Ampel
Vor allem Autofahrer fragen sich häufig, ob es tatsächlich erlaubt ist, wenn sich Fahrradfahrer rechts an ihnen vorbei bis nach vorne an die rote Ampel durchschlängeln. Die Antwort lautet: Ja. Hier dürfen Radler tatsächlich ausnahmsweise rechts überholen. Aber sie müssen auch dabei Distanz wahren - nämlich einen Mindestabstand von einem Meter zum Auto. Außerdem gilt die Regelung nur auf dem rechten Fahrstreifen und wenn die anderen Fahrzeuge stehen.
§ 5 StVO: Überholen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Überholen in § 5:
- Es ist links zu überholen.
- Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
- Das Überholen ist unzulässig:
- bei unklarer Verkehrslage oder
- wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
- Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
- Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
- Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
- Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
- Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen.
Bußgelder bei Missachtung des Seitenabstands
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.
Der "OpenBikeSensor" (OBS)
Um dieses Gefühl sachlich zu überprüfen und zu dokumentieren, hat eine Initiative von Radfahrenden den Überholabstandsmesser „OpenBikeSensor“ (OBS) entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Gerät, das am Fahrrad montiert wird. Es zeichnet jede Fahrt mit Datum, Uhrzeit, zurückgelegter Strecke und Seitenabständen zu Hindernissen auf. Wenn Überholungen durch Kraftfahrzeuge stattfinden, müssen sie manuell per Knopfdruck bestätigt werden. Schlussendlich soll das Radfahren dadurch sicherer und attraktiver werden.
Das Abstandsmessprojekt in Bingen am Rhein
Der ADFC Kreisverband Mainz-Bingen hat im Jahr 2023 mehrere OpenBikeSensoren angeschafft und stellt sie seinen Mitgliedern leihweise zur Verfügung. Am 13. Oktober 2023 wurde an zwei Fahrrädern in Bingen jeweils ein OBS installiert und im Zeitraum von 16. Oktober bis 30. November 2023 für entsprechende Messungen genutzt.
Während dieser Zeit wurden in Bingen und Umgebung insgesamt 44 Fahrten mit einer Gesamtlänge von 384 Kilometern aufgezeichnet. Teilweise handelte es sich um eigens zu diesem Zweck durchgeführte Messfahrten, teilweise um Alltagsfahrten. Auf den Fahrten wurden innerorts 937 und außerorts 164 Überholvorgänge erfasst.
Ergebnisse der Messungen
Von den insgesamt 937 dokumentierten Überholvorgängen innerorts erfolgten 60 Prozent mit dem korrekten Mindestabstand von 1,5 Metern und mehr, in 40 Prozent der Fälle wurde zu eng überholt:
- 18 Prozent der Fahrzeuge überholten mit 1,3 bis 1,5 m nur knapp unterhalb des Mindestabstands.
- In 11 Prozent der Fälle betrug der Überholabstand zwischen 1,1 bis 1,3 m.
- Bei etwas mehr als jeder zehnten Überholung betrug der Abstand zwischen Kfz und Fahrrad weniger als 1,1 m.
- Die engste Überholung mit eindeutiger Gefährdung erfolgte mit lediglich 31 Zentimetern Abstand.
Auf keiner der befahrenen Straßen außerorts gibt es eine Fahrradinfrastruktur in Form eines markierten Radwegs oder Schutzstreifens. Insgesamt sind hier 164 Überholvorgänge erfasst worden. Davon erfolgten lediglich 30 Prozent mit dem korrekten Mindestabstand von zwei Metern und mehr, in 70 Prozent der Fälle wurde zu eng überholt:
- Fast die Hälfte der Fahrzeuge überholte mit 1,5 - 2,0 m Abstand, was innerorts korrekt gewesen wäre, außerorts jedoch nicht ausreicht.
- Bei jeder fünften Überholung lag der Abstand zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad bei weniger als 1,5 Metern.
- Die engste Überholung erfolgte mit lediglich 81 Zentimetern Abstand.
Tabelle: Überholabstände in Bingen
| Ort | Korrekter Abstand | Zu eng überholt | Engste Überholung |
|---|---|---|---|
| Innerorts | 60% (≥ 1,5 m) | 40% | 31 cm |
| Außerorts | 30% (≥ 2 m) | 70% | 81 cm |
Analyse und Schlussfolgerungen
Mit 60 Prozent überwiegen innerorts zwar die regelkonformen Überholvorgänge. Zufriedenstellend ist das Ergebnis jedoch bei Weitem nicht, denn bei jeder zehnten Überholung wird der gebotene Abstand zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad so deutlich unterschritten (< 1,1 m), dass es aufgrund der geringen Spurstabilität von Fahrrädern schnell gefährlich werden kann.
Außerorts hält sich weniger als ein Drittel der Überholenden an den vorgegebenen Mindestabstand. Jedes fünfte Fahrzeug unterschreitet das Abstandsgebot so stark (< 1,5 m), dass bei den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h von einer Gefährdung auszugehen ist.
Durchgezogene Mittellinien, die das Befahren der Gegenfahrbahn bei Überholvorgängen untersagen, werden von einem Teil der Kraftfahrzeuge ignoriert, was aus der Perspektive der Radfahrenden den Vorteil hat, dass beim Überholen ausreichend Abstand eingehalten wird, zumindest so lange wie kein Gegenverkehr kommt. Der andere Teil der Kfz-Lenkenden orientiert sich hingegen streng an der durchgezogenen Mittellinie, was zwangsläufig zu sehr engen Überholvorgängen führt.
In vielen Fällen geschieht die Unterschreitung des Abstandsgebots ohne erkennbaren Grund, d.h. es wäre ausreichend Platz, um den Mindestabstand einzuhalten. Das beobachtete Verhalten der Kfz-Fahrenden kann hier bestenfalls als Gedankenlosigkeit interpretiert werden. In den meisten Fällen liegt die Unterschreitung des Mindestabstands daran, dass der Platz bei geringer Fahrbahnbreite aufgrund von Gegenverkehr oder parkenden Fahrzeugen nicht ausreicht. In diesen Fällen müsste man abbremsen und hinter dem Fahrrad bleiben, bis eine gefahrlose Überholung möglich ist. Dass das innerorts in vielen Fällen nicht passiert und außerorts fast nie, konnte mit dem Experiment gezeigt werden. Im besten Fall wird die Geschwindigkeit so weit gedrosselt, dass subjektiv kein Gefühl der Bedrängnis oder Gefährdung entsteht.
Die im Binger Messprojekt ermittelten Ergebnisse decken sich mit den Erfahrungen, die Vielfahrende auf dem Fahrrad regelmäßig machen. Manche Menschen hält die subjektiv empfundene Gefährdung ganz vom Radfahren ab, andere weichen auf Gehwege aus, was zu anderen Konflikten und Gefährdungen führt. Nicht zuletzt aufgrund der Klimaschutzziele müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit von Radfahrenden auf der Fahrbahn zu erhöhen. Anderenfalls wird sich der Anteil des Radverkehrs im Straßenverkehr nicht steigern lassen.
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern
Um die Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach den örtlichen Gegebenheiten individuell zu erörtern sind:
- Bau separater Fuß- und Radwege mit ausreichender Breite. Den aktuellen Normen zufolge beträgt die Mindestbreite jeweils 2,50 Meter. Das ist eine Idealvorstellung, die leider sehr aufwändig ist, entsprechend lange dauert und in den meisten Fällen an den vorhandenen Restriktionen im Hinblick auf Finanzen, Personal und verfügbaren Flächen scheitern wird.
- Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammen auf der Fahrbahn zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit. Hierbei handelt es sich um eine kostengünstige und schnell umzusetzende Maßnahme, die insbesondere dort sinnvoll erscheint, wo kein Platz für Schutzstreifen ist, wo Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben sind oder wo Übergänge von baulich getrennten Radwegen auf die Fahrbahn sind.
- Vorhandene Radstreifen sollten farblich hervorgehoben sein, um die Signalwirkung zu erhöhen.
- Geschwindigkeitsreduktion bis hin zu verkehrsberuhigten Zonen. Auf einigen der untersuchten Straßen gilt bereits eine reduzierte Geschwindigkeit (30 km/h innerorts, 80 km/h außerorts), was jedoch als alleinige Maßnahme zumindest auf dem bestehenden Niveau nicht ausreicht, um den Radverkehr zu schützen. Für andere als problematisch identifizierte Strecken, wo es noch gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, wäre das dennoch eine schnell und kostengünstig umzusetzende Sofortmaßnahme zur Gefahrenminderung. Ein Blick nach Mainz zeigt, dass innerorts auch Tempo 20 eine Option ist.
- Einbahnstraßenregelungen für Kraftfahrzeuge schaffen automatisch mehr Platz.
- Ein Park- und Halteverbot am Fahrbahnrand schafft nicht nur eine Fahrzeugbreite Platz für den Radverkehr, sondern mehr, weil auch der notwendige Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen entfällt. Das wegfallende Risiko von Dooring-Unfällen durch unachtsames Öffnen von Autotüren ist ein zusätzlicher Gewinn an Sicherheit.
- Der Verzicht auf Abbiegespuren kann Platz für Fahrradstreifen schaffen.
- Ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen kann dort eingerichtet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein sicherer Überholvorgang nicht gewährleistet werden kann4. Die Regelung gibt es zum Beispiel in Rüdesheim, Mainz und in Frankfurt/Main. Die Wirksamkeit hängt natürlich davon ab, dass die Einhaltung kontrolliert wird.
- Fahrbahnverschwenkungen durch abwechselnd rechts- und linksseitige Parkstände können verkehrsberuhigend wirken, haben sich jedoch zumindest in manchen Straßen als nicht ausreichend erwiesen, um ein zu knappes Überholen von Fahrrädern zu verhindern. Es kommt also auf weitere Faktoren an.
- Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsregeln beim Überholen und entsprechende Belehrungen und Verwarnungen. Die Schwierigkeit besteht in der Erfassung des Überholabstands.
Sicherheitsabstand zwischen Radfahrern
Wer mit dem Auto einen Radfahrer überholt, muss generell innerorts eineinhalb Meter und außerorts zwei Meter Sicherheitsabstand einhalten. Das gilt nicht, wenn ein Radfahrer einen anderen überholt. Überhole ein Radfahrer den anderen, müsse dabei anders als bei überholenden Autofahrern nicht generell ein Sicherheitsabstand von eineinhalb bis zwei Metern eingehalten werden, führten die Richter aus. Sonst sei gerade in Innenstädten Überholen fast nicht möglich. Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Im konkreten Fall wies der Radweg nämlich eine ausreichende Breite zum Überholen aus.
Im vorliegenden Fall habe der beklagte Radfahrer durch seinen Linksschwenk gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Danach müsse sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder behindert werde. Weil der Kläger aber hätte erkennen können, dass der andere Radfahrer unsicher fuhr, treffe ihn hier jedoch ein Mitverschulden von 50 Prozent, so die Richter.
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