Auf den deutschen Straßen ist immer mehr los und in Großstädten steigen immer mehr Menschen auf das Fahrrad um. Mit immer mehr Fahrzeugen geht unweigerlich ein Problem einher: der sich stetig verschlimmernde Platzmangel. Radwege verlaufen in Städten oft so: links davon die Kfz-Fahrspur, rechts Inseln für parkende Autos. Durch mehr Radwege, steigt das Unfallrisiko.
Was ist der Seitenabstand?
Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden.
Wie viel Seitenabstand muss ich beim Überholen einhalten?
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Was droht mir, wenn ich einen zu geringen Seitenabstand wahre?
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.
Ist aber der Seitenabstand in der StVO überhaupt festgelegt? Welche Regeln gelten für den nötigen seitlichen Abstand beim Halten und Parken sowie beim Überholen?
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Weiterhin sollten Sie bedenken, diesen nicht nur an das zu überholende Kfz, sondern ebenfalls an die Situation anzupassen:
- Eigene Fahrzeugart: Gerade Lkw-Fahrer sollten Anderen beim Fahren auf der Straße nicht bedrängend nahe kommen.
- Fahrbahnverhältnisse: Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
- Eigenart des Eingeholten: Handelt es sich um einen Fußgänger, Radfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?
Auch wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist ein ausreichender Seitenabstand wichtig. Ein Abstand von einem Meter muss hierbei jedoch nicht zwingend eingehalten werden. Um nicht die entgegenkommenden Fahrzeugen zu streifen, muss der Fahrer jedoch sehr nah am Fahrrad vorbeifahren.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Als Faustregel gilt: Lassen Sie beim Halten und Parken höchstens einen Abstand von 30 Zentimetern zum Bordstein.
Sicherheitsabstand für Radfahrer
Nicht nur Autofahrer*innen müssen von Radfahrer*innen einen gewissen Abstand halten. Auch andersherum müssen Radfahrer*innen von parkenden Autos einen Abstand halten. Es gibt dort sogar eine Rechtssprechung: Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin muss das so viel sein, dass eine Autotür, die unachtsam geöffnet wird, sie nicht gefährdet.
„Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.“ (LG Berlin, Az.
Wenn Autofahrer*innen sich beschweren, dass man zu stark in der Mitte fährt, wenn parkende Autos am Seitenrand stehen, so ist das falsch und nicht in Ordnung.
Wie viel Abstand ist genug?
Halte immer genug Abstand zu Gehwegen, Straßenabläufen, Straßenschäden und parkenden Fahrzeugen. Das gibt Dir genug Raum um bei Gefahren besser reagieren zu können. Es erhöht Deine Sicherheit.
Eine kleine Rechnung:
- Halte 1 m Sicherheitsabstand zu einem parkenden Auto. Das Fahrrad benötigt etwa 1 m Platz. Damit Du den Abstand einhältst, muss dein Vorderrad also 1,5 m vom Auto entfernt sein. Die Fahrspur einer Fahrrichtung ist meistens etwas breiter als 3 m. Also solltest Du beinahe mitten in der Fahrspur fahren, wenn Du den Sicherheitsabstand einhalten willst.
- Halte 0,5 m Abstand zu Straßenabläufen. Das Fahrrad benötigt etwa 1 m Platz. Damit Du den Abstand einhältst, muss dein Vorderrad also 1 m vom Straßenablauf entfernt sein. Das sind 1,5 m vom Randstein. Die Fahrspur einer Fahrrichtung ist meistens etwas breiter als 3 m. Also musst Du beinahe mitten in der Fahrspur fahren, wenn Du den Sicherheitsabstand einhalten willst.
- Halte deinen Abstand zum Fahrbahnrand konstant. Damit können andere Verkehrsteilnehmer gut einschätzen, wo Du fährst.
Dooring-Unfälle: Plötzlich öffnet sich die Autotür
„Dooring“ beschreibt Unfälle, bei denen Radfahrende gegen eine plötzlich geöffnete Autotür prallen. Überraschend geöffnete Türen gefährden Fahrradfahrende erheblich. Laut § 14 StVO muss „wer ein- oder aussteigt, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Gerichte bewerten den nötigen Sicherheitsabstand unterschiedlich: Das OLG Saarbrücken akzeptiert 90 cm als ausreichend (4 U 80/07), während das OLG Jena 80-90 cm als zu gering einstuft (5 U 596/06). Bei bereits offenstehenden Türen oder erkennbarem Beladen müssen Fahrradfahrende mehr Abstand halten, um Teilschuldvorwürfe zu vermeiden.
Bei plötzlichem, unvorhersehbarem Türöffnen haftet der Autofahrende in der Regel zu 100 Prozent.
ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn fordert: „Unfälle durch geöffnete Autotüren sollten zur Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs gerechnet werden, denn das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb.“ So müssten Halter und Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Unfällen durch Beifahrer:innen haften.
Was können Radfahrer selbst tun?
Sicherheit im Straßenverkehr ist ein Thema, das uns alle betrifft. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sind oft besonders gefährdet. Doch was können Radfahrer selbst tun, um sicher ans Ziel zu kommen?
- Blickkontakt suchen: Schaffe Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern. So weißt Du, ob Du gesehen wurdest.
- Kraftverkehr vermeiden: Der Kraftverkehr stellt die größte Gefahr dar. Fahre möglichst dort, wo kein Kraftverkehr ist.
- Parkende Fahrzeuge, der „ruhende Verkehr“, ist gefährlicher als fahrende Fahrzeuge.
- Auf der Fahrbahn fahren: Wenn kein geschützter Radweg vorhanden ist, fahre auf der Fahrbahn. Fahre deutlich nahe der Mitte der Fahrspur, um gesehen zu werden und genügend Sicherheitsabstand zu haben.
- Gehwege und Hochbord-Radwege nicht nutzen: Vermeide es, auf Gehwegen oder Hochbord-Radwegen zu fahren.
- Unzumutbare Radwege nicht nutzen: Wenn ein Radweg zu eng, uneben oder verschmutzt ist, nutze ihn nicht.
- An Kreuzungen nicht neben Fahrzeugen stehen: Stelle Dich beim Warten an Kreuzungen nicht neben Fahrzeuge.
- Dicht am Fahrbahnrand nicht fahren: Fahre nicht am Rand der Fahrbahn. Hier wirst Du oft übersehen und gefährlich überholt.
- Licht bei schlechter Sicht: Sorge dafür, dass Du gut gesehen wirst, vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen. Nutze Dein Fahrradlicht und zusätzliche Reflektoren. Licht hilft Dir auch, selber zu sehen.
- Defektes Fahrrad nicht nutzen: Ein Fahrrad mit defekten Bremsen, Licht oder Reifen ist ein großes Risiko.
Indem wir diese einfachen Regeln befolgen, können wir alle dazu beitragen, dass Fahrradfahren sicherer und angenehmer wird.
Verwandte Beiträge:
- Blinkerabstand Motorrad: Vorschriften & Tipps zur sicheren Montage
- Abstand Radfahrer: Regeln & Sicherheitshinweise
- Sicherheitsabstand zu entgegenkommenden Radfahrern: Regeln & Tipps
- Die besten Mountainbike-Touren in Deutschland: Abenteuer, Trails & Geheimtipps entdecken!
- Fahrradhandschuhe im Test: Die besten Modelle für ultimativen Komfort, Grip & Schutz entdecken!
Kommentar schreiben